Für ein neues Tierschutzgesetz

Die Änderung des Tierschutzgesetzes ist leider beschlossen. Trotzdem kämpft der Deutsche Tierschutzbund weiter für ein Tierschutzgesetz, das seinen Namen verdient und die Tiere wirklich schützt. Auch nach der Änderung bleibt es eher ein „Tiernutzgesetz": Das ursprüngliche geplante Schenkelbrandverbot bei Pferden wurde gestrichen, die unbetäubte Kastration von Ferkeln soll noch bis 2019 erlaubt sein. Auch die Spielräume, die die EU-Tierversuchsrichtlinie bot, wurden nicht genutzt. In dem Gesetzesentwurf ist weder die Förderung von Alternativmethoden zu Tierversuchen festgeschrieben, noch gibt es ein konsequentes Verbot von Versuchen an Menschenaffen.
Bittere Realität beim Umgang mit Tieren
Der Deutsche Tierschutzbund hatte konkrete Eckpunkte zu einer Novellierung des Tierschutzgesetzes erarbeitet, die helfen sollten, damit die Würde und der Eigenwert der Tiere endlich anerkannt und geschützt werden. Anfang 2012 bewertete er den Gesetzesentwurf der damaligen Bundesministerin Ilse Aigner in einer Stellungnahme. Notwendig wurde die Änderung des Tierschutzgesetzes, da die EU-Tierversuchsrichtlinie bis Ende 2012 in nationales Recht umgesetzt werden musste. Das Bundeskabinett stimmte den von der damaligen Bundesministerin Ilse Aigner vorgelegten Änderungen im Mai 2012 zu. Die Regierungsmehrheit im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verschlechterte die Vorschläge im November 2012 sogar noch weiter.

Im Februar 2013 hat der Bundesrat gegen eine Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat gestimmt, nachdem offenbar auf die Bundesländer mit CDU-Regierungsbeteiligung massiv Druck von Seiten der Bundesregierung aufgebaut wurde. Damit wurde auch die letzte Chance verpasst, Verbesserungen für die Tiere zu bewirken. Das Tierschutzgesetz ist am 13. Juli 2013 in der vom Bundestag beschlossenen Form in Kraft getreten.
Abstimmung im Bundestag

Diesen ungenügenden Entwurf hat die Regierungsmehrheit im Dezember 2012 im Bundestag verabschiedet. Ein Gesetzesentwurf der Grünen-Fraktion zur Neuregelung des Tierschutzgesetzes wurde mit den Stimmen der Regierungsmehrheit abgelehnt.
Neben den beiden Gesetzesentwürfen standen Änderungs- und Entschließungsanträge der Opposition zur Abstimmung, die abgelehnt wurden. Hätte die Mehrheit der Abgeordneten dafür gestimmt, wären Sie in den Regierungsentwurf mitaufgenommen worden. Bei einer namentlichen Abstimmung wird die Stimme jedes einzelnen Abgeordneten veröffentlicht.
- Namentliche Abstimmung zum Änderungsantrag der Grünen-Fraktion: Die Abgeordneten, die hier mit Nein gestimmt haben, haben gegen das Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden, gegen das Ende der betäubungslosen Ferkelkastration schon ab 2017 sowie gegen den Erlass konkreter Tierschutzverordnungen für alle landwirtschaftlich gehaltenen Tiere gestimmt.
- Namentliche Abstimmung zum Entschließungsantrag der SPD-Fraktion: Die Abgeordneten, die hier mit Nein gestimmt haben, haben gegen Forderungen für mehr Tierschutz in der Landwirtschaft, Hilfe für die Tierheime und die Stärkung der tierversuchsfreien Forschung gestimmt.
- Der Entschließungsantrag der Linksfraktion für eine Novellierung des Tierschutzgesetzes wurde abgelehnt.
Die Ergebnisse der beiden namentlichen Abstimmungen können hier eingesehen werden.