Afrikanische Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine ansteckende Tierseuche, die bei Haus- und Wildschweinen in der Regel zum Tode führt. Seit 2014 tritt sie in verschiedenen Ländern der EU auf. Im September 2020 wurden in Brandenburg, nahe der Grenze zu Polen, die ersten Fälle bei Wildschweinen (Fallwild und krank erlegt) in Deutschland bestätigt.
Damit steigt auch die Gefahr, dass sich Schweine in landwirtschaftlichen Betrieben anstecken und qualvoll verenden. Der Ausbruch der Seuche ist aus Tierschutz- und wirtschaftlicher Sicht fatal. Deutschland hat mit dem ersten Nachweis der ASP den Status „seuchenfrei“ verloren, was erhebliche Auswirkungen auf den Export von Schweinefleisch in Drittländer hat. Etwa 70 Prozent der Exporte verbleiben derzeit allerdings im EU-Binnenmarkt und innerhalb der EU gilt das Regionalprinzip (nur betroffenene Regionen sind vom Handel ausgeschlossen und nicht ganze Länder).
Anfang Juli ist die Afrikanische Schweinepest in einem Betrieb mit rund 2000 betroffenen Tieren in Emsbüren (Niedersachsen) ausgebrochen.
Welche Übertragungswege gibt es?
Die Übertragung erfolgt entweder direkt von Tier zu Tier oder indirekt über Tiersekrete wie Blut oder Sperma, Speiseabfälle aus rohen Schweinefleischprodukten, Transportmittel, Werkzeuge oder andere Überträger. So können auch Fahrzeuge, kontaminierte Jagdausrüstungen, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen sowie Kleidung für eine Übertragung in Frage kommen.
Der Kontakt mit Blut ist der effizienteste Übertragungsweg. Der Mensch und andere Haus- und Wildtiere können sich mit dem Virus nicht anstecken. Somit ist der Mensch ein erheblicher Faktor bei der indirekten Übertragung
Vorbeugende Maßnahmen:
Die Jagd auf Wildschweine

Dass infizierte Wildschweine die Seuche über Landesgrenzen hinwegtragen , soll durch verstärkte vorbeugende Bejagung der Bestände verhindert werden. Der Deutsche Bauernverband forderte bereits 2018 eine radikale Reduktion des deutschen Wildschweinbestandes um 70 %.
Im März 2019 hat der Bundestag die bundesweite Aufhebung der Schonzeit für Schwarzwild aller Altersklassen und beider Geschlechter beschlossen. Fast alle Bundesländer haben dies seitdem umgesetzt. Selbst im Spätwinter, im Februar/März, wenn alle Wildtiere ihre Reserven schonen müssen, dürfen somit Wildschweine bejagt werden - auch Muttertiere und Frischlinge. Darüber hinaus werden vielerorts Fallen, sogenannte Saufänge, oder Nachtsichtgeräte zugelassen. In mehreren Bundesländern werden Abschussprämien für Wildschweine an die Jäger ausgezahlt. Das Ergebnis bisher: Im Jagdjahr 2017/18 wurden bundesweit mehr als 836.000 Wildschweine getötet – Rekord!
Wir kritisieren den massenhaften Abschuss von Wildschweinen scharf. Die Tiere werden als Sündenböcke vorgeführt und sämtliche Tierschutzvorgaben außer Kraft gesetzt. Dass ein kleinerer Bestand an Schwarzwild die Ausbreitung der Krankheit verhindern könnte, ist keineswegs erwiesen. Im Gegenteil kann eine verstärkte Jagd auf Wildschweine sogar kontraproduktiv sein: Denn das Blut infizierter Tiere gilt als einer der Hauptübertragungswege. Da die Tiere zudem durch die Jagd aufgescheucht werden und sich versprengen, würde dies das Infektionsrisiko massiv steigern. Kern des Problems sind nicht die Wildschweine. Die Hauptursachen für die Ausbreitung der Seuche ist der Mensch als Überträger, die transportbedingte Krankheitsverbreitung und die industrielle Schweinezucht. Wo Tausende Schweine in riesigen Hallen zusammengepfercht werden, können sich Krankheiten schnell ausbreiten. Auf diesen Hauptursachen sollte der Fokus aller Maßnahmen liegen – und nicht auf Massen-Abschuss.
Mehr Infos finden Sie auch im Artikel "Südenbock Wildschwein" in unserem Magazin DU UND DAS TIER.
Not-Tötung von Schweinen bei Ausbruch

Sollte ASP in einem landwirtschaftlichen Betrieb ausbrechen, ist die Not-Tötung aller Schweine des betroffenen Bestandes aufgrund des schnellen und tödlichen Verlaufs der Seuche und der hohen Ansteckungsgefahr für andere Bestände aus Tierschutzsicht nachvollziehbar. Nicht akzeptabel aus Tierschutzsicht ist die Tötung, wenn nur ein Verdacht besteht, aber noch kein eindeutiger Nachweis der Infektion vorliegt. In diesem Fall sind vorbeugende Schutzmaßnahmen sowie strikte Hygienemaßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung einer möglichen Infektion zu ergreifen, bis der Nachweis erbracht ist. So sollten die Verantwortlichen betriebsspezifische Kleidung tragen, Fahrzeuge sowie Gegenstände, die von außen in den Betrieb kommen, reinigen und desinfizieren sowie den Zugang für Dritte sicher verwehren.
Was können Sie tun?
Wer aus einem von der ASP betroffenen Land nach Deutschland einreist, darf mitgebrachte Wurstwaren nicht unachtsam am Straßenrand wegwerfen, insbesondere keine Waren, die aus ASP betroffenen Gebieten mitgebracht wurden. Lebensmittel und Speisereste dürfen auf keinen Fall in der Natur entsorgt oder an Tiere verfüttert werden. In Schinken oder Wurst kann das Virus über mehrere Monate ansteckungsfähig bleiben. Fressen Wildschweine solche Abfälle, die den Erreger enthalten, infizieren sie sich mit ASP. Auf diese Weise kann der Erreger durch den Menschen über hunderte Kilometer transportiert werden. Ebenso an Kleidung oder im Radkasten von Fahrzeugen. Deswegen ist das Mitführen von Fleisch aus Regionen in denen Fälle von ASP bekannt sind, verboten. Hygiene ist zudem das oberste Gebot.
In diesen europäischen Ländern wurde die ASP bereits nachgewiesen: Belgien, Polen, Ungarn, Bulgarien, Rumänien, Slowakei, Serbien, Russland, Ukraine, Weißrussland, Moldawien, Litauen, Lettland, Estland, Tschechien und Griechenland. Lediglich Tschechien gilt seit Februar 2019 wieder als frei von ASP. In Deutschland wurde der erste Fall im September 2020 bestätigt.
Stand: 18.09.2020