Meeresfischerei

90 Prozent der Fischbestände sind laut Schätzungen der Welternährungsorganisation bereits maximal genutzt, überfischt oder sogar schon zusammengebrochen.
Technische Hilfsmittel wie die Echolotung von Fischschwärmen und immer effizientere Fangmethoden haben zu einem drastischen Schwund der Fische geführt: Allein zwei Drittel der europäischen Bestände sind überfischt oder stehen kurz vor dem Kollaps.
Der Schmerz der Fische
Fische sind im Sinne des Tierschutzgesetzes leidensfähige Wirbeltiere. Untersuchungen zu sensorischen Systemen, Hirnstruktur und -funktionen, Schmerzen, Angst und Stress liefern bei einigen Fischarten Belege für die anatomischen und physiologischen Voraussetzungen für eine Schmerzwahrnehmung. Zudem lassen auch Verhaltensweisen der Fische wie Meideverhalten oder Abwehrbewegungen auf eine Schmerzwahrnehmung schließen. Außerdem zeigen Schmerzmittel auch bei Fischen eine Wirkung.
Die Rechtsprechung und ebenso der Gesetzgeber gehen überwiegend von einer Schmerzfähigkeit von Fischen aus. Dies zeigt sich an der Betäubungspflicht nach der Tierschutzschlachtverordnung und spiegelt sich auch in den Paragraphen 17 und 18 des Tierschutzgesetzes wider, nach denen einem Wirbeltier und damit auch Fischen ohne vernünftigen Grund keine Schmerzen oder Leiden zugefügt werden dürfen.
Tötungsmethoden auf hoher See

Laut Tierschutzgesetz und Tierschutzschlachtverordnung gilt eigentlich die Betäubungspflicht vor dem Schlachten oder Töten auch für Fische. Bei der Meeresfischerei gibt es davon jedoch eine Ausnahme, wenn aufgrund von Umfang und Art des Fangs eine Betäubung nicht zumutbar ist. Doch auch bei solchen Massenfängen gilt dennoch die Pflicht der größtmöglichen Schmerzvermeidung.
Die Realität sieht anders aus: Allein die Methoden der Tötung verstoßen gegen diesen Grundsatz und auch das Töten des Beifangs, der eigentlich gar nicht erwünschten, "versehentlich" mitgefischten Tiere, widerspricht ihm. Die Fische leiden unter den plötzlichen Änderungen der Druckverhältnisse wenn sie an Deck gekippt werden, kleinere Tiere werden beim Massenfang durch die größeren zu Tode gequetscht und auf alle wartet der grausame Erstickungstod.
Problematische Fangtechniken

In europäischen Gewässern werden etwa 17 verschiedene Fangtechniken praktiziert. Mit aktiven Methoden wie Schleppnetzen und Baumkurren erreichen die Fischer riesige Fangmengen und gleichzeitig ebenfalls gigantische Mengen Beifang. Die Baumkurren pflügen zudem den Meeresboden um und töten die dortigen Organismen oder sammeln diese ein.
Passive Methoden wie Treibnetze, Stellnetze und die Langleinenfischerei bringen weitere Tierschutzprobleme mit sich: In den Stellnetzen verfängt sich ungewollter Beifang, der dort qualvoll erstickt. Bei der Langleinenfischerei, mit der häufig Thunfische gefischt werden, bringen die Fischer kilometerlange, mit Haken besetze Leinen aus. Darin verfangen sich jedoch ebenso Meeresschildkröten, Haie, Rochen oder Albatrosse, die schließlich ertrinken.
Beifang: Töten ohne Grund
Jahr für Jahr landen Millionen Tonnen Meereslebewesen als ungewollter Beifang in den Netzen - wegen veralteter Fangtechniken und bislang fehlender Gesetzgebung. Die meisten Tiere sterben und werden einfach über Bord geworfen. Geschätzt ertrinken 300.000 Wale, Delfine und Tümmler pro Jahr als ungewollter Beifang in Netzen. Damit sterben durch Beifang mehr Wale als zur Blütezeit des Walfangs vor einigen Jahrzehnten.
Aufgrund des Beifanges werden ganze Arten an den Rand des Aussterbens gebracht und das Ökosystem Meer erheblich gestört. Aus der Sicht des Natur- und Tierschutzes ist das systematische Töten und Entsorgen der Lebewesen im Beifang nicht zu rechtfertigen. Mit der Reform der EU-Fischereipolitik wird dieses Problem endlich politisch angegangen.
EU-Fischereipolitik

Die Gemeinsame Fischereipolitik der EU (GFP) regelt genau, wer wann wo wie viel Fisch fangen darf. 2013 wurde die GFP reformiert und ein paar wichtige Neuerungen sollen in Kraft treten. So sollen bis 2015 Fischbestände nachhaltig bewirtschaftet und die Überfischung gestoppt werden (Ausnahmen für manche Bestände bis 2020). Anstelle der bislang üblichen jährlichen Neuvergabe der Fangquoten, welche oft von den Quoten, zu denen Wissenschaftler geraten hatten, abwichen, sollen mehrjährige Bewirtschaftungspläne festgelegt werden. Diese müssen nach wissenschaftlichen, ökologischen und sozialen Kriterien ausgerichtet sein. Kleine Fischereibetriebe sollen eine bevorzugte Behandlung erfahren, in dem sie besondere Zugangsrechte zu Fischbeständen erhalten, wenn sie hohe soziale und ökologische Anforderungen erfüllen.
Das Zurückwerfen von ungewolltem Beifang soll von 2015 bis 2019 schrittweise in den einzelnen Fanggebieten und -beständen verboten werden. Ab 2019 soll dann in allen Fanggebieten ein Rückwurfverbot gelten, allerdings wieder mit Ausnahmen für fünf Prozent der jährlichen Gesamtfangmenge an Arten mit Fangbeschränkung und eine generelle Ausnahme für Arten ohne Fangbeschränkung oder Arten von geringem wirtschaftlichem Interesse. Diese dürfen weiterhin über Bord geworfen werden.
Die Reform ist zwar nicht so weitreichend, wie es aus Tier- und Naturschutzsicht wünschenswert gewesen wäre, dennoch ist sie als Meilenstein zu betrachten: Endlich werden dringend notwendige Maßnahmen zum nachhaltigen Umgang mit den Meeren und den darin befindlichen Lebewesen angegangen und hoffentlich auch konsequent umgesetzt. Die Regelungen sollen auch nicht nur innerhalb der EU-Gewässer gelten, sondern auch für alle Schiffe der EU-Flotte, die außerhalb fischen, zum Beispiel vor den Küsten Westafrikas.
Forderungen aus Tierschutzsicht
Auch wenn die Reform der EU-Fischereipolitik ein erster Schritt in die richtige Richtung ist, bleiben viele Tierschutzprobleme der Fischerei bestehen, obwohl es bereits technische Möglichkeiten und Neuerungen gäbe, die vielen Tieren das Leben retten könnten.
Unsere Forderungen:
- Einführung innovativer Fanggeräte wie z. B. Netze mit akustischen Signalgebern ("Pinger"), um Meeressäuger wie Schweinswale fernzuhalten oder Netze mit Klappen, Notausgängen und Fluchtschleusen, um ungewollten Arten das Entkommen zu ermöglichen.
- Politische Maßnahmen: Fangquoten drastisch reduzieren; komplettes Rückwurfverbot ohne Ausnahmen; Förderung selektiver Fangtechniken; Ausweisung von Meeresschutzgebieten; effektive Kontrolle und Umsetzung der GFP; Einsatz unabhängiger Beobachter auf den Schiffen; Etablierung von fairen und nachhaltigen Fischereiabkommen; Reform der Subventionspraxis zur Förderung einer umweltverträglichen und ökonomisch nachhaltigen Fischerei.
- Artenschutzmaßnahmen: vollständiger Schutz von gefährdeten Arten; Erhaltung der Artenvielfalt; Verbot bestimmter Fangmethoden wie Grundschleppnetze.