EU-Tierschutzkennzeichnung

Eurobarometer-Umfragen haben ergeben, dass 74 Prozent der Verbraucher überzeugt sind, dass sie durch ihre Kaufentscheidung Einfluss auf den Tierschutz nehmen können. Die Mehrheit der Verbraucher hat jedoch Schwierigkeiten, tiergerecht erzeugte Produkte zu erkennen und fühlt sich durch den Handel nicht ausreichend über die Tierschutzbedingungen, unter denen ein tierisches Lebensmittel produziert wurde, informiert.
Ein leicht erkennbares EU-Tierschutz-Siegel könnte den Verbrauchern eine Orientierung bieten. 78 Prozent der europäischen Verbraucher hätten gerne deutlichere Angaben über Tierschutzstandards auf den Lebensmitteletiketten. Zwei Drittel erklärten, dass sie ihre Kaufgewohnheiten ändern würden, um tierschutzfreundlichere Erzeugnisse zu erwerben. Viele Verbraucher sind bereit, für tiergerecht erzeugte Produkte mehr zu zahlen.
Positive Effekte eines EU-Tierschutzsiegels
Der Deutsche Tierschutzbund befürwortet die Einführung einer EU-Tierschutzkennzeichnung. Wenn eine solche Kennzeichnung auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierte und die Anforderungen in allen Ländern gleich wären, erhielte der Verbraucher damit die Möglichkeit, tiergerecht erzeugte Produkte zu erkennen und überlegte Kaufentscheidungen zu treffen. Ein EU-Tierschutz-Siegel könnte auch den Erzeugern helfen, mit hohen Standards zu werben und so Marktchancen zu nutzen. Als weiteren wichtigen Effekt erwartet der Deutsche Tierschutzbund, dass das Angebot an tierschutzgerechteren Produkten schnell ansteigt. Dies könnte dann die Entwicklung neuer, tiergerechter Produktionsbedingungen vorantreiben.
Anforderungen an ein EU-Tierschutzsiegel
- Eine erfolgreiche und transparente EU-Tierschutzkennzeichnung muss einfach, verständlich und leicht vermittelbar sein.
- Die Kennzeichnung muss für alle tierischen Erzeugnisse und auch solche, die tierische Bestandteile enthalten (z.B. Fertigprodukte), gelten.
- Möglichst viele Tierhalter sollen partizipieren, doch der Standard muss sich deutlich vom gesetzlichen Mindestniveau abheben ("Goldstandard").
- Das EU-Tierschutzlabel darf kein Minimalkompromiss auf Basis der bestehenden Gesetze werden.
- Nationale oder einzelne Markenprodukte müssen sich zusätzlich ausweisen können, wenn ihre Standards über den geforderten Tierschutzstandard des Labels hinaus gehen.
- Neben der Tierhaltung müssen auch Zucht, Transport und Schlachtung eine Rolle spielen.
- Die Vorgaben an Zucht, Haltung, Transport und Schlachtung müssen durch die Bewertungskriterien Tierverhalten, -gesundheit und Management abgerundet werden.
Für die Teilnahme an der Tierschutzkennzeichnung wäre z.B. ein staatlich überwachtes, privates Kontrollsystem entsprechend dem der EU-Öko-Verordnung denkbar.