Rechtsstreit

um die Affenversuche in Bremen

Affe in einem Käfig eines Tierversuchslabors. © Cruelty Free International
© Cruelty Free International

Die Affenversuche an der Universität Bremen sind zulässig - ein herber Rückschlag für den Tierschutz. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit hat das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig im Januar 2014 ein entsprechendes Urteil des Bremer Oberverwaltungsgerichtes für rechtskräftig erklärt.

Chronologie

2008: Nach Beschluss des Bremer Senats soll bis 2008 der Ausstieg aus den Affen-Experimenten erfolgen. Dem entsprechend lehnt die Genehmigungsbehörde im Oktober 2008 den Antrag des Forschers Prof. Andreas Kreiter zur Fortsetzung seiner Affenversuche ab.

2009: Gegen diese Entscheidung legt Kreiter Widerspruch ein und setzt vor Gericht durch, dass er bis zur Antwort der Behörde seine bisherigen Versuche fortsetzen kann. Die Bremer Gesundheitsbehörde lehnt im August 2009 den Widerspruch des Forschers erneut ab. Daraufhin erhebt Kreiter beim Bremer Verwaltungsgericht Klage gegen diesen Bescheid. Das Gericht entscheidet im Oktober 2009 im Rahmen einer einstweiligen Verfügung, dass Kreiter seine laufenden Versuche an Affen und Ratten vorläufig fortführen darf. Es wird aber keine grundsätzliche Genehmigung für die Versuche erteilt.

2010: Mit diesem Urteil fordert das Gericht weitere "Sachaufklärung" und gibt die Aufgabe damit an die Bremer Gesundheitsbehörde zurück. Sie soll die Belastung der Affen und den Wert der Forschung Kreiters eingehender untersuchen. Die Gesundheitsbehörde legt gegen dieses Urteil im Juni 2010 Berufung beim Oberverwaltungsgericht ein, da das Gericht ihr keinen Ermessensspielraum bei der Abwägung der Belastungen und des möglichen Nutzens der Versuche zugestehen will. Die Behörde kündigt an, weitere Gutachten einzuholen.

2011: Vor Ablauf seiner Tierversuchsgenehmigung Ende 2011 reicht Kreiter im August einen erneuten Antrag auf Genehmigung von Tierversuchen ein, der im November erneut von der Behörde abgelehnt wird. Mit einer einstweiligen Verfügung, die Kreiter beim Bremer Oberverwaltungsgericht beantragt, kann er seine Versuche bis Ende 2012 fortsetzen.

2012: Im Dezember 2012 weist das Bremer Oberverwaltungsgericht die Berufung der Gesundheitsbehörde zurück, entscheidet, die Affenversuche weiter zu erlauben, und lässt keine Revision zu. Dagegen legt der Bremer Senator für Gesundheit Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein.

2014: Das Bundesverwaltungsgericht erklärt im Januar 2014 das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen für rechtskräftig, wonach die Affenversuche weiter von der Behörde erlaubt werden müssen. Die Beschwerde über den Ausschluss einer Revision weist das BVG zurück. Der Fall bedürfe keiner grundsätzlichen Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht, heißt es in der Beschlussbegründung. Geltend gemachte Verfahrensfehler lägen nicht vor.

Dies ist ein Tiefschlag für den Tierschutz, doch der eigentliche Skandal ist die Begründung. Sie besagt, dass Genehmigungsbehörden kein Ermessen hätten, Tierversuche, die sie für ethisch nicht vertretbar halten, abzulehnen. Damit wird das Staatziel Tierschutz mit Füßen getreten und das gesamte Genehmigungsverfahren zur Durchführung von Tierversuchen ad absurdum geführt. Auch das EU-Recht zur Durchführung von Tierversuchen wird missachtet. Daher hat der Deutsche Tierschutzbund eine Beschwerde gegen Deutschland bei der EU-Kommission eingereicht.

Im November hat die Bremer Gesundheitsbehörde die Affenversuche für weitere drei Jahre genehmigt.

2021: Kreiter beantragt im Juli eine Verlängerung der zuletzt 2018 genehmigten Affenversuche um ein weiteres Jahr. Die Universität Bremen stellt im November einen Eilantrag beim Bremer Verwaltungsgericht, damit Rechtsschutz bzw. eine Entscheidung über die Versuche noch vor Ablauf der Genehmigungsfrist am 30. November erwirkt wird. Die Bremer Gesundheitssenatorin erklärt jedoch, die Affenversuche seien abzulehnen. Das Verwaltungsgericht beschließt mit einer Zwischenverfügung vom 24. November, dass die Affenversuche auch nach Ablauf der Genehmigungsfrist vorläufig so lange fortgeführt werden dürfen, bis eine endgültige Entscheidung über den Verlängerungsantrag vorliegt.

2022: Das Bremer Verwaltungsgericht entscheidet am 03. Februar, dass die Verlängerung der Versuche um ein Jahr gestattet wird.

Der Deutsche Tierschutzbund wird sich mit Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger politisch und rechtlich weiter für das Ende der Tierquälerei in Kreiters Laboratorium einsetzen.