Streichelzoo

Streichelzoos erfüllen aus pädagogischer Sicht unbestritten den Zweck, Kindern Tiere näher zu bringen. Dies darf jedoch nicht auf Kosten der Tiere geschehen. Der Deutsche Tierschutzbund lehnt die Haltung von Tieren in solchen Einrichtungen nicht generell ab. Es muss allerdings gewährleistet sein, dass die Tiere frei von Schmerz, Leiden und Schäden gehalten werden.
Das den Tieren zur Verfügung stehende Gelände muss hinsichtlich der Größe und der Struktur so gestaltet sein, dass die Tiere ihren artgemäßen Bedürfnissen nachkommen, ihr Sozialverhalten ausleben und sich der Zuwendung der Besucher entziehen können. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, muss auf ihre Haltung verzichtet werden.
Wichtig für die tierschutzgerechte Unterhaltung eines Streichelzoos ist auch die Auswahl der Tierarten. Exotische Tiere haben sehr spezielle Ansprüche an ihren Lebensraum und kommen für einen Streichelzoo auf keinen Fall in Frage. Manche Tierarten, z. B. Ziegen, Schweine, Ponys und Schafe, eignen sich für einen Streichelzoo eher als andere, z. B. Kaninchen, Hamster und andere Kleintiere. Kleine Tiere werden von Kindern in der Regel sehr gerne auf den Arm genommen und können sich schlechter der ständigen Zuwendung entziehen.
Andere Faktoren, die in einem Streichelzoo beachtet werden sollten sind z. B. das Alter und der Sozialisationsgrad der einzelnen Tiere. Scheue Tiere sind stressanfälliger und sollten keinesfalls dem ständigen direkten Kontakt zu den Besuchern ausgesetzt werden. Junge Tiere ziehen Kinder besonders stark an und haben deshalb kaum Gelegenheit, ihrem natürlichen Ruhebedürfnis nachzukommen.
Deshalb sollten in einem Streichelzoo nur erwachsene und wesensstarke Tiere gehalten werden.
Welche Punkte müssen auf jeden Fall berücksichtigt sein?
Die wichtigsten Voraussetzungen für eine tierschutzgerechte Haltung von Tieren in Streichelzoos:
- Ausreichend großes, reich strukturiertes Gelände, das den Bedürfnissen der Tiere gerecht wird.
- Rückzugsmöglichkeiten, die für die Besucher tabu sind, müssen den Tieren ständig zur Verfügung stehen, die Tiere sollten von sich aus den Kontakt zum Menschen aufnehmen können.
- Die Tierarten und auch die Individuen müssen untereinander verträglich sein.
- Die Tiere müssen erwachsen und gut sozialisiert sein.
- Der Streichelzoo sollte nur stundenweise Publikumsverkehr zur Verfügung stehen, artspezifische Ruhephasen der Tiere müssen hierbei berücksichtigt sein.
- Eine Aufsichtsperson sollte während der Besucherzeiten anwesend sein.
Wenn Sie einen Streichelzoo kennen, der Ihrer Ansicht nach nicht tierschutzgerecht geführt wird, informieren Sie bitte das zuständige Veterinäramt vor Ort oder den örtlichen Tierschutzverein.