Tierversuche für Kosmetik

Einem Kaninchen wird mit einer Spritze Flüssigkeit in ein Auge injiziert.

Seit Jahrzehnten setzen wir uns dafür ein, dass die Sicherheit von Kosmetika und deren Inhaltsstoffen nicht an Tieren getestet werden. Denn aus unserer Sicht gibt es bei der Fülle an Kosmetikangeboten und bereits verfügbaren Inhaltsstoffen keine Rechtfertigung, immer weiter Tiere zu quälen und zu töten, um ständig neue Produkte zu entwickeln. Hier finden Sie eine Chronologie der wichtigsten Entwicklungen und Teilerfolge zum Thema Tierversuche für Kosmetik und was Sie als Verbraucher tun können.

Aktuelle Problematik

Seit 2013 besteht in der EU ein umfassendes Tierversuchsverbot für Kosmetika: Tierversuche dürfen für kosmetische Produkte oder Inhaltsstoffe nicht durchgeführt werden und Kosmetika, die in Drittländern im Tierversuch getestet wurden, nicht in der EU verkauft werden. So sieht die rechtliche Situation in Ländern außerhalb der EU aus.

Diese EU-Verbote gelten allerdings nur für neue Produkte und Inhaltsstoffe, während die „alten“ weiterhin uneingeschränkt verkauft werden. Außerdem beziehen sich die Verbote nur auf Inhaltsstoffe, die ausschließlich für kosmetische Zwecke verwendet werden. Sobald ein Inhaltsstoff auch in anderen Produkten wie z.B. Arzneimitteln, Reinigungsmitteln, Wandfarben, etc. verwendet wird, fällt er gleichzeitig auch unter z.B. das Arzneimittelgesetz oder Chemikaliengesetz, die Tierversuche für eine Zulassung gesetzlich vorschreiben. Hiervon sind über 90 Prozent der Inhaltsstoffe betroffen, so dass mit einem Ende der Tierversuche für Kosmetik erst dann zu rechnen ist, wenn für alle Bereiche der Stoffprüfung tierversuchsfreie Teststrategien zugelassen sind.

Auch Tierversuche für den Schutz von Arbeitern in Herstellungsbetrieben oder der Umwelt bleiben bislang noch unberührt und werden weiter von der Europäischen Chemikalienagentur eingefordert. Diese sind sogar für solche Inhaltsstoffe zulässig, die ausschließlich kosmetisch verwendet werden.

Vor diesem Hintergrund werden wir weiter Druck auf die Entscheidungsträger ausüben, um Tierleid für Kosmetik endgültig abzuschaffen. Aktuell geschieht das mit einer Europäischen Bürgerinitiative – innerhalb eines Jahres wurden über 1,2 Millionen Stimmen für ein Europa ohne Tierversuche erreicht, so dass sich die EU-Kommission nun mit der Forderung einer Gewährleistung des Tierversuchsverbotes für Kosmetik befassen muss.

Tierleid und Alternativen

Welche Tierversuche für Chemikalien wie kosmetische Inhaltsstoffe durchzuführen sind und welche alternativen Methoden anerkannt werden, bestimmt die Gesellschaft für Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Da Kosmetik per Definition zur äußerlichen Anwendung vorgesehen ist, werden kosmetische Produkte und Inhaltsstoffe typischerweise vor allem auf Sicherheit für Haut und Augen getestet.

So werden beispielsweise Chemikalien im Tierversuch an Kaninchen entweder als Flüssigkeit in das Auge getropft, als Pulver in das Auge gegeben oder gasförmig in das Auge gesprüht, ohne dass sich das Tier dagegen wehren kann. Anschließend wird bewertet, wie stark das Auge verletzt wurde. Gleichermaßen werden Chemikalien bei Meerschweinchen auf die Haut aufgetragen oder in die Haut gespritzt. Bei diesen Tierversuchen wird immer in Kauf genommen, dass es zu schweren Reaktionen kommen kann, die erhebliches Leid für das Tier verursachen.

Mittlerweile gibt es jedoch tierversuchsfreie Alternativen, die von der OECD anerkannt sind und die Wirkung auf Haut und Auge nachweislich vorhersagen können. Hierfür werden z.B. dreidimensionale Modelle der Hornhaut im Auge und der oberen Hautschichten des Menschen rekonstruiert, die das Original in Aufbau und Funktion nachbilden.

Da es sich bei diesen alternativen Methoden um Modelle aus menschlichen Zellen handelt, sind die Ergebnisse besser übertragbar und können die Sicherheit für die menschliche Gesundheit zuverlässiger einschätzen.