Tierschutz-Check
zur Bundestagswahl 2017

Tierschutzgesetz & Verbandsklage
1. Ist Ihre Partei für eine grundlegende Neufassung des Tierschutzgesetzes?

CDU/CSU
Nein.
Deutschland hat unbestritten eins der besten Tierschutzgesetze weltweit. CDU und CSU stehen voll hinter dem Ziel, Leben und Wohlbefinden der Tiere zu schützen. Der Kernsatz des Tierschutzgesetzes ist: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen.“ Es umfasst die wesentlichen Vorschriften zur Tierhaltung, zur Schlachtung, zu Eingriffen und Versuchen an Tieren sowie zahlreiche Regelungen zur Zucht und zum Handel mit Tieren. 2013 ist das Tierschutzgesetz noch einmal erweitert worden mit der Präzisierung des Qualzuchtverbotes, dem Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration, der Stärkung der Eigenkontrolle der Tierhalter und der Umsetzung der EU-Versuchstierrichtlinie in deutsches Recht.
Das Tierschutzgesetz hat sich bewährt. Eine grundlegende Novellierung ist deshalb unseres Erachtens nicht notwendig. Die gesetzlichen Regelungen werden wir kontinuierlich überprüfen und insbesondere mit Blick auf neue Erkenntnisse weiterentwickeln. Zudem gibt es eine Reihe von Verordnungsermächtigungen, die bei Bedarf aus-gefüllt werden können.
Ziel von CDU und CSU ist es, den Tierschutz in Deutschland kontinuierlich zu verbessern. Dort, wo es noch Tierschutzprobleme gibt, sind diese abzustellen. Das betrifft zum einen die private Haltung von Heimtieren. Allerdings sind hier andere als gesetzliche Regelungen, wie bspw. Verbesserung der Information, Beratung und Sachkunde, angezeigt und erfolgversprechender. Oft wissen Tierhalter zu wenig über die speziellen Bedürfnisse und Besonderheiten der Tiere. Haltungsbedingungen sind zwar teil-weise gesetzlich definiert und durch verschiedene Gutachten und Leitlinien konkretisiert. Die Erfahrung zeigt aber, dass diese Information häufig nicht bei den Tierhaltern ankommen.
In der Nutztierhaltung müssen Erzeugungsbedingungen von den Tierhaltern umsetz-bar und wirtschaftlich tragbar sein. Deshalb erarbeiten wir eine nationale Nutztierstrategie, fördern die Forschung, geben den Bauern finanzielle Anreize für tiergerechte Ställe und betreiben Verbraucheraufklärung.
Einseitige gesetzliche Verschärfungen führen dagegen in aller Regel nicht zu mehr Tierschutz, sondern zum Ausscheiden von kleineren und mittleren Betrieben aus der Tierhaltung, zur Konzentration der Tierhaltung in der Hand von Investoren und zur Verlagerung von Tierschutzproblemen ins Ausland. Langfristig ist dem Tierschutz aber hauptsächlich mit einheitlichen und höheren Tierschutzstandards auf EU-Ebene gedient. Entsprechende Bemühungen der Bundesregierung auf europäischer Ebene unterstützen CDU und CSU ausdrücklich.
SPD
Ja.
Wir wollen ein modernes Tierschutzgesetz schaffen, das die Würde und das Wohlergehen der Tiere schützt. Die gesetzlichen Vorgaben zum Tierschutz müssen dem gesellschaftlichen Anspruch und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen.
Die Linke
Ja.
Die Linke setzt sich für eine Reform des Tierschutzgesetzes ein. Weitergehende Regelungen, die den Umgang mit Tieren zum Gegenstand haben, müssen überdacht werden, um dem Tierschutz als Staatsziel gerecht zu werden. Ebenso müssen neue hohe Standards für die Tierhaltung eingeführt werden. Wichtig bei einer Tierschutzgesetznovelle ist ein Verbot von Amputationen in der Nutztierhaltung.
Bündnis 90/Die Grünen
Ja.
Wir setzen uns für eine grundlegende Überarbeitung des Tierschutzgesetzes ein. Damit ist es uns so ernst, dass wir als Oppositionspartei selbst einen Entwurf ausgearbeitet haben, der das Leben der Tiere deutlich verbessern würde.
Tiere müssen um ihrer selbst Willen und in ihrer Integrität besser geschützt werden. Das Staatsziel Tierschutz muss endlich mit Leben gefüllt werden.
2. Ist Ihre Partei für die Einführung einer Tierschutz-Verbandsklage?
CDU/CSU
Nein.
Verschiedene Bundesländer haben Tierschutz-Verbandsklagerechte eingeführt, um anerkannten Verbänden die Möglichkeit zu geben, an tierschutzrelevanten Verfahren mitzuwirken und tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen. Auf Bundesebene sehen wir dafür keinen Bedarf, insbesondere da der Vollzug des Tierschutzgesetzes bei den Ländern liegt. Wenn auf Bundesebene Gesetze und Verordnungen erlassen werden oder Strategien und Leitlinien erarbeitet werden, ist es für uns sowieso selbstverständlich, anerkannte Verbände, wie dem Deutschen Tierschutzverbund, anzuhören und einzubinden.
SPD
Ja.
Tierschutzorganisationen brauchen eine rechtliche Handhabe, um wirkungsvoller gegen Verstöße gegen den Tierschutz vorgehen zu können.
Die Linke
Ja.
Die Linke setzt sich für die gesetzliche Verankerung und vollumfängliche Ausweitung der Verbandsklagerechte für Umwelt-, Natur- und Tierschutzvereinigungen und Einzelne im Sinne der Aarhus-Konvention ein.
Bündnis 90/Die Grünen
Ja.
Wir wollen die demokratischen Mitwirkungsrechte anerkannter Tierschutzorganisationen stärken und ihnen ein Klagerecht einräumen. Die Einführung eines Verbandsklagerechts hebt das bisherige Ungleichgewicht im Kräfteverhältnis zwischen Tiernutzern und Tieren auf und macht Tierschutzrecht gerichtlich einklagbar. Wir befürworten außerdem die Einführung eines/r Bundesbeauftragten für Tierschutz, die/der Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte besitzt und die für den Tierschutz zuständigen Behörden des Bundes kontrollieren und Rechtsverstöße beanstanden kann.
Ersatz von Tierversuchen
3. Wird Ihre Partei in der kommenden Legislaturperiode Schritte in die Wege leiten oder unterstützen, mit dem Ziel, Tierversuche in den nächsten 10 bis 20 Jahren abzuschaffen?

CDU/CSU
Ja.
Es ist unser langfristiges Ziel, Tierversuche komplett zu ersetzen. Wir begrüßen, dass in der EU-Tierversuchsrichtlinie die stetige Verringerung der für Tierversuche verwendeten Tiere verankert ist. Wir haben dafür ein klares Konzept. Wir setzen auf das 3R-Prinzip (replacement - Ersatz, reduction – Reduzierung, re-finement - Verbesserung) – national, europäisch und international. Wir werden die Entwicklung und Anerkennung von Ersatzmethoden zum Tierversuch weiterhin auf hohem Niveau fördern und möglichst ausbauen. Dafür hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren geschaffen, das die Alternativmethoden-Forschung und die Anerkennung vorantreibt und koordiniert und Behörden und Wissenschaftler berät. Sehr wichtige ist auch die Alternativmethodenforschung über die Förderprogramme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Das seit 1980 schon laufende und ständig ausgebaute Programm wird regelmäßig noch durch spezielle Förderungen, wie den Ersatz von Tierversuchen in der Toxikologie oder den Einsatz der Systembiologie als Alternative zum Tierversuch, ergänzt. 2017 stellt allein das Bundesforschungsministerium 5,4 Millionen Euro für die spezifische Ersatzmethodenforschung zur Verfügung. Hinzu kommen noch die Unterstützung der Stiftung set und der Tierschutzforschungspreis.
SPD
Differenziert.
Wir wollen Tierversuche auf das absolut notwendige Mindestmaß reduzieren und soweit wie möglich abschaffen. Solange es jedoch keine Alternative gibt, um den Nutzen und das Risiko etwa eines neuen notwendigen Medikamentes für den Menschen zu bewerten, muss ein Test an Tieren im Einzelfall möglich bleiben.
Die Linke
Ja.
Siehe hierzu Antrag „Tierversuche beenden“ der Fraktion Die Linke. im Bundestag (Bundestagsdrucksache 18/11724).
Bündnis 90/Die Grünen
Ja.
Wir wollen Tierversuche endlich konsequent reduzieren und schnellstmöglich überflüssig machen. Jedes Jahr werden Millionen Tiere in Tierversuchen regelrecht verbraucht. Dabei verursachen tierfreie Methoden deutlich weniger Tierleid, außerdem sind Erkenntnisse aus Tierversuchen nur bedingt auf den Menschen übertragbar. Hier brauchen wir einen Paradigmenwechsel.
Damit das gelingt, wollen wir eine nationale Strategie mit konkreten Maßnahmenplänen sowie Zeit- und Zielvorgaben aufstellen. Wir wollen das Tierschutzrecht stärken und Alternativen zu Tierversuchen, wie zum Beispiel Organchips, bei denen der menschliche Organismus im Kleinstmaßstab simuliert wird, zügig voranbringen. Auch an Hochschulen wollen wir tierversuchsfreie Verfahren stärken, das Wissen in die Lehre überführen und Studierenden die Möglichkeit geben, ohne Tierversuche durch das Studium zu kommen.
Wenn Ja, gehören folgende Punkte dazu? - Wenn Nein, wie positioniert sich Ihre Partei dann zu den einzelnen Punkten?
a) Wird Ihre Partei die Forschungsförderung insgesamt so anpassen, dass gezielt Projekte gefördert werden, die ohne Tierversuche auskommen?
CDU/CSU
Ja.
Tierversuche dürfen nur durchgeführt werden, wenn sie unerlässlich sind. Dabei ist der Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse zugrunde zu legen und zu prüfen, ob der verfolgte Zweck nicht auch durch Alternativmethoden und -verfahren erreicht werden kann. Die Bestimmungen bewirken, dass jedes vorgesehene Versuchsvorhaben an Wirbeltieren einer intensiven Prüfung im Hinblick auf die Unerlässlichkeit, ethische Vertretbarkeit und auf Möglichkeiten der Belastungsminderung für die eingesetzten Tiere unterzogen wird. Damit ist gewährleistet, dass insbesondere Projekte gefördert werden, die ohne Tierversuche auskommen.
SPD
Ja.
Wir unterstützen das 3-R-Prinzip (replacement, reducement, refinement). Das bedeutet, dass wir alternative Forschungsmethoden fördern wollen, die ohne oder mit weniger Tieren auskommen bzw. weniger schmerzhafte Verfahren beinhalten. In dieser Legislaturperiode wurde deshalb die personelle und finanzielle Ausstattung der Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch gestärkt. Auch konnte im Herbst 2015 das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren eröffnet werden. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, die Entwicklung und Einführung tierversuchsfreier Forschungsmethoden zu stärken und auszubauen.
Die Linke
Ja.
Die Linke setzt sich für die Umverteilung von Forschungsmitteln zugunsten der Weiter- und Neuentwicklung tierversuchsfreier Methoden sowie zur institutionellen Stärkung der ZEBET (Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch) sowie des ECVAM (Europäisches Zentrum zur Validierung alternativer Methoden) ein (vgl. Antrag „Tierversuche beenden“ der Fraktion Die Linke. im Bundestag (Bundestagsdrucksache 18/11724)).
Bündnis 90/Die Grünen
Ja.
Die Forschung mit Tieren wird im mehrstelligen Millionenbereich mit staatlichen Mitteln gefördert. Dahingegen fließen bisher nur wenige Millionen in die Erforschung und Weiterentwicklung von Alternativverfahren. Das wollen wir ändern. Tierversuchsfreie Forschungsmethoden müssen deutlich gestärkt und daher auch finanziell stärker gefördert werden.
b) Wird Ihre Partei dafür sorgen, dass das Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Tierversuchen an die Vorgaben der EU-Tierversuchsrichtlinie angepasst und verschärft wird? Setzen Sie sich darüber hinaus dafür ein, dass Tiere keinen starken Schmerzen, Leiden und Schäden ausgesetzt werden und Versuche an Primaten beendet werden?
CDU/CSU
Ja.
EU-weit wurden mit der Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere gleiche Rahmenbedingungen für Tierversuche geschaffen, die seit 2013 in allen Mitgliedstaaten angewandt werden müssen. Die Richtlinie wurde in Deutschland vollständig und richtlinienkonform umgesetzt. Ein Tierversuchsverfahren darf nicht durchgeführt werden, wenn es starke Schmerzen, schwere Leiden oder schwere Ängste verursacht. Die Verwendung eines derartigen Verfahrens darf nur ausnahmsweise genehmigt werden, wenn dies aus wis-senschaftlichen Gründen unerlässlich ist und die erwarteten Ergebnisse für die Lösung wissenschaftlicher Probleme von hervorragender Bedeutung sind. Die Genehmigung ist auch von der ethischen Vertretbarkeit abhängig. Jedes Versuchsvorhaben an Wirbeltieren muss von der zuständigen Genehmigungsbehörde auf ethische Vertretbarkeit und Möglichkeiten, die Belastung der Tiere zu verringern, überprüft werden.
SPD
Ja.
Wir wollen Tierversuche auf die Bereiche beschränken, in denen sie unumgänglich sind und einen Nutzen für die Gesundheit von Mensch und Tier oder für die Umwelt nach sich zieht. Vor allem für Tierversuche mit dem Schweregrad "schwer" ist es unumgänglich nach Alternativen zu suchen und diese zum Einsatz kommen zu lassen. Versuche an Menschenaffen wollen wir verbieten.
Die Linke
Ja.
Die Linke setzt sich u.a. für eine unabhängige Schaden-Nutzen-Analyse durch die zuständige Genehmigungsbehörde ein, bei der der erwartete wissenschaftliche Nutzen sowie das Vorhandensein von Ersatz- oder tierschonenderen Methoden geprüft werden soll (vgl. Antrag „Tierversuche beenden“ der Fraktion Die Linke im Bundestag (Bundestagsdrucksache 18/11724)).
Bündnis 90/Die Grünen
Ja.
Wir haben die Bundesregierung mehrfach aufgefordert, das Tierschutzgesetz zu überarbeiten – auch, um die EU-Bestimmungen endlich richtig in Deutschland umzusetzen. Ein im April 2016 von uns in Auftrag gegebenes Gutachten hat 18 gravierende Mängel bei der Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie in deutsches Recht festgestellt. Dazu zählt unter anderem, dass Behörden in Deutschland nicht die Möglichkeit haben, eine unabhängige und unparteiische Schaden-Nutzen-Abwägung vorzunehmen, dass Tierversuche in Deutschland bei der Aus-, Fort- und Weiterbildung nur der Anzeige- und nicht der Genehmigungspflicht unterliegen sowie, dass schwerst belastende Tierversuche nicht eingeschränkt wurden, obwohl diese laut EU-Richtlinie nur im Einzelfall zulässig sein sollten.
Das Gutachten haben wir sowohl an die Bundesregierung als auch an die EU-Kommission übersandt. Die Bundesregierung hat darauf nicht reagiert. Die EU-Kommission überprüft die Umsetzung durch Deutschland noch. Wir hoffen, dass sie die Bundesregierung zur Nachbesserung auffordert oder ansonsten ein Vertragsverletzungsverfahren einleitet. Die Missstände müssen aus unserer Sicht umgehend behoben werden. Wir finden, dass Versuche an Primaten beendet werden sollten.
c) Wird Ihre Partei dafür eintreten, dass die Vermittlung ethischer Grundlagen und tierversuchsfreie Forschungsmethoden als fester Bestandteil der Ausbildung z.B. von Naturwissenschaftlern, Medizinern und Tiermedizinern aufgenommen werden?
CDU/CSU
Ja.
Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen sind bei der Ausbildung von Akademikern weitgehend frei, ihre Studienordnungen und Inhalte selbst zu bestimmen. Das Tierschutzgesetz verpflichtet sie aber zu tierversuchsfreien Forschungsmethoden, wo immer dies möglich ist. Damit sind tierversuchsfreie Forschungsmethoden Bestandteil einer akademischen Ausbildung, die Lehre und For-schung verbindet. CDU und CSU werben für die Vermittlung tierversuchsfreier Forschungsmethoden und ethischer Grundlagen zum Tierversuch bei Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
SPD
Ja.
Der Ausbau der Lehre und Forschung an den Hochschulen fällt allerdings in die Zuständigkeit der Bundesländer bzw. der einzelnen Hochschulen. Wir setzen uns aber für eine umfassende Abschaffung des Kooperationsverbots im Grundgesetz ein mit dem Ziel, dass der Bund zukünftig in allen Bereichen der Bildung und Forschung dauerhaft die Länder finanziell unterstützen kann. Eine bessere Finanzausstattung der Hochschulen ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Forschung und Lehre (etwa auch zur Förderung tierversuchsfreier Verfahren) gestärkt werden können.
Die Linke
Ja.
Die Linke setzt sich für die Ausweitung von Lehre und Forschung einer tierverbrauchsfreien Wissenschaft in Form von tierversuchsfreien Studiengängen in den Lebenswissenschaften, verbunden mit der Einrichtung von Lehrstühlen und Professuren für tierverbrauchsfreie Verfahren ein. Darüber hinaus fordern wir die Erarbeitung eines Handbuchs zur ethischen Vertretbarkeit von Tierversuchen nach einheitlichen Kriterien bei der Zulassung von Tierversuchen. Wir wollen uns zudem dafür einsetzen, dass Tierversuche in Aus-, Fort- und Weiterbildung zukünftig der Genehmigungspflicht unterliegen.
Bündnis 90/Die Grünen
Ja.
Wir wollen auch in Ausbildung und Lehre einen Paradigmenwechsel. Studierende dürfen nicht zu Tierversuchen gezwungen werden. Tierversuche sollten nicht regulärer Bestandteil des Studiums sein, sondern nur bei Bedarf als Aufbaukurs angeboten werden. Tierversuchsfreie Verfahren und Ethikkurse sollten stärker bzw. verbindlich Teil der Lehre sein.
Tiere in der Nahrungsmittelproduktion
4. Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass die geschlechtsspezifische Massentötung männlicher Eintagsküken verboten wird?

CDU/CSU
Ja.
Wir wollen die Tötung von männlichen Eintagsküken so schnell wie möglich beenden. Deshalb fördert die unionsgeführte Bundesregierung schon seit 2008 konsequent und mit einem hohen Mitteleinsatz von sechs Millionen Euro die Forschung an praxistauglichen Alternativen. Inzwischen sind zwei unterschiedliche Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei (In-Ovo) entwickelt worden, die sich für einen breiten Einsatz in Brütereien eignen. Ein Prototyp für die endokrino-logische In-Ovo-Geschlechtsbestimmung wird ab Ende August 2017 bis Anfang 2018 in einer Brüterei im Routineablauf eingebunden werden. Bei positivem Ergebnis dürfte das Gerät im weiteren Verlauf des Jahres 2018 bereits Einzug in die Brütereien in Deutschland halten. Deshalb sind wir zuversichtlich, dass das Töten von Eintagsküken in absehbarer Zeit der Vergangenheit angehören wird. Im Moment sehen wir noch nicht, wie dieser Prozess durch ein Gesetz beschleunigt werden könnte. Es geht jetzt erstmal um die Praxistauglichkeit des Verfahrens. Um es dann schnellstmöglich zu etablieren, ist das Ziel bereits Bestandteil der Vereinbarung zur Verbesserung des Tierwohls in der Haltung von Legehennen und Mastputen. Sollte dies dann nicht der Fall sein, werden wir ein gesetzliches Verbot des Kükentötens erwägen.
Zudem begrüßen wir auch Alternativen, wie die Züchtung und den Einsatz von Zweinutzungslinien oder die Aufzucht und Mast der männlichen Küken aus Legelinien (z. B. „Bruderhahn-Initiative“). Sie werden in der Praxis verfolgt und auch weiterentwickelt, stellen aber aufgrund der deutlich höheren Kosten bisher Nischenlösungen dar. Dasselbe gilt für die Verlängerung der Haltungsdauer der Legehennen über die erste Legeperiode hinaus.
SPD
Ja.
Die aktuelle Praxis der Kükentötung muss so bald wie möglich beendet werden.
Die Linke
Ja.
Bündnis 90/Die Grünen
Ja.
Das Kükentöten muss beendet werden. Wir setzen uns ein für einen deutlichen Ausbau der Förderung von Zweinutzungsrassen und wollen dafür ein „Bundesprogramm Nachhaltige Zucht“ auflegen. Als Zwischenlösung wollen wir die Entwicklung praxistauglicher Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei fördern und Förderprogramme auflegen, um kleinen und mittelständischen Brütereien die Investition in technische Anlagen zur Geschlechter-Früherkennung im Ei zu erleichtern.
5. Setzt sich Ihre Partei für einen Ausstieg aus der Fixierung von Sauen im Kastenstand ein?
CDU/CSU
Ja.
Unser Ziel ist, dass die Gruppenhaltung von Sauen im Deckzentrum mit nur noch sehr kurzer Fixierung im Kastenstand Standard wird. Wir streben eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung an, damit die Landwirte Rechts- und Planungssicherheit haben. Eine angemessene Übergangszeit ist notwendig, denn unsere bäuerlichen Betriebe müssen den Umstieg schaffen können. Derzeit tagt eine Bund-Länder Arbeitsgruppe zur Thematik, die in Kürze ein Eckpunktepapier mit Einzelheiten vorlegen wird.
SPD
Ja.
Die Kastenstandhaltung ist ein Auslaufmodell und wird durch tierfreundlichere Verfahren ersetzt werden. Es ist bedauerlich, dass es zu dieser Einsicht erst eines Gerichtsurteils bedurfte. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Übergangsfrist deutlich kürzer als 20 Jahre sein wird.
Die Linke
Ja.
Ein Verzicht auf den Kastenstand und die Einführung freier Abferkelungssysteme geht oftmals mit Umbaumaßnahmen in den Ställen einher. Die damit verbundenen Investitionen und Mehrkosten müssen entlang der gesamten Wertschöpfungskette gerecht verteilt werden.
Bündnis 90/Die Grünen
Ja.
Die Fixierung von Sauen kann nie den Ansprüchen der Tiere und den Ansprüchen an eine artgerechte Tierhaltung genügen. Daher setzen wir uns für eine Tierhaltung ein, in der die Haltungssysteme so gestaltet sind, dass Kastenstände bis auf unerlässliche Ausnahmen (medizinische Behandlung) ausgedient haben.
6. Wird sich Ihre Partei für das Ende der nicht–kurativen Eingriffe einsetzen, mit denen Tiere prophylaktisch an bestehende Haltungssysteme angepasst werden?
CDU/CSU
Ja.
Für CDU und CSU ist der Grundsatz, dass einem Tier ohne medizinische Indikation keine Körperteile amputiert und an ihm keine Eingriffe durchgeführt werden dürfen, eine sehr wichtige Zielstellung. Das ist auch nach dem Tierschutzgesetz verboten. Nur zur Vermeidung von Verletzungen bei Menschen und bei den Tieren selbst können Ausnahmen gemacht werden. Das betrifft vor allen Dingen das Kupieren von Schwänzen bei Ferkeln, weil sie sich gegenseitig beißen und damit gefährliche Verletzungen zufügen, das Kürzen von Schnäbeln bei Vögeln, das Schleifen von Eckzähnen bei Schweinen sowie das Enthornen von Kälbern.
Wir wollen davon wegkommen. Die Beendigung der nicht-kurativen Eingriffe ist ein wichtiger Bestandteil der Initiative „Eine Frage der Haltung – Neue Wege für mehr Tierwohl“ des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft. Zum Ausstieg aus dem Schnabelkupieren bei Legehennen konnte bereits eine freiwillige Vereinbarung mit der Geflügelwirtschaft getroffen werden. In Bezug auf das Schwänzekupieren bei Ferkeln wurden und werden erhebliche Forschungsmittel investiert; die vorliegenden Ergebnisse werden im Rahmen von Modell- und Demonstrationsvorhaben in Praxisbe-trieben umgesetzt. Für den schnellen Ausstieg aus dem Enthornen von Kälbern setzen wir in erster Linie auf die Zucht auf Hornlosigkeit und bis dahin auf die größtmögliche Verminderung von Leiden über die Anwendung von Schmerz- und Beruhigungsmitteln.
SPD
Ja.
In Deutschland führt die gegenwärtige Form der landwirtschaftlichen Intensivtierhaltung teilweise zu schwerwiegenden Missständen und Problemen - oft auf Kosten der Tiere. Ihre arteigenen Bedürfnisse werden ignoriert. Wir wollen, dass die Haltungsbedingungen den Tieren angepasst werden, nicht umgekehrt.
Die Linke
Ja.
Der Verzicht auf nicht-kurative Eingriffe wird nur dann zu mehr Tierwohl führen, wenn zugleich die Haltungssysteme verbessert werden, wozu u.a. ein höheres Platzangebot pro Tier, Einstreu und Beschäftigungsmaterial zählen.
Bündnis 90/Die Grünen
Ja.
Wir wollen das Tierschutzgesetz so verbessern, dass Amputationen, mit denen Tiere an Haltungssysteme angepasst werden sollen, wirkungsvoll verboten werden. Bestehende Schlupflöcher müssen geschlossen werden.
7. Wird Ihre Partei sich dafür einsetzen, die Forschung im Bereich der CO2-Betäubung (insbesondere bei Schweinen) zu verstärken um möglichst bald eine tiergerechtere Alternative zu finden?
CDU/CSU
Ja.
Die Sicherstellung des Tierschutzes bei der Schlachtung ist CDU und CSU ein wichtiges Anliegen. Dazu zählt neben der ruhigen Anlieferung der Tiere und dem sachgerechten Schlachtvorgang auch eine sichere und möglichst schonende Betäubung. Eine wirksame Betäubung mit entsprechender Kontrolle ist einer der Schwerpunkte der seit 2013 geltenden EU-Tierschutz-Schlachtverordnung. Die unionsgeführte Bundesregierung fördert sowohl die Entwicklung von Verfahren zur Kontrolle der Wirksamkeit der Betäubung als auch die Entwicklung neuer tiergerechterer Betäubungsmethoden.
SPD
Ja.
Wir setzen uns für verbesserte Bedingungen in Schlachtbetrieben ein. Dafür muss auch die Forschung für eine zuverlässige, stressfreie Schlachtung mit geringeren Fehlerquoten unbedingt intensiviert werden.
Die Linke
Nein.
Aus unserer Sicht sollten verstärkt Alternativen zur CO2-Betäubung erforscht werden. Im Hinblick auf den Ausstieg aus der betäubungslosen Kastration von Ferkeln hält Die Linke die Ebermast am ehesten für zukunftsfähig.
Bündnis 90/Die Grünen
Ja.
Wir wollen die Forschung zu Alternativen zügig vorantreiben und Pilotprojekte verstärkt fördern.
8. Soll das Lebendangebot von Fischen und Krustentieren im Handel verboten werden?
CDU/CSU
Nein.
Ein Verbot wäre rechtlich schwierig umzusetzen. Es kommt auch letztlich darauf an, dass die Fische und Krustentiere von der Haltung über den Transport bis zur Schlachtung in Übereinstimmung mit den geltenden nationalen und europäischen Tierschutzbestimmungen behandelt werden. Die nationale Tierschutz-Schlachtverordnung regelt u. a. die Anforderungen an das Aufbewahren von Fischen und Krustentieren im Zusammenhang mit der Schlachtung sowie spezifische Betäubungs- und Tötungsverfahren. Fische dürfen nicht lebend an Endverbraucher abgegeben werden. Derzeit prüft das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft weitere Vorschriften u. a. zum Hältern von Fischen sowie die Anpassung der verschiedenen Betäubungsverfahren für Fische an den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand.
Wir begrüßen, dass das Lebendangebot von Fischen und Krustentieren deutlich zurückgegangen ist. Viele Handelsunternehmen und Restaurants verzichten längst darauf, lebende Speisefische und Krustentiere anzubieten. Das ist auch der Arbeit der Tierschutzverbände zu verdanken. Zusammen mit strengen rechtlichen Vorschriften wird dieser Weg weiterhin erfolgreich sein.
SPD
Differenziert.
Selbstverständlich sollte ein Lebendangebot von Fischen und Krustentieren an den Endverbraucher verboten werden. Fische werden jedoch nicht nur als Lebensmittel an den Endverbraucher gehandelt. Ein generelles Handelsverbot lebender Fische wäre daher nicht zielführend. Die Standards für den Handel mit Krustentieren sowie deren Kontrollen müssen weiter verschärft werden.
Die Linke
Ja.
Bündnis 90/Die Grünen
Ja.
Das Lebendangebot von Fischen und Krustentieren lehnen wir ab. Ebenso, wenn diese lebend verkauft und zu Hause getötet werden – bei Krustentieren in der Regeln in kochendem Wasser. Auch Fische und Krustentiere müssen in die geltenden Tierschutzbestimmungen aufgenommen werden, da sie schmerz- und leidensfähig sind.
9. Wird Ihre Partei für neue Bundesförderprogramme zum Umstieg auf tiergerechte Zucht- und Haltungsformen sorgen?
CDU/CSU
Ja.
Wir wollen die Tierhaltung kontinuierlich zusammen mit den Landwirten weiterentwickeln. Ziel sind Lösungen, die das Wohl der Tiere in der gesamten Breite weiter verbessern. Wir werden deshalb eine nationale Nutztierhaltungsstrategie umsetzen. Diese wird Haltungs- und Zuchtfragen beinhalten. Wo immer möglich setzen wir auf Anreize, kooperative Lösungen und Förderprogramme statt Verbote.
Schon jetzt spielt die Förderung von Innovationen im Tierschutz und Investitionen in tiergerechte Ställe eine große Rolle in unserer Politik. 2014 haben wir für den Bau von Ställen, die besonders hohe Tierschutzstandards erfüllen, eine Premiumförderung mit einem Fördersatz von bis zu 40 Prozent eingeführt. In den letzten zehn Jahren (2006 bis 2016) hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zudem 117 Projekte für die Forschung im Bereich Nutztierhaltung mit 80 Millionen Euro finanziert. Schwerpunkte waren vor allem Tierwohl (tiergerechte Haltungsverfahren, Tierwohlindikatoren etc.), Tiergesundheit, Tierarzneimittel und Tierzucht. Diese Politik wollen wir fortsetzen und noch verstärken.
SPD
Differenziert.
Ein Umstieg auf tiergerechte Zucht- und Haltungsformen erfordert in vielen Fällen den Neubau von Ställen und wird so zu einem erheblichen Investitionsbedarf führen. Darüber hinaus sind anspruchsvollere Haltungsverfahren für die Tiere häufig so teuer, dass die entstehenden Kosten nicht durch die Markterlöse gedeckt werden. Wir wollen diese Betriebe gezielt unterstützen. Dafür wollen wir die EU-Agrarförderung grundsätzlich neu ausrichten. Es soll der Satz gelten „Öffentliches Geld für öffentliche Leistung“. Die öffentlichen Gelder sollen jene Betriebe erhalten, die in Gemeinwohlleistungen, wie den Tierschutz investieren.
Die Linke
Ja.
Bündnis 90/Die Grünen
Ja.
Wir wollen im Bundeshaushalt Gelder bereitstellen für:
- Ein Umbauprogramm zukunftsfähige Tierhaltung;
- Ein Bundesprogramm Nachhaltige Zucht;
- Die Schaffung eines Kompetenzzentrums für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren und eine Bundesbeauftragte bzw. einen Bundesbeauftragten für Tierschutz.
10. Wird sich Ihre Partei für ein Verbot der Anbindehaltung von Rindern einsetzen?
CDU/CSU
Nein.
Die Anbindehaltung von Rindern ist ein Auslaufmodell. Immer mehr Betriebe entscheiden sich für Ställe und Haltungsformen mit mehr Bewegungsfreiheit für Milchkühe. CDU und CSU begrüßen diesen Trend. Wir setzen in diesem Bereich weiter auf freiwillige Anreize im Rahmen der Investitionsförderung. Wir fördern bereits zusammen mit den Ländern tiergerechte Haltungsformen und Stallneubauten (z. B. Laufstallhaltung mit Einstreu und Auslauf). Ein generelles Verbot ist aufgrund der sowieso verlaufenden und von uns beförderten Entwicklung nicht nötig und auch nicht sinnvoll, da hiervon insbesondere kleinstrukturierte Milchviehbetriebe negativ betroffen wären.
SPD
Ja.
Die Anbindehaltung ist eine Haltungsform, die besonders in Betrieben mit älteren Ställen vorkommt. Meist handelt es sich dabei um kleinere Betriebe, um deren Erhalt wir uns aus agrar-strukturellen Gründen besonders bemühen. Wir werden uns dafür einsetzen, die ganzjährige Anbindehaltung in einem angemessenen Zeithorizont abzuschaffen und die Bundesländer ermutigen, durch Investitionsförderprogramme diese betriebliche Umstellung zu erleichtern.
Die Linke
Ja.
Bündnis 90/Die Grünen
Ja.
Wir wollen ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern, da dieses Haltungssystem wegen der immensen Einschränkung der Grundbedürfnisse (Bewegung, Erkundung, Sozialverhalten etc.) keine tiergerechte Haltung darstellt und § 2 des Tierschutzgesetzes widerspricht. Generell sollten alle Haltungssysteme so ausgerichtet werden, dass die Rinder Auslauf haben und auf die Weide kommen.
11. Wird Ihre Partei sich für ein staatliches Tierschutzlabel einsetzen?
CDU/CSU
Ja.
Verbraucher sollen Tierwohl sicher erkennen können. Deshalb wollen wir ein freiwilliges staatliches Tierwohllabel als Teil einer nationalen Nutztierstrategie. Die Einführung eines neuen staatlichen Tierwohllabels kann dazu beitragen, das Tierwohl zu erhöhen und die Marktchancen der betreffenden Betriebe zu verbessern. Die Weiterentwicklung im Tierschutz muss praxistauglich sein und darf kleine und mittlere Betriebe nicht überfordern.
SPD
Ja.
Wir wollen ein staatliches Tierschutzlabel auf Grundlage der Kriterien des Deutschen Tierschutzbundes einführen.
Die Linke
Ja.
Wenn schon ein staatliches Tierschutzlabel eingeführt wird, dann muss dies auch gesetzlich verpflichtend sein. Ziel der Linken ist jedoch ein gesetzlich verpflichtender Tierschutz (siehe Antwort Frage 1), der ein solches Label langfristig überflüssig machen würde.
Bündnis 90/Die Grünen
Ja. S. auch Antwort zu Frage 12.
12. Wie steht Ihre Partei zur obligatorischen Kennzeichnung von Produkten nach Haltungsform?
CDU/CSU
Nein.
Bei Eiern haben wir eine Haltungskennzeichnung, die die drei wesentlichen Haltungsverfahren und die Biohaltung skizziert. Dazu stehen wir, auch wenn es unseres Erachtens einen Unterschied zwischen dem normalen Käfig und der Kleingruppenhaltung gibt, die in einer Klasse zusammengefasst sind. Auch in-nerhalb der anderen Verfahren gibt es große Unterscheide. So klagen z. T. Halter mit Hühnermobilen, dass sich diese besonders tiergerechte Haltung in der Haltungskennzeichnung nicht abhebt.
Bei Fleisch setzen wir auf ein freiwilliges staatliches Tierwohllabel, denn es geht uns um tierbezogene Kriterien, die Tierwohl tatsächlich widerspiegeln. Eine Haltungskennzeichnung orientiert an der Eierkennzeichnung wird der Vielfalt der Haltungsformen in der Schweine-, Rinder-, Schaf-, Ziegenhaltung und der Haltung weiterer Nutztiere nicht gerecht und kann dem Verbraucher keine aussagekräftige Auskunft über besondere Tierschutzmaßnahmen und Tierwohl geben.
SPD
Differenziert.
Wir wollen die Kennzeichnung von Eiern nach Haltungsform auf verarbeitete Produkte ausweiten. In wie weit eine entsprechende Kennzeichnung etwa für Fleisch oder Milch sinnvoll ist, werden wir prüfen.
Die Linke
Ja.
Bündnis 90/Die Grünen
Wir fordern die Einführung einer verbindlichen Haltungskennzeichnung für tierische Produkte, analog zur Kennzeichnung bei Eiern. Ein freiwilliges Label mit schwachen Standards (als solches erachten wir das Schmidtsche Label) werden wir nicht unterstützen.
Tiere in und aus der Natur

13. Ist Ihre Partei dafür, die Haltung von Wildtieren
a) im Zirkus generell zu untersagen?
CDU/CSU
Nein.
CDU und CSU liegt sehr daran, dass der Tierschutz für Zirkustiere gewährleistet ist. Wo dies nicht möglich ist, dürfen keine Tiere gehalten werden. Deshalb haben wir eine Verordnungsermächtigung ins Tierschutzgesetz mit aufgenommen, die ein Verbot bestimmter wildlebender Tiere in Zirkussen ermöglicht. Ein Verbot, wie es auch der Bundesrat fordert, bedarf aber einer umfassenden Folgenabschätzung, da die Grundrechte von Tierlehrern und Zirkusunternehmern berührt sind. Die Verbotsmöglichkeit besteht nur dann, wenn bei Haltung und beim Transport dieser Tierarten der Tierschutz nicht sichergestellt werden kann und die Tiere an wechselnden Orten erhebliche Schmerzen oder Schäden erleiden müssen. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen muss für jede einzelne betroffene Tierart dargelegt wer-den. Im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird daher in einer um-fassenden Prüfung der vorliegenden internationalen wissenschaftlichen und sonstigen Erkenntnisse sowie der sich aus der Entschließung des Bundesrates ergebenden Anhaltspunkte für die einzelnen Tierarten ermittelt, ob die dargelegten Voraussetzungen vorliegen und welche Maßnahmen ggf. erforderlich sind.
Unabhängig davon müssen die Bundesländer die Tierhaltung in den Zirkussen strikt kontrollieren und die Aufnahme beschlagnahmter Wildtiere sicherstellen. Dabei hilft das 2008 eingeführte Zirkusregister.
SPD
Ja.
Wir halten ein bundesweites Verbot für das Halten bestimmter wildlebender Tierarten im Zirkus für dringend erforderlich. Wildtiere stellen besonders hohe Ansprüche an ihre Haltung und Unterbringung. Dies gilt auch im besonderen Maße für Zirkustiere. Ein Verbot soll insbesondere für Affen (nicht menschliche Primaten), Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner und Flusspferde gelten.
Die Linke
Ja.
Die Linke unterstützt die Forderung eines Verbots zur Haltung wild lebender Tierarten im Zirkus (siehe hierzu Antrag „Verbot der Haltung wild lebender Tierarten in Zirkussen“ der Fraktion Die Linke im Bundestag (Bundestagsdrucksache 18/12088)).
Bündnis 90/Die Grünen
Ja.
Wir setzen uns seit langem für ein Wildtierverbot im Zirkus ein. Wildtiere können im Zirkus nicht tiergerecht gehalten werden. In Ländern wie Österreich oder Bulgarien ist die Wildtierhaltung in Zirkussen bereits seit Jahren verboten. Wir wollen die Qual der Wildtiere im Zirkus in Deutschland beenden. Es gibt genügend Beispiele für Zirkusunternehmen, die allein durch ihre Akrobaten und Showeinlagen überzeugen.
aa) wenn Nein (kein generelles Verbot), dann zumindest eine Überarbeitung bzw. Angleichung der Haltungsanforderungen für alle Tiere an den Mindestvorgaben des Säugetiergutachtens umzusetzen?
CDU/CSU
Ja.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirt-schaft hat mit der Herausgabe des Gutachtens mit Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren, das 2014 überarbeitet wurde, und den Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben den Zirkusunternehmen selbst sowie den Überwachungsbehörden eine Orientierungs-und Entscheidungshilfe an die Hand gegeben, um so die Haltung von Tieren in Zirkussen zu verbessern.
b) im Privathaushalt auf jene Tierarten zu beschränken, gegen deren Haltung aus Tier-, Natur- und Artenschutzsicht sowie aus Gründen der öffentlichen Sicherheit keine Bedenken bestehen?
CDU/CSU
Ja.
Unser Tierschutzgesetz verlangt zurecht, dass jeder, der Tiere hält, persönlich geeignet und sachkundig sein sowie über die geeigneten Räumlichkeiten verfügen muss. An die Halter von nicht heimischen Tierarten stellt das sehr hohe Anforderungen. Da bisher nur sehr begrenzte Informationen über die Haltung dieser Tiere und mögliche Probleme vorliegen, hat die von CDU und CSU geführte Bundesregierung eine große Studie über die „Haltung exotischer Tiere in Privathand“ (Exopet-Studie) in Auftrag gegeben. Diese wird uns belastbare Daten über den Kauf und die Haltung von (exotischen) Wildtieren liefern. Damit haben wir eine sichere Grundlage für politisch sachgerechte Entscheidungen zur Haltung und für mögliche Haltungsverbote im Einzelfall.
Was wehrhafte und potenziell gefährliche Tiere angeht, so erachten wir es als notwendig, gemeinsam mit den Bundesländern eine bundesweit einheitliche Definition für gefährliche Wildtiere zu erarbeiten und entsprechende Rahmenregelungen für die Haltung in Privathand zu entwickeln.
SPD
Differenziert.
Der internationale Wildtierhandel muss eingeschränkt und der Arten- und Tierschutz gestärkt werden. Die Einfuhr von im Herkunftsland geschützten Wildfängen für den kommerziellen Lebendtierhandel in die EU muss verboten werden. Private Tierhalter sollen einen Fach- bzw. Sachkundenachweis zur artgerechten Haltung von Wildtieren zu erbringen. Außerdem müssen gewerbliche Tierbörsen endlich geschlossen werden.
Die Linke
Ja.
Die Linke fordert schon lange die Einführung einer Positivliste für Tiere, die im Privathaushalt gehalten werden können. Solch eine Liste sollte natürlich auch Kriterien des Tier-, Natur- und Artenschutzes sowie des möglichen Gefahrenpotentials gegenüber Menschen und anderen Tieren berücksichtigen.
Bündnis 90/Die Grünen
Ja.
Wir wollen den Handel und die Haltung von Wildtieren auf die Arten beschränken, deren Haltung aus Tier-, Natur- und Artenschutzgründen, aber auch aus Gesundheits- und Sicherheitsaspekten unbedenklich und dauerhaft zu leisten ist. Dafür soll eine Positivliste aufgestellt werden, die diese Arten sowie Haltungsbedingungen und Anforderungen benennt.
14. Ist Ihre Partei für ein Verbot von Pelztierfarmen in Deutschland?
CDU/CSU
Ja.
Die Pelztierhaltung ist in dieser Legislaturperiode intensiv diskutiert worden. Es ist ein gesetzliches Pelztierhaltungsverbot mit sehr strengem Erlaubnisvorbehalt erlassen worden. Ein absolutes Verbot ist verfassungsrechtlich nicht möglich. Im neuen Gesetz sind Mindestanforderungen formuliert, die zwar eine künftige Pelztierhaltung nicht ausschließen, jedoch wird eine wirtschaftliche Pelztierhaltung in Deutschland damit nicht mehr möglich sein. Für bestehende Nerzhaltungen wird die nach bisheriger Rechtslage erteilte Erlaubnis in eine vorläufige Erlaubnis umgewandelt. Diese erlischt, wenn nicht innerhalb von fünf Jahren ein Neuantrag gestellt wird. Davon ist unter den aktuellen Voraussetzungen nicht auszugehen.
SPD
Ja.
Es besteht schon lange kein vernünftiger Grund mehr, Pelztiere zur Pelzgewinnung zu halten und zu töten. Auf Initiative der SPD wurde die Pelztierzüchtung nunmehr endlich verboten. Nur wenn hohe Ansprüche an eine artgerechte Tierhaltung erfüllt werden, darf sie befristet erlaubt werden. Wir werden sorgfältig prüfen, ob die Regelung greift und wenn notwendig nachjustieren. Aufgrund der verfassungsrechtlich geschützten Berufsfreiheit können Pelztierfarm nicht einfach gesetzlich geschlossen werden.
Die Linke
Ja.
Die Linke tritt für ein Verbot der Pelztierhaltung in Deutschland ein. Die Produktion von Luxusgütern aus Tieren, lehnt Die Linke ab. Bei einem sofortigen Verbot der Pelzfarmen wäre der Verbleib der Tiere jedoch ungewiss. Daher sollte ein Verbot der Pelztierhaltung mit einer Übergangsfrist von maximal 2 Jahren erfolgen.
Bündnis 90/Die Grünen
Ja.
Wir wollen ein Verbot der Pelztierhaltung in Deutschland. Das fordert auf grüne Initiative hin auch der Bundesrat. Tiere allein zur Herstellung von Pelz zu halten und zu töten – dazu noch unter miserablen Bedingungen – ist nicht hinnehmbar und nicht mit dem Staatsziel Tierschutz vereinbar. Daneben müssen die Kennzeichnungsregelungen verbessert werden, so dass bei importierten Pelzprodukten klar erkennbar ist, von welchem Tier diese stammen sowie wo und unter welchen Bedingungen die Tiere gehalten wurden.
15. Ist Ihre Partei für eine grundlegende Novelle des Bundesjagdgesetzes unter besonderer Berücksichtigung wildbiologischer Erkenntnisse und Tierschutzaspekten??
CDU/CSU
Ja.
Für CDU und CSU gilt: Jede Form der Jagd muss waidgerecht ausgeübt werden und den Tierschutz beachten. Das müssen die Anforderungen an die Jagdausbildung und -ausübung sicherstellen.
Wir streben in zentralen Bereichen der Jagd einen einheitlichen Rechtsrahmen an. Wir halten z. B. bundeseinheitliche Regelungen zur Bleiminimierung bei der Jagdbüchsenmunition und beim Übungsschießnachweis sowie eine bundesweite Vereinheitlichung der Jäger- und Falknerprüfung für sinnvoll. Das Gesetz soll damit aktualisiert und die Jagd in Deutschland noch umweltverträglicher und tierschutzgerechter werden.
Das bestehende Jagdrecht enthält allerdings bereits Vorschriften, die eine waid- und tierschutzgerechte Jagd sicherstellen. Im Rahmen der Jägerprüfung müssen die Bewerber u. a. Kenntnisse im Tierschutzrecht nachweisen und eine Schießprüfung ablegen. Jagdbeschränkungen und Pflichten bei der Jagdausübung, zum Beispiel das Verbot quälerischer Fanggeräte, Bejagungsverbot von Elterntieren, Bewahren des Wildes vor vermeidbaren Schmerzen und Leiden, zählen zu den weiteren Normen im Jagdrecht, die den Tierschutz gewährleisten. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe geahndet. Die Länder können die Regelungen an die Situation vor Ort anpassen.
SPD
Ja.
Die SPD ist für eine zeitgemäße und naturnahe Jagd, die den Erfordernissen des Tierschutzes gerecht wird. Wir sind für ein Verbot von bleihaltiger Munition.
Die Linke
Ja.
Das Jagdrecht muss nach wildbiologischen, ökologischen, waldbaulichen und tierschutzrechtlichen Aspekten überarbeitet werden. Zum Beispiel könnte der Einklang zwischen Wald und Wild im Bundesjagdgesetz besser verankert, die Rolle der Flächenbewirtschafter neu definiert und effektivere Wildtiermanagement-Konzepte auf belastbarer Datengrundlage erarbeitet werden. Die individuell verständliche ethische Ablehnung der Jagd muss mit gesellschaftlichen Interessen wie dem Waldumbau, Arten- oder Tierseuchenschutz abgewogen werden. Die Linke steht für eine naturnahe Waldbewirtschaftung. Wir halten es angesichts der historisch hohen Schalenwildbestände und des dringend notwendigen Waldumbaus für wichtig, die Regelungen zum Jagdrecht auf den Prüfstand zu stellen. Die Jagd muss zu einer naturnahen Waldbewirtschaftung beitragen. Die Art und Weise wie gejagt wird, ist teilweise reformbedürftig.
Bündnis 90/Die Grünen
Ja.
Um aktuellen Herausforderungen und geänderten gesellschaftlichen Erwartungen an die Nutzung von und den Umgang mit natürlichen Ressourcen und Tieren angemessen Rechnung tragen zu können, ist eine Anpassung des Jagdrechts dringend notwendig. Insbesondere neue wildbiologische, tierschutzgerechte und jagdpraktische Erkenntnisse unterliegen einem fortwährenden Entwicklungsprozess und müssen entsprechend im Jagdrecht berücksichtigt werden. Das geltende Jagdrecht ist nicht fit für die heutigen Erfordernisse des Tier-, Arten- und Naturschutzes.
16. Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass eine tierschutzgerechte Umsetzung der EU-Verordnung zu invasiven Arten erfolgt und Tierheime sowie Auffangstationen hinsichtlich der Aufnahme, Unterbringung und Vermittlung solcher Tiere (finanziell) unterstützt werden?
CDU/CSU
Ja.
Die EU-Verordnung über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten legt Schutzmaßnahmen für die in einer Unionsliste als invasiv aufgeführten Tier- und Pflanzenarten fest. Diese Maßnahmen sind komplex und abhängig von den örtlichen Umständen. Daher entscheiden die zuständigen Behörden vor Ort über die im Einzelfall erforderlichen und verhältnismäßigen Maßnahmen. Dabei ist für CDU und CSU selbstverständlich, dass der Tierschutz sichergestellt und die Vorgaben des Tierschutzgesetzes berücksichtigt werden müssen.
Es liegt ebenfalls in der Verantwortlichkeit der Länder, über die Frage der Unterbringung und Vermittlung als invasiv gebietsfremde Art gelistete Tierarten in Tierheimen und Auffangstationen zu entscheiden. Tierheimen und Auffangstationen sollte es auch zukünftig möglich sein, die auf der Unionsliste aufgeführten Tierarten aus Tierschutz-gründen unterzubringen und zu vermitteln. Dabei darf ein Entweichen und Vermehren der Tiere nicht möglich sein.
SPD
Ja.
Wir haben gerade mit dem Durchführungsgesetz die EU-Verordnung zu invasiven Arten für Deutschland umgesetzt. Wir sind zuversichtlich, dass sich auf Länderebene im Rahmen der Management-Maßnahmen tierschutzgerechte Lösungen finden lassen für Aufnahme, Unterbringung und Vermittlung.
Die Linke
Ja.
Mit stetig steigenden Abgabezahlen verschiedener Tierarten geraten Tierheime organisatorisch und finanziell immer weiter unter Druck. Bei der Umsetzung der EU-Verordnung zu invasiven Arten wird die wichtige Rolle, die Tierauffangstationen und Tierheime dabei spielen, jedoch unzureichend geklärt und wahrgenommen. Die Linke fordert daher ein Finanzierungskonzept für Tierheime, an dem sich Bund, Länder und Kommunen beteiligen sowie eine rechtliche Klarstellung, ob und wie Tierheime oder Tierauffangstationen als invasiv eingestufte Tierarten weiter vermitteln, unterbringen oder aufnehmen dürfen. Die Linke setzt sich zudem dafür ein, dass bei der Eindämmung invasiver Tierarten tierschutzkonformen Maßnahmen Vorrang gegenüber tödlichen gewährt werden (siehe hierzu auch Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke im Bundestag (Bundestagsdrucksache 18/12992)).
Bündnis 90/Die Grünen
Ja.
Wir wollen eine einheitliche und tierschutzkonforme Umsetzung der EU-Verordnung in Deutschland. Dabei müssen adäquate Management-Maßnahmen im Sinne des Tierschutzes getroffen werden, bei denen der Präventionsgedanke Vorrang hat. Außerdem muss für Tierheime und Auffangstationen Rechtssicherheit geschaffen werden hinsichtlich der Unterbringung, Pflege und Weitervermittlung von als invasiv gelisteten Tieren. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sind Tierheime finanziell zu unterstützen. (siehe Antwort auf Frage 26 und 27)
Heimtiere
17. Ist Ihre Partei für den Erlass umfassender Heimtierregelungen zu Kennzeichnung, Registrierung, Zucht, Ausbildung, Haltung, Sachkunde und Handel von Heimtieren?

CDU/CSU
Ja.
Für das Züchten und Halten sowie den Handel mit Heimtieren gibt es bereits allgemeine gesetzliche Anforderungen, wie z. B. die sogenannte Tierhalternorm im § 2 des Tierschutzgesetzes. Eine Konkretisierung dieser allgemeinen Grundsätze erfolgt für viele Tierarten in Gutachten und Leitlinien, die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft herausgegeben werden. Derzeit werden nach entsprechenden Empfehlungen von Verbänden, Wissenschaftlern und Behörden im Heimtierbereich die Gutachten zur Haltung von Zierfischen, Reptilien, Kleinvögeln und Papageien überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht.
Die bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen zur Heimtierhaltung haben sich im Wesentlichen bewährt. Das gilt z. B. für die seit 2014 geltende Vorschrift, nach der ein Tierhalter beim Kauf von Heimtieren schriftliche Informationen über die wesentlichen Bedürfnisse und Haltungsanforderungen des Tieres erhalten muss.
Speziell wollen wir uns mit der Haltung von Exoten und Wildtieren befassen, die sehr anspruchsvoll ist. Es liegen bisher nur wenige Informationen vor, wie die Tiere in Privathand gehalten werden. Aus der unter 13b beschriebene Exopet-Studie wollen wir erfahren, ob es Probleme gibt und wie man ihnen begegnen kann. Die Exopet-Ergebnisse sollen u. a. Aufschluss darüber geben, ob es notwendig und sinnvoll ist, einen Sachkunde-Nachweis für private Halter von nicht heimischen Tierarten mit hohen Haltungsanforderungen oder Haltungsverbote im Einzelfall einzuführen.
Die gewerbsmäßige Zucht und der Handel mit Heimtieren sind genehmigungspflichtig und an Voraussetzungen, wie z. B. einen Sachkundenachweis, geknüpft. Wir werden prüfen, wie die Sachkunde im Zoofachhandel weiter verbessert werden kann.
Beim Tierhandel stehen aber vor allem die gewerblichen Tierbörsen im Fokus. Im Rahmen der Exopet-Studie werden auch die Bedingungen auf Tierbörsen in Augenschein genommen. Nach Vorlage der Ergebnisse soll über Maßnahmen entschieden werden. Wir fordern, dabei auch ein Verkaufsverbot für exotische Tiere auf gewerblichen Tierbörsen zu prüfen. Unabhängig davon wollen wir, dass die Überwachung der Tierbörsen sowohl mit Personal als auch hinsichtlich der Kontrolldichte bundesweit intensiviert wird. Die Leitlinien für die Durchführung von Tierbörsen sollen aktualisiert und rechtsverbindlich gemacht werden. Auch setzen wir uns dafür ein, dass auf europäischer Ebene Maßnahmen gegen den illegalen Welpenhandel getroffen werden.
SPD
Ja.
Heimtiere sind für viele Menschen wichtige Begleiter in ihrem Leben. Die Aufmerksamkeit und Zuneigung zu den Tieren muss ihre Grenzen dort finden, wo die elementaren Lebensbedürfnisse der Tiere in Frage gestellt werden. Bereits beim Kauf müssen künftige Halter auf die spezifischen Bedürfnisse ihrer künftigen Schützlinge aufmerksam gemacht werden. Deshalb wollen wir die Anforderungen an die Sachkunde und die Informationspflicht im Handel mit Tieren erhöhen.
2018 wird voraussichtlich die sogenannte „Exopet-Studie“ abgeschlossen, die Erkenntnisse über häufige Missstände bei der Haltung von Heimtieren enthalten wird. Die Studie wird wertvolle Anstöße dazu geben, wie die Haltung von Heimtieren in Deutschland verbessert werden kann.
Die Linke
Ja.
Eine Kennzeichnung ist unter anderem notwendig, um illegalem Handel zu begegnen. Daher müssen Haltung und Handel zur Erhöhung des Tierwohls verbindlicher geregelt werden.
Bündnis 90/Die Grünen
Ja.
Der Schutz von Heimtieren ist eine große Herausforderung für den Tierschutz, da er ggf. beim Vollzug mit dem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung kollidiert. Darum sehen wir den Zeitpunkt des Erwerbs der Tiere als entscheidenden Ansatz, um die Situation zu verbessern. Wir sehen vor, dass jeder, der ein Tier halten möchte, Fachkenntnis über Pflege, Ernährung und Unterbringung vor dem Erwerb des Tieres nachweisen muss. (zur Kennzeichnung s. Frage 20)
18. Wird Ihre Partei sich auf föderaler Ebene dafür einsetzen, dass die verschiedenen Hundegesetze der Länder auf Bundesebene nach Tierschutzaspekten vereinheitlicht werden?
CDU/CSU
Ja.
Die speziellen Tierschutzaspekte für die Hundehaltung sind bereits auf Bundesebene in der Tierschutz-Hundeverordnung geregelt. Die gesetzlichen Vorschriften bezüglich gefährlicher Hunde müssen die Länder erlassen, denn das präventive Gefahrenabwehrrecht fällt in ihre Zuständigkeit. CDU und CSU begrüßen, wenn die Länder im Rahmen von Best-Practice auf eine Angleichung ihrer Regelungen hinarbeiten.
SPD
Ja.
Die Linke
Ja.
Die vielen unterschiedlichen Regelungen sind tierschutzrechtlich nicht zielführend.
Bündnis 90/Die Grünen
Ja.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass sich Bund und Länder zusammensetzen, um einheitliche Standards festzulegen.
19. Wird Ihre Partei sich dafür einsetzen, dass in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Tierschutzgesetz vorgegeben wird, welche Voraussetzungen kommerziell arbeitende Hundetrainer/Sachverständige für die Anerkennung und Kontrolle durch die Veterinärämter erfüllen müssen?
CDU/CSU
Nein.
Die seit dem 1. August 2014 geltende tierschutzrechtliche Erlaubnispflicht für gewerbliche Hundeschulen ist ein wichtiger Schritt, um den Tierschutz im Rahmen der Hundeausbildung zu verbessern und eine tierschutzgerechte Ausbildungspraxis zu gewährleisten. Die Anforderungen an die Erteilung derartiger Genehmigungen und an das Genehmigungsverfahren sind im Tierschutzgesetz festgelegt und durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes näher ausgeführt. Ergänzend wurden in einer Arbeitsgruppe der Länder Vollzugsempfehlungen erarbeitet, die von den Vollzugsbehörden zur Hilfestellung herangezogen werden können. Wir werden prüfen, inwieweit es noch Konkretisierungsbedarf gibt hinsichtlich des Nachweises der Sachkunde.
SPD
Ja.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass im Zuge der nächsten Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung geprüft wird, in wie weit das Genehmigungsverfahren für die Tätigkeit der Hundeausbildung in der Tierschutz-Hundeverordnung näher geregelt werden kann.
Die Linke
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat Die Linke dazu noch keine Position.
Bündnis 90/Die Grünen
Ja.
Hier braucht es Rechtssicherheit für Hundetrainer*innen und Vollzugsbehörden. Es sollten deutschlandweit die gleichen Anforderungen gelten.
20. Sollen Hunde und Katzen verpflichtend gekennzeichnet und registriert werden?
CDU/CSU
Nein.
Hunde, die in Europa über Ländergrenzen transportiert werden, müssen bereits einen Chip tragen. Innerhalb Deutschlands ist das Chippen auf freiwilliger Basis möglich.
Eine bundesweite Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht aller Hunde und Katzen planen wir nicht. Die Regelung würde fünf Millionen privat gehaltener Hunde und einer noch größeren Anzahl von Katzen betreffen. Dem entstehenden Verwaltungsaufwand und den entstehenden Kosten für den Staat und die Tierhalter steht kein überzeugender Mehrwert gegenüber. Dort, wo es nicht nötig ist, wollen CDU und CSU die Halter nicht mit Auflagen, Bürokratie und Kosten belasten. Dem Problem der Aussetzung von Heimtieren würde eine Registrierung dagegen wegen der mangelnden Kontrollierbarkeit nicht effektiv entgegenwirken. CDU und CSU begrüßen aber, dass der Deutsche Tierschutzbund als größte Tierschutzorganisation auf privater Basis die Möglichkeit der freiwilligen Kennzeichnung und Registrierung von Katzen, Hunden und anderen Heimtieren geschaffen hat. Dies hilft bei der Wiederauffindung entlaufe-ner Tiere und ist ein Beispiel für vorbildliche Privatinitiative in unserem Gemeinwesen.
SPD
Ja.
Die Linke
Ja.
Wir setzen uns für eine bundesweit einheitliche Chip- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen ein, damit deren Herkunft, Gesundheit und Haltungsbedingungen nachgewiesen werden können.
Bündnis 90/Die Grünen
Ja.
Eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht erleichtert bei entlaufenen Tieren die Feststellung des Besitzers/der Besitzerin und ist ein wirksames Mittel im Kampf gegen den illegalen Welpenhandel.
21. Wird sich Ihre Partei für eine bundesweite Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen aus Privathaltungen mit Freigang einsetzen?
CDU/CSU
Nein.
Um die regional auftretenden Probleme mit Streunerpopulation von Katzen besser in den Griff zu bekommen und diese nicht noch durch freilaufende Hauskatzen zu verstärken, ist den Landesregierungen im Tierschutzgesetz § 13 die Möglichkeit eingeräumt worden, eine Kastrationspflicht für freilaufende Katzen anzuordnen. Dabei kann auch eine Kennzeichnung und Registrierung der Katzen vorgeschrieben werden, um die Überwachung der Kastrationspflicht zu ermöglichen. Eine bundesweite Kastrationspflicht wäre unverhältnismäßig, da die zugrundeliegende Tierschutzproblematik der streunenden, herrenlosen Katzen regional sehr unterschiedlich ausgeprägt ist. CDU und CSU haben es deshalb für richtig gehalten, einen bundeseinheitlichen Rahmen zu schaffen, die konkrete Entscheidung aber den Landesregierungen zu überlassen.
SPD
Ja.
Die unkontrollierte Fortpflanzung von Katzen mit Freilauf und freilebenden Katzen führt zu unnötigem Tierleid. Verwilderte Katzen müssen häufig unter tierschutzwidrigen Bedingungen leben und sind oftmals Überträger infektiöser Krankheiten.
Die Linke
Ja.
Um dem Problem einer ausufernden Katzenpopulation sinnvoll zu begegnen, spricht sich Die Linke für die Einführung eines Anreizsystems zur Förderung der Kastration von Hauskatzen aus und befürwortet die Kastration von streunenden und verwilderten Katzen, verbunden mit einer gesetzlichen Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Hauskatzen. Diese ist mit der modernen Chiptechnik problemlos möglich und böte die Möglichkeit, sowohl die unkontrollierte Vermehrung der Tiere als auch die kriminelle Entsorgung von Katzen durch Aussetzen einzudämmen.
Bündnis 90/Die Grünen
Ja.
Die wachsenden Populationen freilaufender und freilebender Katzen in Deutschland stellt auch eine Bedrohung für z. B. bodenbrütende Vögel dar. Den Abschuss von Katzen lehnen wir ab. Ein wirksames Instrument, die Populationen zu kontrollieren, ist eine Kastrationspflicht, die durch entsprechende Förderprogramme unterstützt wird. Zur Kennzeichung und Registrierung siehe Frage 20.
22. Ist Ihre Partei dafür, den Schenkelbrand bei Pferden generell zu verbieten?
CDU/CSU
Nein.
Die Frage ist bei der letzten Novelle des Tierschutzgesetzes eingehend diskutiert worden. Wir haben uns entschlossen, den Schenkelbrand als traditionelle Kennzeichnungsmethode weiterhin zu ermöglichen. Um dem Tierschutz dabei Rechnung zu tragen, ist der Schenkelbrand ab dem 1. Januar 2019 nur noch unter Betäubung und wirksamer Schmerzausschaltung zulässig.
SPD
Ja.
Der "Schenkelbrand" fügt den Tieren unnötig Schmerzen zu und ist überflüssig. Es gibt Alternativen, die dem vorzuziehen sind, weil sie dem Wohl der Tiere und dem Ziel einer Kennzeichnung weitaus besser gerecht werden.
Die Linke
Ja.
Werbung, Tradition und bessere Vermarktung sind keine „vernünftigen Gründe“ im Sinne deutschen Tierschutzrechts, um Tieren unnötige Schmerzen wie Verbrennungen dritten Grades zuzufügen. Unseres Erachtens ist der Schenkelbrand bereits jetzt, also ohne ausdrückliches Verbot, rechtswidrig!
Bündnis 90/Die Grünen
Ja.
Der Schenkelbrand ist antiquiert und Tierquälerei. Es gibt zuverlässigere, EU-weit vorgeschriebene Kennzeichnungsmethoden, die mit weniger Schmerzen und Stress verbunden sind.
23. Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, die Leitlinien „Tierschutz“ im Pferdesport“ nach 1992 zu aktualisieren?
CDU/CSU
Ja.
Im Rahmen der Initiative „Eine Frage der Haltung – Neue Wege für mehr Tierwohl“ prüft das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die von ihm herausgegebenen Gutachten und Leitlinien darauf, ob eine Anpassung an neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis Rechnung erforderlich ist. Vor diesem Hintergrund halten wir es für sinnvoll, die „Leitlinien für den Tierschutz im Pferdesport“ aus dem Jahr 1992 zu aktualisieren. Dabei sollte insbesondere den artspezifischen Grundbedürfnissen und essentiellen Verhaltensmustern von Pferden mehr Bedeutung beigemessen werden. Im Vordergrund sollten hierbei das arttypische Bewegungs-, Flucht- und Sozialverhalten sowie deren Auswirkungen auf den Umgang mit Pferden im Rahmen der Ausbildung, des Trainings und der Nutzung stehen.
SPD
Ja.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass diese Leitlinien aktualisiert werden, da einige Textteile den Diskussionsstand zum Tierschutz im Pferdesport aus 1992 wiedergeben und veraltet sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass für Pferde auch die Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten aus dem Jahr 2009 vorliegen.
Die Linke
Ja.
Jedes Jahr passieren auf Pferderennbahnen oder Parcours zahlreiche Unfälle bei denen Menschen und Pferde immer wieder teils irreparable Verletzung erleiden, die für die Tiere zumeist tödlich enden. Bei jedem Wettkampf wird von den Tieren ein Höchstmaß an Leistung verlangt, die in verschiedenen Fällen mit teils fragwürdigen Trainingsmethoden einhergehen oder im Zuge dessen Pferde systematisch überfordert werden. Eine Aktualisierung der Leitlinien für den Pferdesport ist längst überfällig und schnellstmöglich auf den neuesten Stand unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse zu bringen (siehe dazu auch Kleine Anfrage „Tierschutz im Pferdesport“ der Fraktion Die Linke im Bundestag (Bundestagsdrucksache 18/10767)).
Bündnis 90/Die Grünen
Ja.
Die Leitlinien sind veraltet und müssen auf den neuesten Stand der Wissenschaft angepasst werden und dem Tierschutz besser Rechnung tragen.
24. Ist Ihre Partei bereit sich verstärkt gegen Qualzuchten einzusetzen?
CDU/CSU
Ja.
Züchter von Tieren stehen in der Verantwortung, die Zucht am Ziel eines vitalen, gesunden, schmerz- und leidesfreien Tieres auszurichten. Qualzuchten sind richtigerweise deshalb verboten. Mit der Änderung des Tierschutzgesetzes 2013 haben wir für mehr Rechtssicherheit bei der Anwendung des Qualzuchtverbotes in § 11b des Tierschutzgesetzes gesorgt. Die Neuformulierung der Vorschrift macht sie für Züchter und Vollzugsbehörden einfacher anwendbar. Demnach ist eine Zucht schon dann verboten, wenn züchterische Erkenntnisse erwarten lassen, dass Qualzuchtmerkmale auftreten. Für uns stand und steht im Vordergrund des Gesetzes, Qualzucht zu verhindern, d. h. an den Ursachen anzusetzen.
Da Qualzucht durch sehr unterschiedliche Erscheinungsformen und Krankheitsbilder zutage treten kann und die Probleme so vielgestaltig sein können, benötigen die zuständigen Vollzugsbehörden einen weiten Entscheidungsspielraum, der durch die Generalklausel in § 11b des Tierschutzgesetzes gewährleistet wird. Sie brauchen aber auch Kriterien für eine sichere Beurteilung. Das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft herausgegebene sogenannte Qualzuchtgutachten gibt entsprechende Hilfestellungen. Wir befürworten die vorgesehene Aktualisierung. Zudem prüft die Bundesregierung weiterhin, ob eine Konkretisierung des Qualzuchttatbestandes im Verordnungswege die Vollzugspraxis erleichtern kann. Wir haben das Bundesministerium bereits aufgefordert, dann entsprechende Schritte einzuleiten.
SPD
Ja.
Für Qualzuchten muss es eine klare Definition und ein Haltungsverbot geben.
Die Linke
Ja.
Die Linke fordert für alle Tiere die konsequente Umsetzung des Verbotes der Qualzucht aus § 11b Tierschutzgesetz.
Bündnis 90/Die Grünen
Ja.
Sowohl im Bereich der Tiere in der Landwirtschaft als auch bei den Heimtieren gilt es, das bereits bestehende Qualzuchtverbot endlich wirksam umzusetzen.
25. Ist Ihre Partei bereit ein Verbot des Internethandels mit lebenden Heimtieren zu erwirken?
CDU/CSU
Ja.
Den Internethandel mit lebenden Tieren wollen wir reglementieren. Damit wollen wir insbesondere Spontankäufen und dem illegalen Handel mit geschützten Arten vorbeugen. Beim Internethandel ist es auch schwierig bis teilweise unmöglich, die notwendige Beratung zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die Halter zuverlässig sind und ausreichende Kenntnisse haben. Ob ein vollständiges Verbot sinnvoll und machbar ist, werden wir prüfen. Auf jeden Fall muss der Handel mit Tieren über das Internet transparenter überwachbar werden.
SPD
Differenziert.
Wir wollen den Handel mit Wildfängen auf gewerblichen Tierbörsen unterbinden. Darüber hinaus werden wir prüfen, welche Möglichkeit es gibt, den Internethandel mit Wildtieren zu reglementieren.
Die Linke
Ja.
Beim Handel mit Wild- und Heimtieren besteht immer wieder die Gefahr, dass der Tierschutz dem Profitinteresse zum Opfer fällt. Daher ist der Tierhandel – gleich ob online oder nicht – sehr genau zu regeln. Aus diesem Grunde wird sich Die Linke auch weiterhin für eine Regulierung des Tiermarktes einsetzen.
Bündnis 90/Die Grünen
Ja.
Den Verkauf und Versand über Online-Portale lehnen wir entschieden ab und setzen und dafür ein, dass dies wirksam unterbunden wird.
Praktischer Tierschutz

26. Wird Ihre Partei sich auf föderaler Ebene für einen bundeseinheitlichen Rahmen für die kostendeckende Erstattung der von Tierheimen übernommenen staatlichen Leistungen einsetzen?
CDU/CSU
Ja.
Die Unterbringung von Fundtieren ist Aufgabe von Städten und Gemeinden. Sie müssen die Kosten übernehmen, wenn Tierheime sich hier engagieren. Da es vielerorts Klagen gibt, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft einen runden Tisch eingerichtet, an dem Maßnahmen zur Verbesserung der Tierheime entwickelt werden. Dort wurde bereits unter der Moderation des Bundes ein Beschluss zur Kostenerstattung für Fundtiere gefasst, in dem sich der Deutsche Städtetag zu seiner Mitverantwortung für den Erhalt von Tierheimen und zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben zur Betreuung von Fundtieren bekennt. Die Städte sollen die abgegebenen Tiere im Lichte der aktuellen Rechtsprechung großzügig als Fundtiere einordnen und ggf. die dafür an die Tierheime zu zahlende Vergütung einer Neubewertung unterziehen. Beim runden Tisch konnte auch vereinbart werden, dass Tierschutzverbände und kommunale Spitzenverbände sich über die Höhe der Kostenerstattung für die Versorgung von Fundtieren austauschen und dafür entsprechende Kostenaufstellungen der Tierschutzverbände übermittelt werden. Eine unionsgeführte Bundesregierung wird weiterhin die moderierende Rolle ausfüllen und auf entsprechende Leitlinien für die Kostenerstattung hinwirken.
SPD
Ja.
Wir fordern klare und bundesweit einheitliche Rahmenregelungen für die Fundtierkostenerstattung. Tierheime müssen die Ausgaben für staatliche Aufgaben kostendeckend erstattet bekommen. Mit der Initiative des Runden Tisches zur Tierheimfinanzierung ist es uns endlich gelungen, gemeinsam mit den Ländern und Kommunen die Probleme bezüglich der Finanzierung der Tierheime anzugehen.
Die Linke
Ja.
Um im Sinne des Tierschutzes eine artgerechte Unterbringung der vielen verschiedenen Tiere garantieren zu können, ist es nötig, Tierheime finanziell ausreichend auszustatten. Obwohl Tierheime diese wichtige gesellschaftliche Aufgabe übernehmen, ist dies nicht der Fallt. Der Bund darf sich dabei nicht aus der Verantwortung stehlen und diese Aufgabe allein den damit überforderten Kommunen aufbürden. Schließlich ist die hohe Auslastung der Tierheime auch eine Folge tierschutz- und sozialpolitischen Versagen des Bundes.
Bündnis 90/Die Grünen
Ja.
Die wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben der Tierheime bzw. die Übernahme der Pflichtaufgaben der Kommunen müssen kostendeckend erstattet werden, so dass Tierheime nicht auf den ihnen entstehenden Kosten sitzen bleiben.
27. Wird sich Ihre Partei für einen Sonder-Investitionstopf für Tierheime aus gemeinsamen Mitteln des Bundes, des Landes und der Kommunen einsetzen?
CDU/CSU
Nein.
Der Bund hat für die finanzielle Ausstattung der Tierheime keine eigene Zuständigkeit, sondern kann nur zwischen Ländern, Kommunen und Tierschutzverbänden moderieren.
SPD
Ja.
Wir setzen uns dafür ein, dass ein Investitions- und Nothilfefonds zur Unterstützung der Tierschutzvereine geschaffen wird.
Die Linke
Ja.
Siehe Antwort auf Frage 26.
Bündnis 90/Die Grünen
Ja.
Ein solcher Sonderfonds könnte zur Entlastung der angespannten finanziellen Lage von Tierheimen beitragen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass sich alle Beteiligten zu diesem Zweck an einen Tisch setzen.
28. Sollte die ehrenamtliche Tätigkeit mit Tierschutz-Bezug entsprechend der ehrenamtlichen Tätigkeit mit sozialem Bezug geregelt und gleichermaßen anerkannt werden?
CDU/CSU
Ja.
Wir werden das Ehrenamt auf allen Ebenen stärken und fördern, denn sein Beitrag ist unersetzlich – das gilt auch und gerade für den Tierschutz.
CDU und CSU fördern wie keine andere Partei in Deutschland das Ehrenamt. Im Tierschutz Engagierte profitieren besonders von der Ehrenamtspauschale, die wir 2013 auf 720 Euro erhöht haben. In Tierheimen können Engagierte auch Freiwilligendienste, wie den Bundesfreiwilligendienst ableisten. Diese Möglichkeit nehmen insbesondere junge Menschen gerne in Anspruch.
Wir wollen ehrenamtlich Tätige und Vereine von Bürokratie entlasten und durch Beratungsangebote unterstützen. Hauptamtliche Unterstützung und zentrale Anlauf- und Beratungsstellen sind wichtig. Dazu werden wir eine Ehrenamtsstiftung neu errichten.
SPD
Ja.
Wir sind für eine grundsätzliche Gleichstellung ehrenamtlicher Tätigkeiten mit Tierschutz-Bezug.
Die Linke
Ja. Eine solche Gleichstellung wäre eine zielführende Konkretisierung des Staatsziels Tierschutz und daher dringend zu prüfen. Die Linke steht einer solchen Gleichstellung sehr aufgeschlossen gegenüber.
Bündnis 90/Die Grünen
Ja.
Ehrenamtliches Engagement ist ein wichtiger Pfeiler unserer Gesellschaft. Im Tierschutz setzen sich viele Menschen mit ihrer Zeit und ihrem Geld für bessere Lebensbedingungen von Tieren ein. Das wollen wir angemessen würdigen.
Weiteres
29. Welche Tierschutz-relevanten Themen - außer den schon angesprochenen - sind Ihrer Partei besonders wichtig und welche Initiativen wird sie dazu in der kommenden Legislaturperiode auf den Weg bringen?
CDU/CSU
Für CDU und CSU ist der Tierschutz ein wichtiges Anliegen, denn Tiere sind unsere Mitgeschöpfe. Wir wollen weitere Fortschritte beim Tierschutz in allen Bereichen erzielen. Dabei verstehen wir die Verbesserung des Tierschutzes als gesamtgesellschaftliche und nur gemeinsam zu bewältigende Aufgabe aller Beteiligten – Wirtschaft und Landwirtschaft, Wissenschaft, Tierschutzverbände, Bürger und Politik.
- Wir werden die Anstrengungen bei der Entwicklung von Alternativen zum Tierversuch noch erhöhen.
- Durch eine Nutztierhaltungsstrategie, die das Tierwohl stärker berücksichtigt, wollen wir gesellschaftliche Akzeptanz herstellen und die Investitions- und Planungssicherheit für die bäuerlichen Betriebe erhöhen. Denn Landwirtschaft und Tierschutz sind keine Gegensätze, sondern bedingen einander. Weitere Verbesserungen im Tierschutz begreifen wir als grenzüberschreitende Herausforderung und streben einheitliche Standards in der EU an. Mit der Einführung eines neuen staatlichen Tierwohllabels wollen wir dazu beitragen, das Tierwohl zu erhöhen und gleichzeitig die Marktchancen der betreffenden Betriebe zu verbessern.
- Bei der Heimtierhaltung setzen wir auf weitere Verbesserung von Information und Beratung. Insbesondere verfolgen wir das Ziel, die Situation beim Handel und bei der privaten Haltung von exotischen Tieren und Wildtieren zu verbessern. Dabei nehmen wir Aspekte des Tierschutzes, des Natur- und Artenschutzes, des Gesundheitsschutzes und der öffentlichen Sicherheit in den Blick. Unsere Bemühungen betreffen vor allem die Verhinderung des illegalen Handels, strengere Reglungen für Tierbörsen und den Internethandel sowie die Erhöhung der Sachkenntnis der Tierhalter.
SPD
Wir wollen den Tierschutz in der Nutztierhaltung weiter verbessern. Der Gedanke des Tierschutzes soll fest in Aus-, Fort- und Weiterbildung verankert werden. Prüf- und Zulassungsverfahren für Stallhaltungssysteme, Tierschutzindikatoren sowie bessere Haltungs- und Transportbedingungen sollen zu mehr Tierschutz beitragen. Ebenso müssen die teilweise verheerenden Arbeitsbedingungen bei Tiertransporten und in Schlachthöfen verbessert werden.
Wir wollen einen Sachkundenachweis für Personen und Betriebe, die landwirtschaftliche Nutztiere halten.
Wir wollen eine effektivere Kontrolle der Tiergesundheit in der landwirtschaftlichen Tierhaltung und eine konsequentere behördliche Ahndung bei Vollzugsdefiziten.
Wir wollen eine Nationale Nutztierstrategie einführen, um die Veränderungen in der landwirtschaftlichen Tierhaltung koordiniert zu steuern.
Den Kommunen wollen wir mehr Möglichkeiten zur baurechtlichen Steuerung der Intensivtierhaltung geben.
Wir wollen das Amt einer bzw. einer Bundestierschutzobfrau bzw. eines Bundestierschutzobmanns für Tierschutz schaffen.
Die Linke
Die Fraktion Die Linke im Bundestag hat in der laufenden Wahlperiode unter anderem folgende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht:
- Antrag „Verbot der Haltung wild lebender Tierarten in Zirkussen“ (Bundestagsdrucksache 18/12088)
- Antrag „Tierversuche beenden“ (Bundestagsdrucksache 18/11724)
- Antrag „Illegalen Elfenbeinhandel stoppen - Afrikanische Elefanten schützen“ (Bundestagsdrucksache 18/10494)
- Antrag „Herdenschutz ist Wolfsschutz - Jetzt ein bundesweites Kompetenzzentrum aufbauen“ (Bundestagsdrucksache 18/6327)
- Antrag „Bestandsobergrenzen für Tierhaltungen einführen“ (Bundestagsdrucksache 18/1872)
- Entschließungsantrag zur Umsetzung EU-Verordnung invasive Arten (Bundestagsdrucksache 18/12992)
- Kleine Anfrage „Tierschutz im Pferdesport“ (Bundestagsdrucksache 18/10767)
- Die Linke hat tierschutzpolitische Initiativen anderer Bundestagsfraktionen, die der Zielstellung der Linken entsprachen, unterstützt. Zahlreiche Presseerklärungen zu tierschutzrelevanten Themen runden unsere Arbeit ab. In den Beratungen des Bundestages hat Die Linke sich eindeutig zu einer konsequenten Tierschutzpolitik bekannt.
Die Linke wird sich auch in der kommenden Wahlperiode wahrnehmbar für den Tierschutz einsetzen und dabei eigene Initiativen einbringen. Vorrangiges Ziel ist dabei eine Reform des geltenden Tierschutzrechtes, die diesen Namen verdient, und das Tierschutzrecht am Staatsziel Tierschutz ausrichtet.
Bündnis 90/Die Grünen
Wir wollen in Absprache mit den Ländern den Vollzug stärken, vor allem beim Tierschutz in der Landwirtschaft. Damit grausame Bilder aus Ställen der Vergangenheit angehören, setzen wir uns als grüne Bundestagsfraktion mit den grün (mit)regierten Ländern ein für mehr Personal, eine bessere Ausstattung und wirkungsvollere Sanktionen.
Wir wollen daher, dass große Risikobetriebe von einer Länder-Task-Force kontrolliert werden, die die Vollzugsbehörden unterstützt. Zudem wollen wir Schwerpunktstaatsanwaltschaften einführen.