Wildvogelimport verboten

In die EU wurden zwischen 1994 und 2003 8,8 Millionen wild gefangene Vögel importiert, welche unter die CITES-Bestimmungen fielen. Darunter befanden sich beispielsweise fast 1,6 Millionen Papageien. Doch der Handel mit und Import von Wildvögeln war um ein Vielfaches höher, da Vögel, die nicht zu den geschützten Arten gehören, gar nicht erfasst wurden. Obwohl ein großer Teil des Wildtierhandels legal ist, findet dieser auf einem nicht-nachhaltigen Niveau statt. Denn die Kontrollen in den Ursprungsländern sind oft nicht ausreichend.

Beo in einem Käfig

Zusätzlich gefährdet der illegale und nicht auf Nachhaltigkeit beruhende Handel das Überleben vieler Arten auf der Erde. Von besonderem Interesse ist in diesem Zusammenhang der Handel, der die Nachfrage spezialisierter Sammler nach einigen der am stärksten bedrohten Arten auf der Welt bedient. Diese meist leidenschaftlichen Sammler spezialisieren sich oft auf bestimmte Gruppen von Arten, wie etwa Papageien. Die Schwarzmarktpreise sind hoch: Für einen Blaukopf-Ara zahlen Sammler um die 15.000 Euro, für einen Lear-Ara sogar ca. 30.000 Euro.

Seit 1. Juli 2007 dürfen laut EU-Verordnung 318/2007 keine wild gefangenen Vögel mehr in die EU importiert werden. Erlaubt ist nur noch der Import von gezüchteten Vögeln aus bestimmten von Landesbehörden zugelassenen und der EU-Kommission gemeldeten Zuchtbetrieben bestimmter Drittländer oder Drittlandgebiete. Nach der aktuell von der EU-Kommission veröffentlichten Liste sind bislang nur Zuchtbetriebe in Kanada, den USA und Israel für Importe in die EU zugelassen.

Neben skandalösen Tierschutzbedingungen beim Transport der Tiere war vor allem ein Gutachten der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA (siehe weiterführender Link unten) ausschlaggebend für diese Entscheidung. In dem Gutachten bestätigen die Europäischen Experten sowohl die von Tierschutzorganisationen seit Jahren angeprangerten hohen Mortalitätsraten bei den Transporten als auch das hohe Gesundheitsrisiko, das von Tieren ausgeht, die der Natur entnommen wurden. Insbesondere betonte die Lebensmittelbehörde die hohe Ansteckungsgefahr durch Krankheiten wie z. B. der Vogelgrippe, die von Wildvögeln übertragen wird.

Aus Tierschutzsicht ist dieses Importverbot zu begrüßen. Damit werden Millionen von Wildvögeln gerettet, die ansonsten qualvoll beim Transport verhungert, verdurstet oder erstickt wären. Entscheidend ist, dass das Importverbot von Naturschutz-, Polizei- und Zollbehörden in Deutschland auch konsequent kontrolliert und Verstöße nachhaltig bestraft werden.