Hälterung von Fischen und Krustentieren

Gehälterte Fische in einem Schauaquarium.
Gehälterte Fische in einem Schauaquarium.

Lebende Fische und Krustentiere stehen deutschlandweit in Feinkostläden, Restaurants, auf Märkten oder in Fischabteilungen großer Warenhäuser zum Verkauf. Dabei werden die Tiere in Schauaquarien oder nicht einsehbaren Becken gehältert. Als Hälterung bezeichnet man die Aufbewahrung von lebenden Fischen und Krustentieren ohne Fütterung. Die Hälterung soll der Qualitätsverbesserung des Fleisches dienen. Krustentiere dürfen im Gegensatz zu Fischen auch lebend an den Käufer abgegeben und mit nach Hause genommen werden.
 
Mit dem Angebot lebender Fische und Krustentiere sind zahlreiche Tierschutzprobleme verbunden. Schon der Transport der Tiere aus Zuchtbecken, See oder Meer über verschiedene Zwischenlager bis ins Geschäft oder Restaurant bedeutet großen Stress durch Handling, beengte Platzverhältnisse, veränderte Wasserwerte und weite Transportwege. Der Nahrungsentzug in den Hälterungsbecken kann über Wochen anhalten. Die Becken sind oft ungeschützt und die Tiere so den Kunden ausgeliefert, die gegen die Scheiben klopfen. Oft sind die Becken auch zu hell ausgeleuchtet, unstrukturiert und den Tieren fehlen Rückzugsmöglichkeiten.

Verlängertes Leiden

Gehälterte Hummer in einem Schauaquarium.
Die Hälterung mit mehreren Artgenossen ist für den Hummer als Einzelgänger purer Stress.

Meist befinden sich viel zu viele Tiere in einem Becken und es wird keine Rücksicht auf die Ansprüche der Tiere genommen, beispielsweise mit einer Einzelhaltung bei Einzelgängern wie Hummern. Teilweise werden auch unterschiedliche Fischarten miteinander kombiniert, die sich nicht immer vertragen. Beim Herausfischen des potenziell zu verkaufenden Fisches werden mit einem Kescher oft mehrere Fische auf einmal aus dem Becken geholt. Erst auf der Ladentheke wird ein Fisch ausgewählt, während die übrigen Tiere für einige Zeit an der Luft verbleiben und anschließend wieder ins Becken zurückbefördert werden. Das Prozedere kann sich mehrmals am Tag wiederholen - immenser Stress für die Fische.

Eine sachkundige Tötung der Fische ist nicht gewährleistet, da die in den Geschäften bzw. der Gastronomie angestellten Personen nicht immer über die erforderliche Ausbildung verfügen. Bei Krustentieren kommt erschwerend hinzu, dass sie erst zu Hause von Laien getötet werden. Häufig landen sie in Kochtöpfen, in denen entweder zu wenig kochendes Wasser oder schon zu kühles Wasser für ihren Tod sorgen sollen. Diese Tötungsmethode unterliegt schon lange der Kritik von Tierschutzseite.

Neue Gesetzgebung notwendig

In den letzten Jahren wurde mehrfach wissenschaftlich nachgewiesen, dass Fische schmerz-, stress- und leidensfähige Tiere sind und höhere kognitive Eigenschaften aufweisen als bisher angenommen. Auch Krustentiere verfügen neuen Forschungen zufolge über ein Schmerzsystem und zeigen ein beachtliches Lernverhalten. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse müssen die bisherigen, diese Tierarten betreffenden Gesetzgebungen überarbeitet werden sowie Fische und Krustentiere in die geltenden Tierschutzgesetze aufgenommen werden.

Aus Tierschutzsicht ist eine Hälterung lebender Fische und Krustentiere in Geschäften und Restaurants abzulehnen. Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum die Tiere nicht direkt nach dem Entnehmen aus dem Meer betäubt und getötet werden sollen, denn die Hälterung bedeutet zusätzliches Leid.