Gebt den Tieren Recht!
Verbandsklage für seriöse Tierschutzorganisationen

Tiere sind laut Grundgesetz besonders zu schützen. Politiker und Behörden sollen diesen Schutz in der Praxis durchsetzen. Doch die Realität spricht eine andere Sprache: Noch immer müssen die Tiere in der Forschung, Agrarindustrie, in Zirkussen und sogar in der Heimtierzucht leiden.
Wo Politiker und Behörden nicht willens oder in der Lage sind, dagegen vorzugehen, müssen seriöse Tierschutzverbände das Recht haben, den Schutz, der den Tieren zusteht, direkt vor Gericht einzuklagen. Wir brauchen die Verbandsklage für seriöse Tierschutzvereine.
Im Umweltschutz dürfen autorisierte Verbände längst zugunsten der Naturerhaltung klagen. Den Tieren, unseren Mitgeschöpfen, die Schmerzen und Leiden ähnlich empfinden wie wir selbst, darf der vergleichbare Schutz nicht länger vorenthalten werden!
Bitte unterstützen Sie unsere Forderung nach einem Verbandsklagerecht mit Ihrer Stimme!
Modelle der Länder

Mit großer Mehrheit haben Bundestag und Bundesrat 2002 für das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz gestimmt. Politiker, die es mit dem Tierschutz ernst meinen, müssen jetzt auch die Tierschutz-Klage unterstützen. Seither wird in zahlreichen Landtagen darüber beraten, die Verbandsklage auf Landesebene einzuführen. Mittlerweile gibt es das Verbandsklagerecht in Bremen, Hamburg, dem Saarland, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg. Gemeinsam mit unseren Landesverbänden und Mitgliedsvereinen streiten wir dafür, dass andere Bundesländer diesen Beispielen folgen. Über kurz oder lang wird auch der Bund mitziehen und ein einheitliches Tierschutz-Klagerecht für ganz Deutschland verabschieden müssen.