Katzenschutz
Schon seit mehreren Jahren stellt die konsequente Verbesserung des Katzenschutzes einen Schwerpunkt der Arbeit des Deutschen Tierschutzbundes dar. Das gilt im Besonderen auch für frei lebende Katzen. Zudem sehen sich die Tierheime jedes Jahr mit einer "Katzenschwemme" konfrontiert, weil die Besitzer ihre Tiere nicht kastrieren lassen und die ungewollten Katzenjungen im Tierheim abgegeben werden. Durchschnittlich beherbergt jedes Tierheim 220 Katzen pro Jahr. Auch Fundtiere sind zumeist Katzen.
Der Deutsche Tierschutzbund hatte deshalb der damaligen Bundesministerin Ilse Aigner den Entwurf einer Katzenschutzverordnung übermittelt. Er enthält sowohl Vorgaben für die Haltung von Katzen als auch Vorschläge, wie die unkontrollierte Vermehrung von frei lebenden Katzen und damit eine weitere Verschlimmerung des Katzenelendes verhindert werden kann.
Die zum Teil große Anzahl frei lebender Katzen stellt die Kommunen und Gemeinden vor große Probleme. Sie stammen letztlich alle von Katzen ab, die sich in der Obhut von Menschen befanden und deren Fortpflanzung nicht kontrolliert wurde. Unkastrierte Katzen können sich zwei bis dreimal im Jahr fortpflanzen - bei vier bis sechs Jungen pro Wurf steigt ihre Zahl schnell sprunghaft an. Das Schicksal dieser Tiere ist ungewiss, nicht selten können sie mangels Futter und Pflege nicht überleben.
Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht

Um das Problem der immer weiter anwachsenden Katzenpopulationen einzudämmen, fordert der Deutsche Tierschutzbund gemeinsam mit den ihm angeschlossenen Tierschutzvereinen eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen mit Freigang. Paderborn war 2008 die erste Stadt, die eine entsprechende Vorschrift in die Kommunalverordnung aufgenommen hat. Die zuständigen Veterinärbehörden klären dort die Katzenhalter über das Problem der unkontrollierten Fortpflanzung auf.
Die Zahl der Kastrationen der Katzen aus privater Haltung hat daraufhin deutlich zugenommen. Seit dem Jahr 2013 ist es neben dem Erlass auf ordnungsrechtlicher Basis auch möglich, Katzenschutzverordnungen auf Basis von Zuständigkeitsverordnungen der Länder nach § 13b Tierschutzgesetz durchzusetzen.
Mitgliedsvereine werden mit Unterstützung des Dachverbandes aktiv und gehen auf die Bürgermeister zu, um entsprechende Änderungen der Kommunalverordnungen anzuregen.
Mit unserer Initiative wollen wir erreichen, dass eine Lösung für dieses gravierende Tierschutzproblem schnell herbeigeführt wird.
Kastration
Die Tiermedizin spricht sich eindeutig für die Kastration (die Entfernung der Keimdrüsen) anstelle der Sterilisation (Durchtrennen der Eileiter/Samenstränge) aus. Es sind keine negativen Konsequenzen für die Gesundheit, das Verhalten und das Wohlbefinden der Tiere bekannt, die durch die Kastration entstehen könnten.
Eine wichtige Folge der Kastration ist nicht nur die Unfruchtbarmachung, sondern auch, eine sexuelle Ruhigstellung im positiven Sinne. Die Kastration birgt den Vorteil, dass der Fortpflanzungsdrang und das daraus resultierende Fortpflanzungsverhalten bei Katzen und Katern nahezu ganz wegfällt, was bei der Sterilisation nicht der Fall ist. Streitigkeiten und daraus resultierende Verletzungen bei den Tieren werden dadurch vermieden. Grundsätzlich stellt der Straßenverkehr eine relativ große Gefahr für Katzen dar. In der Zeit, in der Katzen auf der Suche nach Geschlechtspartnern sind (erkennbar am Auftreten von Rolligkeitssymptomen beim weiblichen Tier; Herumstreunen und z. T. sehr weites Abwandern aus dem Heimatrevier beim männlichen Tier), steigt die Gefahr für das Tier im Straßenverkehr zu verunglücken an.