Herbstaktion zum Katzenschutz in Schleswig-Holstein Pressemeldung

Katze frisst an Futterstelle vor einer kleinen Hütte.

Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Schleswig-Holstein unterstützen die schleswig-holsteinische Katzenkastrationsaktion im Herbst: Ab dem 17. Oktober können Straßenkatzen in teilnehmenden Kommunen wieder kostenfrei kastriert werden. Sofern die Mittel nicht früher aufgebraucht sind, läuft die Aktion bis zum 14. November.

„Die Herbstaktion war noch nie so wichtig, wie in diesem Jahr“, sagt Ellen Kloth, Vorsitzende des Landesverbands Schleswig-Holstein des Deutschen Tierschutzbundes. „Die Tierheime in Schleswig-Holstein haben über den Sommer so viele Fundkatzen - auch mit Katzenbabys und Jungtieren - aufgenommen, wie schon seit Jahren nicht mehr. Die Tierheime sind mit Jungkatzen überfüllt. Offenbar sind viele Freigängerkatzen nicht kastriert worden und haben sich mit frei lebenden Straßenkatzen vermehrt. Wir appellieren deshalb an alle Katzenhalter, ihre Tiere kastrieren sowie kennzeichnen und registrieren zu lassen. Nur so besteht eine Chance, die Katzenschwemme und das Katzenelend in den Griff zu bekommen.“  Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, ergänzt: „Die Unterbringung und Versorgung von Jungkatzen stellt die Tierheime Jahr für Jahr vor eine große Herausforderung. Der plötzliche Zuwachs an häufig schwachen oder kranken Tieren bedeutet weniger Platz, mehr Arbeit und Kosten sowie große Sorgen um die jungen Wesen. Nur die möglichst flächendeckende Kastration der Straßenkatzen in Kombination mit der konsequenten Kastration von Freigängerkatzen kann langfristig zu sinkenden Populationen führen.“

Das Angebot in Schleswig-Holstein richtet sich vor allem an Tierschutzvereine, aber auch an andere Überbringer aufgefundener Katzen. Damit die Katzen vom Tierarzt kostenfrei kastriert werden können, müssen die Tiere in einer der teilnehmenden Gemeinden gefangen worden sein. Außerdem muss der Überbringer der Katze bestätigen, dass es sich um ein frei lebendes Tier und kein Besitzertier handelt. Nach der Kastration werden die Katzen mit einem Transponder mit Mikrochip gekennzeichnet und bei FINDEFIX, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes, registriert. Sie müssen dann wieder an die Stelle des Fangs zurückgebracht werden. Tierschutzvereine versorgen sie weiter an Futterstellen. Mehr Infos zur Aktion, eine Liste der teilnehmenden Gemeinden und alle Dokumente finden sich auf den Websites der Landesregierung und der Tierärztekammer.

Erfolgreiche Aktionen

Seit dem Projektstart in 2014 haben die Tierschützer gemeinsam mit Land und Kommunen bereits dreizehn Aktionen in Schleswig-Holstein durchgeführt. Insgesamt liegt die Zahl der seit Projektstart kastrierten Tiere bei circa 23.700, davon etwa 60 Prozent weibliche Tiere und 40 Prozent Kater. Der Deutsche Tierschutzbund beteiligt sich an den beiden Kastrationsaktionen im Jahr 2022 wieder mit insgesamt 10.000 Euro, sein Landesverband Schleswig-Holstein außerdem mit 7.000 Euro.

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Hester Pommerening Referentin für Presse und Veranstaltungsmanagement
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