Tierschutz in Europa

Immer mehr Gesetze und Vorschriften, die in Deutschland gelten, werden auf EU-Ebene erlassen oder angestoßen. Das betrifft auch den Tierschutz. Das Europäische Parlament ist das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union. Es ist Anwalt und Sprachrohr von 500 Millionen EU-Bürgern aus 28 Ländern.
Einfluss des EU-Parlaments
Das Europaparlament kann viele Regelungen maßgeblich mitbestimmen, die beispielsweise Tierversuche betreffen - wie die Tierversuchsrichtlinie, Kosmetikrichtlinien und die Chemikalienpolitik.
Bei Tierschutzbestimmungen, die in den Bereich der Agrarpolitik fallen, kann gibt das Parlament nur Empfehlungen ab. Abgeordnete können aber auch informell durch Gespräche oder Petitionen auf die Entscheidung des Ministerrates Einfluss nehmen. So hat das Parlament maßgeblich dazu beigetragen, dass die Exportsubventionen für Schlachttiere abgeschafft wurden. Auch gegen die Käfighaltung von Legehennen, das Klonen von Tieren zur Lebensmittelerzeugung und sogar gegen den Stierkampf hat sich das Parlament wiederholt ausgesprochen.
Seit 2014 entsendet Deutschland 96 von insgesamt 751 Abgeordneten in das Europaparlament - mehr als jeder andere EU-Staat. Dies zeigt den großen Einfluss, den EU-Wähler in Deutschland nehmen können - auch für den Tierschutz.
Vertrag von Lissabon
Am 1. Dezember 2009 ist der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten. Zur Regelung des Tierschutzes haben sich die Regierungen darauf verständigt, das "Amsterdamer Protokoll" zum Tierschutz als einen eigenständigen Artikel im Vertragswerk zu verankern.
Die Tatsache, dass der Tierschutz im Lissaboner Vertrag Berücksichtigung findet, ist einerseits zwar erfreulich, andererseits bedeutet diese Formulierung aber auch, dass der Tierschutz auch künftig kein echtes Unionsziel ist und es in der EU keine eigenständige Tierschutzpolitik geben soll, mit der Tiere um ihrer selbst willen geschützt werden.
Was wir tun
Wir treten seit vielen Jahren dafür ein, dass der Tierschutz in allen einschlägigen Regelungen der EU berücksichtigt wird. Der Tierschutz muss gleichberechtigt neben den übrigen Politikzielen wie Wirtschaft, Umwelt, Forschung oder Soziales stehen. Die Union muss den Tierschutz als ureigenes Anliegen begreifen und entsprechend konkrete Politikziele formulieren, angefangen bei der tiergerechten Haltung landwirtschaftlich genutzter Tiere, über den Abbau von Tiertransporten, hin zum Ersatz von Tierversuchen durch tierversuchsfreie Verfahren und hin zum Schutz von Heimtieren.
Eurogroup und Intergroup

Einen wesentlichen Beitrag leistet dabei auch die Eurogroup for Animals. Die führenden Tierschutzorganisationen in Europa, allen voran der Deutsche Tierschutzbund, haben sich schon 1980 zur Eurogroup zusammengeschlossen. Ihren Sitz hat die Eurogroup in Brüssel errichtet, unweit der EU-Zentrale.
Ein Instrument mit dem wir gezielt auf das EU-Parlament Einfluss nehmen, ist die „Intergroup for Animal Welfare and Conservation of Animals“. Diese Intergroup ist eine parlamentarische Arbeitsgruppe, in der sich tierschutzinteressierte EU-Parlamentarier aller Parteien regelmäßig treffen, um über europäische Tierschutzprobleme zu diskutieren und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Sie wurde von der Eurogroup im Jahre 1993 initiiert; die Eurogroup organisiert seither auch die Sitzungen der Arbeitsgruppe und leistet für die Parlamentarier die entsprechende wissenschaftliche Beratung. Die Intergroup ist eine der Keimzellen für Resolutionen, die das Europäische Parlament regelmäßig zugunsten des Tierschutzes verabschiedet.