Rechtslage in der Hühnermast
Erst seit dem Sommer 2009 gibt es in Deutschland eine rechtsverbindliche Verordnung über Haltungsvorschriften für Masthühner. Die Regierung ist damit der Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht, die erst 2010 fällig gewesen wäre, rund ein Jahr zuvorgekommen. Dabei folgte sie zumeist nur den Mindestanforderungen der EU-Richtlinie und ergänzte sie durch bisher gültige Eckwerte.
Diese "bundeseinheitlichen Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Masthühnern und Puten" waren bislang die einzigen Richtwerte für Tierhalter über das nötige Platzangebot, Regeln zur Fütterung und Lüftung. Die Geflügelwirtschaft hatte sich zur Einhaltung dieser Regeln verpflichtet. Ursprünglich vom Bundeslandwirtschaftsministerium initiiert, hatte auch der Deutsche Tierschutzbund an diesen Eckwerten beratend mitgewirkt, umgesetzt wurden aus Tierschutzsicht jedoch nur Minimalforderungen.
Kaum Verbesserungen
Die Chance für eine Verbesserung der Haltungsbedingungen wurde vertan: Die Höhe der Besatzdichte richtet sich danach, wie schwer die Tiere gemästet werden. Bei Schlachtgewichten unterhalb von 1,6 kg bleibt die bisherige Besatzdichte von 35 kg/m² bestehen. Mästen die Halter die Tiere schwerer, kann die Besatzdichte aber auf bis zu 39 kg/m² erhöht werden - das entspricht mehr als 24 Tieren/m². Positiv hervorzuheben ist allein, dass in den Ställen mit einer Übergangsfrist von drei Jahren künftig flackerfreies Licht installiert sein muss. Denn Hühneraugen haben ein höheres zeitliches Auflösungsvermögen und nehmen Licht aus konventionellen Leuchtstoffröhren als ständiges Flackerlicht wahr - ein ständiger Stressfaktor.
EU-Richtlinie
2007 wurde die EU-Richtlinie zum Schutz von Masthühnern verabschiedet. Sie ist jedoch in wesentlichen Punkten wie der Besatzdichte im Vergleich zu den bisherigen Eckwerten ein Rückschritt.
Demnach ist eine Besatzdichte von 33 kg/m² erlaubt. Beachten die Landwirte einige Zusatzanforderungen, dürfen sie die Besatzdichte aber auf bis zu 42 kg/m² erhöhen. Bei einer Kurzmast könnten so bis zu 28 Tiere auf einem Quadratmeter gehalten werden. Ein noch in den Vorentwürfen geplantes Monitoring von Tierschutzproblemen und daraus abgeleitete Sanktionen wurde aus der Richtlinie herausgestrichen.
Im Bericht des Wissenschaftlichen Ausschusses für Tiergesundheit und Tierschutz der EU-Kommission wurde bereits im Jahr 2000 wissenschaftlich begründet, dass eine Besatzdichte von 25 kg/m² aus Gründen des Tierschutzes nicht überschritten werden sollte. Und obwohl selbst im Begründungsteil der EU-Richtlinie anerkannt wurde, dass die meisten Tierschutzprobleme in der Hühnerhaltung in direktem Zusammenhang mit der Zuchtauslese schnellwüchsiger Rassen stehen, fehlen EU-weite Regelungen zur Zucht. Bis zum Jahr 2010 soll lediglich ein Bericht über genetische Parameter eingeholt werden.