Chemikalien (REACH)

Die meisten Chemikalien, die heute in der Europäischen Union (EU) verwendet werden, wurden vor 1981 auf den Markt gebracht. Bei vielen von ihnen ist immer noch unbekannt, ob und wie giftig sie sind, weil damals aufgrund fehlender gesetzlicher Regelungen in der EU keine Sicherheitsprüfungen vorgeschrieben waren.
Die EU-Kommission beschloss daher, den Schutz für Verbraucher und Umwelt zu verbessern. 2007 ist die EU-Chemikalienverordnung REACH (Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien) in Kraft getreten.
Sie schreibt vor, dass alle weiterhin genutzten Altchemikalien zunächst bei der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) in Helsinki registriert und in mehreren Phasen bis zum 1. Juni 2018 in Giftigkeitsprüfungen nachgetestet werden. Leider heißt das in den meisten Fällen auch, dass die Chemikalien in Tierversuchen getestet werden sollen. Experten gehen davon aus, dass für die Überprüfung der Stoffe bis zu 54 Millionen Tiere in Versuchen "verbraucht" werden könnten. Einziger Ausweg: Strategien einzusetzen, um Tierversuche zu vermeiden und bereits verfügbare Alternativmethoden zu nutzen.
Aktionen des Deutschen Tierschutzbundes
Der Deutsche Tierschutzbund hat sich von Anfang an in das europäische Gesetzgebungsverfahren eingeschaltet. Längst ist erwiesen, dass Tierversuche nicht nur grausam, sondern auch noch schlecht geeignet sind, gefährliche Effekte auf Mensch oder Umwelt vorherzusagen, weil sich die Ergebnisse nicht ohne weiteres auf den Menschen übertragen lassen.
Eine von den Experten der Akademie für Tierschutz des Deutschen Tierschutzbundes ausgearbeitete wissenschaftlich fundierte Strategie zeigte, dass moderne tierversuchsfreie Prüfstrategien - beruhend auf Computermodellen und Zellkulturverfahren - letztlich viel besser geeignet sind, Mensch und Umwelt vor unerwünschten Chemikalienwirkungen zu schützen.
Zusätzlich unterstützt der Verband seine europäische Partnerorganisation European Coalition To End Animal Experiments (ECEAE) auch bei deren REACH-Kampagne auf EU-Ebene. Hierzu zählt neben Gremienarbeit bei der ECHA und Stellungnahmen auch die Arbeit von zwei Experten für Toxikologie (Giftigkeitsprüfungen).
Sie prüfen für die ECEAE die von der ECHA veröffentlichten Tierversuchs-Vorschläge für die zu prüfenden Chemikalien und reichen Stellungnahmen ein, falls dieser Versuch in der Vergangenheit bereits durchgeführt wurde, ausreichend Daten zur Bewertung des Stoffes vorliegen oder andere Gründe dafür vorliegen dass der Tierversuch nicht durchgeführt werden muss.
Erfolge für den Tierschutz
Nach langen politischen Ringen zwischen EU-Kommission, Europaparlament und Ministerrat sind zwar nicht alle Forderungen des Tierschutzes erfüllt. Doch berücksichtigt REACH viele wichtige Maßgaben, durch die Tierversuche verhindert und tierversuchsfreie Verfahren eher angewendet werden. Es gilt nun der Grundsatz, dass „Tierversuche nur als letzte Möglichkeit" eingesetzt werden dürfen. Tierversuche dürfen z.B. nicht wiederholt werden und die Hersteller müssen bereits vorliegende Daten zu Versuchen untereinander austauschen. Viele Millionen Versuchstiere können damit gerettet werden.
Damit Tierschutzmaßnahmen im Rahmen von REACH aber nicht bloße Theorie bleiben, hat die ECHA als Hilfestellung im Juni 2010 die Praxisanleitung 10 herausgegeben. Darin wird für Hersteller von Chemikalien und Behördenmitarbeiter beschrieben, wie sich eine Vielzahl von Tierversuchen aktiv vermeiden lässt. Der Deutsche Tierschutzbund hat bereits zur Nutzung der Anleitung aufgerufen.
Wir setzen uns dafür ein, dass bei der Umsetzung von REACH alle in der Verordnung verankerten Tierschutzmaßgaben EU-weit erfüllt werden. Gleichzeitig werden wir weiterkämpfen - bis alle Tierversuche aus diesen und anderen Prüfvorschriften gestrichen werden.