"Gelistete Drittländer"
Zusätzlich zur gültigen Tollwutimpfung, zur Kennzeichnung und zum Heimtierausweis haben einzelne Länder darüber hinaus gehende Anforderungen, die ebenfalls einzuhalten sind:
Australien
Quarantänevorschriften (d.h. Einreise praktisch nicht möglich).
Bosnien-Herzegowina
Die gültige Tollwutimpfung darf nicht älter als 6 Monate sein. Eine amtstierärztliche Bescheinigung muss vorgelegt werden.
Kroatien
Ein tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis im internationalen Impfpass ist ausreichend. Die Tollwutschutzimpfung darf nicht länger als ein Jahr und muss mindestens 21 Tage zurückliegen. Leine und Maulkorb mitführen; für große Hunde - z. B. auch Dogge und Schäferhund - gilt Maulkorb- und Leinenpflicht.
Norwegen
Hunde müssen 24 bis 120 Stunden vor der Einreise gegen Bandwürmer behandelt werden. Die Behandlung muss im EU-Heimtierausweis tierärztlich bestätigt werden. Die Tiere müssen bei Einfuhr dem Zoll gemeldet werden.
Russische Föderation
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis nicht älter als zehn Tage.
Schweiz
Ohne Tollwutimpfzeugnis dürfen Hunde und Katzen im Alter bis zu drei Monaten eingeführt werden, wenn sie vom Muttertier begleitet werden oder wenn der Halter eine schriftliche Erklärung vorlegt, wonach die Welpen seit der Geburt nie Kontakt zu Tollwut-empfänglichen Wildtieren hatten. Mit dieser Erklärung dürfen auch Tiere im Alter zwischen 12 und 16 Wochen eingeführt werden, wenn sie bereits gegen Tollwut geimpft worden sind, die Wartefrist von 21 Tagen aber noch nicht abgelaufen ist und daher noch kein gültiger Impfschutz gegen Tollwut besteht. Die Ein- und Durchfuhr von Hundewelpen, die weniger als 56 Tage alt sind, ist aus Tierschutzgründen verboten - es sei denn, sie reisen in Begleitung ihrer Mutter.
Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und/oder Rute ist verboten. Dies gilt nicht bei Kurzaufenthalt oder Ferien in der Schweiz. Der Zoll entscheidet, ob Kriterien für Ausnahmen erfüllt sind.
USA
Hunde und Katzen benötigen ein amtlich anerkanntes Gesundheitszeugnis mit dem Eintrag, dass sie frei von auf den Menschen übertragbaren Krankheiten sind. Hunde müssen mindestens 30 Tage vor der Einreise gegen Tollwut geimpft sein, es sei denn, sie sind jünger als drei Monate oder halten sich seit mindestens sechs Monaten in einem von der U.S. Public Health Service Behörde für tollwutfrei erklärten Bezirk auf. Die Impfung darf bei der Einreise nicht länger als zwölf Monate zurückliegen. Ist die Impfung nicht vollständig oder das Zertifikat nicht gültig, wird das Tier an einen Ort nach Wunsch des Besitzers verbracht, wo es innerhalb von vier Tagen und spätestens zehn Tagen nach Grenzübertritt geimpft werden und an dem es 30 Tage eingesperrt verbleiben muss.
Wurde die Impfung weniger als 30 Tage vor der Einreise durchgeführt, muss das Tier an einem Ort nach Wunsch des Besitzers unter Verschluss so lange verbleiben, bis 30 Tage nach der Impfung vergangen sind. Welpen im Alter unter zwölf Wochen können ohne Impfung in die Vereinigten Staaten einreisen; die Tollwutimpfung muss dann in den Vereinigten Staaten erfolgen, die Tiere müssen dann mindestens 30 Tage nach erfolgter Impfung an einem Ort nach Wunsch des Besitzers unter Verschluss verbleiben.
Alle in den Bundesstaat Hawaii und die Territorien Guam und Amerikanisch-Samoa eingeführten Hunde unterliegen einer 120-tägigen Quarantäne gemäß den Bestimmungen des Bundesstaates und der Territorien.