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Strafbarkeit bei Sodomie |
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Sie geschehen im Verborgenen und sind schwer nachzuweisen, doch es gibt sie: Sexuelle Handlungen an Tieren - als Sodomie oder Zoophilie bezeichnet. Zoophilisten sind oft psychisch krank und bräuchten psychologische Hilfe. Die Tiere sind dem Menschen dabei völlig hilflos ausgeliefert und leiden.
Dem Strafgesetzbuch zufolge sind sexuelle Handlungen an Tieren nicht zwangsläufig strafbar. In entsprechenden Kreisen ist das bekannt.
Grundsätzlich gilt nach dem Tierschutzgesetz jedoch das Verbot, Tieren ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen und die zuständigen Behörden, in der Regel die Polizei, sind gefordert, Tierquälern und Tierschändern rigoros das Handwerk zu legen.
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Der Grundgedanke des ethischen Tierschutzes verpflichtet uns, in unserer Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf, es vor vermeidbaren Schmerzen, Leiden oder Schäden zu bewahren. Das Anliegen des Tierschutzes kann nicht darauf beschränkt bleiben, erhebliche, sichtbare Schäden zu verhindern.
Der Deutsche Tierschutzbund fordert deshalb eine Änderung des Tierschutzgesetzes und unterstützt die aktuellen Bestrebungen, sexuelle Handlungen an oder mit Tieren in den Verbotskatalog des § 3 des Tierschutzgesetzes aufzunehmen.
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