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Rechtsgrundlagen für die Tierhaltung im Zoo

 
 

Neben den allgemeinen Regelungen des Tierschutzgesetzes, gibt es keine konkreten Vorgaben zur Haltung von Wildtieren in Deutschland. Die Bundesländer, die für die Umsetzung des Tierschutzes in erster Linie zuständig sind, legen daher bei der Beurteilung von Zootierhaltungen das „Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren“ (1996) im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums zu Grunde. Dieses ist jedoch aus tiergartenbiologischer Sicht als völlig überholt anzusehen. Der Deutsche Tierschutzbund hat deshalb mehrmals das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium aufgefordert, das Gutachten zu überarbeiten.
 
 

Zu beachten ist, dass am 09.04.02  in Deutschland die RICHTLINIE 1999/22/EG DES RATES vom 29. März 1999 über die Haltung von Wildtieren in Zoos (sog. EU-Zoorichtlinie) in Kraft getreten ist.
 
Diese Richtlinie, die auf europäischer Ebene seit mehr als 10 Jahren angestrebt wurde, entspricht hinsichtlich des Tierschutzes jedoch nur den allgemeinen und recht unkonkreten Formulierungen des Tierschutzgesetzes. Neu sind jedoch die Anforderungen an Arterhaltung und Umweltpädagogik.

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