Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL)
Für ein nachhaltiges Landwirtschaftssystem

Landwirtschaft betrifft uns alle: sie erzeugt unsere Lebensmittel, prägt die Landschaft, beeinflusst die Umwelt und ist wiederum von der Umwelt abhängig. Sie steht im Fokus der "Zukunftskommission Landwirtschaft".
Was ist die Zukunftskommission Landwirtschaft?
Die Zukunftskommission Landwirtschaft ist ein Beratungsgremium der Bundesregierung. Sie wurde 2020 mit der Aufgabe einberufen, Empfehlungen für eine nachhaltige Landwirtschaft zu erarbeiten. Unter der Leitung von Prof. Dr. Peter Strohschneider arbeiten 32 Vertreter*innen aus Landwirtschaft, Wirtschaft, Verbraucherschutz, Umwelt und Tierschutz sowie aus der Wissenschaft in der Kommission.
Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, wurde als eines der Mitglieder von der Bundesregierung in die Zukunftskommission berufen.
Warum ist die Zukunftskommission Landwirtschaft so wichtig für den Tierschutz?
Über Jahrzehnte ist ein Agrarwirtschaftssystem gewachsen, das keine Zukunft mehr hat und nicht mehr haben darf. Alle Beteiligten brauchen Planungssicherheit, die nicht Status quo heißen soll, sondern Veränderung. In der laufenden Legislaturperiode hat sich im Tierschutz leider nichts zum Guten bewegt, deutliche Fortschritte sind längst überfällig. Es braucht endlich eine Strategie und es ist gut, dass sich das Kanzleramt der Herausforderung stellt und die Frage zur Zukunft der Landwirtschaft zur Kanzlerfrage macht. Mehr Tierschutz ist auch gut für ein Mehr an Umwelt-, Natur- und Artenschutz. Es geht jetzt ums Ganze.
Was sind die Forderungen des Deutschen Tierschutzbunds?
Umbau der Agrarwirtschaft hin zu mehr Tierschutz
Ohne ein deutliches Mehr an Tierschutz wird es keine zukunftsfähige und gesellschaftlich akzeptierte Tierhaltung in der Landwirtschaft geben. So wie bisher darf und kann es in der Agrarwirtschaft nicht weitergehen: Der bis jetzt auch mit Ordnungsrecht legitimierte Weg zu „Immer größer, immer intensiver“ ist gescheitert. Gemeinsam müssen jetzt Lösungen erarbeitet werden. Wir sind zu kurzfristigen Kompromissen bereit, wenn die langfristige Zielgerade hin zu mehr Tier-, Umwelt- und Naturschutz erkennbar ist.
Anhebung des Ordnungsrechts
Die Bundesregierung wird sich, wenn sie nicht umsteuert, verstärkt Gerichtsurteilen beugen müssen. Das bedeutet, ständig als „Getriebene“ einer Entwicklung hinterherzulaufen. Eine Anhebung des Ordnungsrechts und ein Schließen der Lücken im Tierschutzrecht sind daher notwendige Maßnahmen.
Neuausrichtung der GAP
Eine Neuausrichtung der GAP ist dringend voranzutreiben. „Öffentliche Gelder nur für öffentliche Leistungen“ muss dabei die Leitlinie sein. Zudem ist es notwendig, die Ziele der Farm-to-Fork-Strategie in der GAP zu verankern und auszugestalten.
Prozessqualität für stärkeren Tierschutz
Bei der Produktion von tierischen Lebensmitteln muss verstärkt auf Prozessqualität gesetzt werden, um Tierschutz zu stärken. Eine Reduzierung der Tierbestände ist - einhergehend mit geringerem, bewusstem Konsum von tierischen Produkten - geboten.
Umlegung von externen Kosten und Effekten der Fleischproduktion
Externe Kosten und Effekte der Fleischproduktion (Umweltbelastung, Gesundheitsschäden etc.), müssen auf die umgelegt werden, die an der Produktionskette beteiligt sind. Die Verunreinigung des Grundwassers, die durch die intensive Landwirtschaft entsteht, verursacht dem Verbraucher Kosten, da er die Reinigung des Wassers mit seinem Steuergeld bezahlt. Die Kosten des Gesundheitssystems durch einen hohen Fleischkonsum sollte ebenfalls mit bedacht werden. Diese Kosten sollten insbesondere in Fleisch eingepreist werden. Dazu gehört, dass der, der Fleisch konsumiert, einen Beitrag leistet.
Übergabe des ZKL-Abschlussberichts an Bundeskanzlerin Merkel
Die Zukunftskommission Landwirtschaft übergab am 6. Juli 2021 ihren einstimmig verabschiedeten Abschlussbericht an Bundeskanzlerin Angela Merkel. Darin beschreiben die von der Bundesregierung beauftragten Vertreter aus Landwirtschaft, Umwelt- und Tierschutz, Wissenschaft und Handel gemeinsam einen Weg in eine nachhaltige und zukunftsfähige Transformation der Landwirtschaft, die sowohl den Klima- und Umweltschutz als auch den Tierschutz mitberücksichtigt.
Aus Tierschutzsicht sind viele Punkte im Abschlussbericht enthalten, die Tierschützer hoffnungsfroh stimmen können:
- Konsum und damit einhergehend die Produktion tierischer Produkte sollen reduziert werden
- Tierbestände sollen an die Fläche gebunden sein
- Ende von Tiertransporten in Drittstaaten
Es handelt sich jedoch ausdrücklich um einen Rahmen, an dem sich die Landwirtschaftspolitik in den kommenden Jahren zu richten haben wird. Es wird die Aufgabe der Bundesregierung sein, die geeigneten Instrumente zu erarbeiten und Fristen zu setzen.