Elektroreizgeräte

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 23.02.2006 entschieden, dass der Einsatz von Elektroreizgeräten, die erhebliche Leiden oder Schmerzen verursachen können, bei der Hundeausbildung nach geltendem Tierschutzrecht verboten ist (AZ 3 C 14.05).

Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt, dass das höchste deutsche Verwaltungsgericht seine Rechtsauffassung und die durchweg ablehnende Haltung der Vorinstanzen zum Einsatz von Elektroreizgeräten (Teletaktgeräten) in der Hundeausbildung bestätigt hat. Es kommt daher nicht darauf an, ob oder wie das Gerät im Einzelfall angewendet wurde. Das Gericht hat klar gestellt, dass es die Absicht des Gesetzgebers sei, diese Geräte wegen ihrer potentiellen Eignung, den Tieren erhebliche Leiden, Schmerzen oder Schäden zuzufügen, zu den nach § 3 Nr. 11 Tierschutzgesetz verbotenen Geräten zu zählen.

Wegen der Gefährlichkeit der Teletaktgeräte hatte der Deutsche Tierschutzbund diese Rechtsauffassung bereits seit Inkrafttreten der Regelung im Tierschutzgesetz im Jahr 1998 vertreten und versucht, den Verkauf von Teletaktgeräten und deren Einsatz in Hundeschulen zu stoppen.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ist eindeutig. Die Vertreiber von Elektroreizgeräten fordern wir auf, ihre Produkte unverzüglich aus dem Sortiment zu nehmen, um nicht länger einen Beitrag zur Tierqual zu leisten.

Alle Hundefreunde bitten wir, die Augen offen zu halten und uns bzw. das zuständige Veterinäramt zu informieren, wenn sie beobachten, dass Elektroreizgeräte immer noch angewendet werden.