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Niedrigpathogene Vogelgrippe

 
 

Die Angst vor der Vogelgrippe, auch Geflügelpest genannt, hatte Deutschland lange im Griff. Doch die rund 120.000 Hühner, Puten, Enten und Gänse die von Ende Mai bis Mitte Juli 2011 „vorsorglich" getötet worden waren, litten nicht an der hoch ansteckenden Krankheit, sondern an dem ähnlichen, aber harmlosen Virus LPAI, der niedrigpathogenen Vogelgrippe.
 
Obwohl keine Gefahr für Erkrankungen des Menschen oder anderer Säugetiere besteht und die Infektion sogar unter Vögeln meist unbemerkt verläuft, mussten die infizierten Tiere sterben. Die Begründung für die behördlich verordneten Keulungen lautet, es sei nicht ausgeschlossen, dass dieses Virus zu einem gefährlichen Vogelgrippevirus mutieren könne.
 
 

Tier-Tötungen wegen harmlosem Virus

Der Auslöser für die Tötung der insgesamt 120.000 Tiere: Im Mai 2011 war der Erreger in einem Betrieb in Nordrhein-Westfalen aufgetaucht, der 20.000 Hühner hielt. Diese wurden durch Keulungen getötet - ebenso wie die Tiere jener Bestände die mit dem Betrieb Kontakt gehabt hatten und bei denen das Virus ebenfalls nachgewiesen wurde. Dies waren Nachbarbetriebe, aber auch Handelspartner aus Sachsen, Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen. Als Infektionsquellen wurden zumindest nicht mehr - wie es meist in ähnlichen Fällen geschieht - Wildvögel genannt, sondern stattdessen Kontakt mit Personen und Fahrzeugen, Kadaverlagerung, die Nähe der Betriebe zueinander und enge Handelsbeziehungen.

Die Tiere, bei denen das Virus festgestellt wird, werden nicht in einem Schlachthof geschlachtet, ihr Fleisch wird nicht verwertet, sondern sie werden gekeult und wie Sondermüll entsorgt. Dieses Vorgehen ist nicht nur ethisch äußerst fragwürdig, es kommt auch immer wieder zu Tierschutzproblemen bei der Tötung der wirtschaftlich wertlosen Tiere.
 
 

Es geht auch anders


Der Deutsche Tierschutzbund fordert eine Abkehr von den Keulungsaktionen beim Nachweis von niedrigpathogenen Geflügelgrippeviren. Es wäre besser, entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen und den Handel mit lebendem Geflügel, Bruteiern, Gülle usw. zu beschränken. Beim Kontakt zwischen Betrieben untereinander und auch zu Schlachtbetrieben müssen strenge hygienische Vorschriften beachtet werden. Kadaver müssen ebenfalls sachgemäß entsorgt werden und dürfen nicht etwa auf dem Feld vergraben werden.
 
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