Ausbildungsmethoden im Reitsport
Probleme aus Tierschutzsicht

Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hat neun ethische Grundsätze des Pferdefreundes veröffentlicht. Der 3. Grundsatz lautet: Der physischen wie psychischen Gesundheit des Pferdes ist - unabhängig von seiner Nutzung - oberste Bedeutung einzuräumen. Der 8. Grundsatz lautet: Die Nutzung des Pferdes im Leistungs- sowie im allgemeinen Reit-, Fahr- und Voltigiersport muss sich an seiner Veranlagung, seinem Leistungsvermögen und seiner Leistungsbereitschaft orientieren. Die Beeinflussung des Leistungsvermögens durch medikamentöse sowie nicht pferdegerechte Einwirkung des Menschen ist abzulehnen und muss geahndet werden. Was die FN als Grundsatz darstellt, wird in deutschen Spitzenreitställen Veröffentlichungen zufolge häufig missachtet.
Auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) schreibt in seinen Leitlinien für den Tierschutz im Pferdesport, dass Manipulationen oder Anwendung von solchen Hilfsmitteln tierschutzwidrig und verboten sind, durch die einem Pferd bei Ausbildung, Training und Nutzung ohne vernünftigen Grund Schmerzen und/oder Angst zugefügt werden oder durch die Leiden oder Schäden entstehen können.
Hiernach gibt es keinen vernünftigen Grund für
- die Anwendung stromführender Hilfsmittel wie Elektrotreiber, Führmaschinen mit stromführenden Treibhilfen, stromführende Sporen, stromführende Peitschen und Gerten
- Manipulationen am Pferd zur Beeinflussung der Leistung wie Blistern, Soring, präparierte Bandagen oder Ähnliches
- die Anwendung schädigender Beschläge oder das Anbringen von Gewichten oder Ähnlichem an den Extremitäten
- die Anwendung einer Methode des Barrens
Barren (und Touchieren)
Das Barren ist eine aus Sicht des Tierschutzes strikt abzulehnende Ausbildungsmethode, die teils noch im Springsport angewendet wird, obwohl sie bereits verboten ist. Durch das provozierte Anschlagen an die Stange beim Überspringen des Hindernisses erleidet das Pferd massive Schmerzen.
Beim aktiven Barren steht eine Person hinter dem Hindernis - meist versteckt - und schlägt mit einer Metall- oder Holzstange beim Überspringen von unten an die Beine des Pferdes. Beim passiven Barren wird eine dünnere zweite Stange, meist aus Metall, zusätzlich über die oberste Stange gelegt. Stößt das Pferd gegen die Metallstange, ist dies nicht nur schmerzhaft, sondern führt auch zu Angst, da beim Herabfallen der Stange laute Geräusche entstehen.
Das Pferd lernt daraus, dass es beim nächsten Mal, wenn es an einen Sprung herangeritten wird, vorsichtiger ist, höher zu springen und die Beine noch enger an den Körper zu ziehen. Durch die Methode des Barrens wird das Pferd also durch das bewusste Zufügen von Schmerzen zu höheren Leistungen gezwungen.
Ähnliche Wirkungen haben das Anbringen von Kanthölzern und U-Eisen an Stangen. Der Lerneffekt der Tiere beruht auf dem Zufügen von Schmerzen.
Auch das bisher erlaubte Touchieren mit einer leichten Holzstange will die FN endlich verbieten. Bisher war diese Trainingsmethode unter der Bedingung erlaubt, dass sie „zwingend von Fachleuten“ vorgenommen wird. Da die Grenze zwischen Barren und Touchieren fließend ist und beide Methoden dem Pferd Schmerzen zufügen können, ist ein Verbot nur folgerichtig und lange überfällig. Auch die Definition von unerlaubten Hilfsmitteln und Manipulationen der BMEL-Leitlinien können nur so gelesen werden, dass beides verboten ist.
Rollkur

Bei der Rollkur (Hyperflexion) wird der Kopf des Pferdes über einen längeren Zeitraum hinweg so tief nach unten gezogen, dass das Maul fast die Brust berührt. Das Pferd mit extrem aufgerolltem Hals lernt, dass es keine Chance hat, sich zu wehren - egal, ob die Übung zu schwierig ist, das Pferd aus der Balance kommt oder überanstrengt ist. Die Pferde sind körperlich und psychisch überfordert. Diese Ausbildungsmethode ist aus Tierschutzsicht absolut abzulehnen.
Blistern
Bei dem im Pferdejargon als Blistern bezeichnete Methode wird die Haut des Pferdes am Kronrand über dem Huf mit einer Substanz eingerieben, die zu einer Entzündung führt. In Folge dieser aus Tierschutzsicht als Tierquälerei zu bezeichnenden Methode wird die eingeriebene Körperstelle schmerzempfindlicher. Ein Anschlagen der Beine an der Stange ist für das Pferd sehr schmerzhaft. Das Pferd ist also am Sprung besonders aufmerksam, um nicht das für es sehr schmerzhafte Anschlagen an der Stange zu riskieren.
Wie Insider berichten, sind die beschriebenen Methoden in Spitzenreitställen an der Tagesordnung. Der Deutsche Tierschutzbund spricht von Tierquälerei und lehnt diese Ausbildungsmethoden strikt ab.