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Werbung mit "artgerechtet Tierhaltung"

 
 


© R. Herrmann

Tierschutz ist für immer mehr Käufer ein Entscheidungskriterium. Produzenten und Händler reagieren darauf in ihrer Werbung. Der Ausdruck „artgerechte Tierhaltung" ist immer häufiger zu sehen oder zu hören.
 
Werbung mit dem Begriff "artgerechte Tierhaltung" kann jedoch - ob absichtlich oder unwissentlich - zur Irreführung der Verbraucher führen, denn: Dieser Begriff ist nicht geschützt. Jeder kann ihn nach Gutdünken verwenden.
 
Bezeichnungen, wie z. B. „Ökologische Landwirtschaft" oder „Bio", sind dagegen geschützte Begriffe. Sie dürfen nur für Produkte verwendet werden, die gemäß der EU-Ökoverordnung hergestellt wurden.
 
 

Welche Tierhaltung ist artgerecht?


Nach Auffassung des Deutschen Tierschutzbundes werden die Anforderungen an wirklich artgerechte Tierhaltung durch den NEULAND-Verein für tiergerechte und umweltschonende Nutztierhaltung e.V. erfüllt. Dort sind sowohl die Anbindehaltung von Milchkühen als auch Spaltenböden verboten. Alle Tiere werden auf Stroh gehalten. Sie haben Auslauf und Möglichkeiten zur Beschäftigung und sie bekommen natürliches Tageslicht. Auch ökologische Anbauverbände erfüllen in vielen Punkten die Ansprüche an eine artgerechte Tierhaltung.
 
  Mehr zu diesem Thema:
Tiere in der Landwirtschaft
 
Weiterführende Links
www.neuland-fleisch.de
 
 

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