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Rechtsgrundlagen für die Tierhaltung im Zirkus |
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Grundlagen zur Haltung von Tieren in Zirkusbetreiben sind zum einen die allgemeinen Anforderungen durch das Tierschutzgesetz, zum anderen die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Auftrag gegebenen Gutachten und Leitlinien. Das Tierschutzgesetz ist zwar rechtsverbindlich, jedoch in den Anforderungen der Tierhaltung zu allgemein abgefasst und bietet dem kontrollierenden Amtstierarzt in der täglichen Praxis kaum eine Orientierung. Im Gegensatz dazu werden in den Gutachten und Leitlinien zwar die Haltungsanforderungen für bestimmte Tierarten im Zirkus konkretisiert, jedoch sind sie nicht rechtsverbindlich, allenfalls gerichtsverwertbar.
Insbesondere von Bedeutung für die Haltung von Zirkustieren sind die „Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetreiben oder ähnlichen Einrichtungen“ (Zirkusleitlinie, 2000) und - unter bestimmten Voraussetzungen – das „Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren (Säugetiergutachten). |
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Verbot von Wildtieren gefordertZu beachten ist, dass nicht zuletzt auf Drängen des Deutschen Tierschutzbundes der Bundesrat im Oktober 2003 die Bundesregierung aufgefordert hatte, unverzüglich eine Rechtsverordnung zu erarbeiten, die das Halten von Tieren wildlebender Arten in Zirkusbetrieben verbieten sollte - und zwar insbesondere von Affen, Elefanten und Großbären, mit entsprechenden Übergangsregelungen für vorhandene Tiere. Zudem sollte nach Willen des Bundesrates eine Rechtsverordnung erlassen werden, damit mobile Tierschauen und Zirkusbetrieben mit Tierhaltung zentral erfasst werden können (Zirkusregister). Schließlich forderte der Bundesrat eine Rechtsverordnung zur Kennzeichnung der in mobilen Zirkusbetrieben und Tierschauen vorhandenen Wildtiere sowie zur Art der Durchführung der Kennzeichnung.
Bisher wurde 2008 lediglich die Forderung nach der Einrichtung eines Zirkuszentralregisters erfüllt, wobei sich dieses noch immer im Aufbau befindet. Das dringend erforderliche Verbot von Affen, Elefanten und Großbären hat die Bundesregierung bislang nicht umgesetzt.
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