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Schlachtung |
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Mit welchen Methoden und unter welchen Bedingungen Tiere geschlachtet werden dürfen, ist in Deutschland und in der EU gesetzlich geregelt. Die letzte Änderung des deutschen Gesetzes stammt aus dem Jahre 2004. Das europäische Recht wurde 1993 zuletzt geändert. Seit damals gibt es neue wissenschaftliche Erkenntnisse zum Schlachten und es sind Fortschritte in der technischen Entwicklung von Schlachtanlagen erzielt worden. In vielen EU-Mitgliedstaaten hat sich außerdem auch ein stärkeres Bewusstsein für Fragen des Tierschutzes entwickelt.
Um ein zeitgemäßes, EU-einheitliches Schlachtrecht zu schaffen und unter anderem auch Tierschutzaspekte stärker zu berücksichtigen, hat die EU-Kommission im September 2008 den Entwurf für eine neue EU-Schlachtverordnung vorgelegt. Nach einigen Änderungen wurde der Gesetzestext im Juni 2009 vom Ministerrat angenommen, 2013 soll die Verordnung in Kraft treten. Die Verordnung enthält zwar einige positive Aspekte, aber insgesamt reichen die Regelungen nicht aus um für die Tiere wirklich eine Verbesserung zu bewirken. Die Einführung des neuen EU Rechts kann zu einer Verschlechterung der Bedingungen auf deutschen Schlachthöfen führen. |
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Missstände werden toleriertAuch wenn sich die Situation in vielen Schlachtbetrieben in den letzten Jahren verbessert hat, so ist sie nicht generell zufriedenstellend. Selbst das bei uns geltende Recht verhindert keine Missstände, wie Besuche des Deutschen Tierschutzbundes auf verschiedenen deutschen Schlachthöfen zeigten. Obwohl diese Besuche jeweils in Absprache mit den Schlachthöfen erfolgten, gab es immer wieder Grund zu Kritik. Häufig wurden Missstände vom Personal nicht als solche erkannt und fortgeführt oder sie waren bekannt, wurden aber toleriert. Entgegen den landläufigen Erwartungen war keineswegs sichergestellt, dass die Tiere in kleinen, kommunalen Betrieben besser behandelt wurden als in Großanlagen.
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Der Deutsche Tierschutzbund setzt sich einDer Deutsche Tierschutzbund ist mit Schlachtunternehmen im Gespräch, um die Situation für die Tiere zu verbessern. Auf politischer Ebene setzt er sich für die Verankerung von strengen Tierschutzkriterien im Schlachtrecht ein und fordert, dass
- die Kontrolle des gesamten Schlachtprozesses vom Entladen der Tiere bis zum Entbluten gewährleistet wird.
- die Schlachtung für die Tiere so schonend wie möglich erfolgt.
- die Betäubung bis zum Eintritt des Todes durch Entbluten bestehen bleibt.
- nicht ausreichend betäubte Tiere sofort nachbetäubt werden.
- das Entbluten unmittelbar auf das Betäuben erfolgt, möglichst bereits innerhalb von 20 Sekunden.
- die Entblutung kontrolliert wird, auch durch eine automatische Messung der Blutmenge.
- eine Weiterverarbeitung erst erfolgen darf, wenn das Tier tatsächlich tot ist.
Auf keinen Fall darf die neue EU-Verordnung zu einer Verschlechterung der Situation auf deutschen Schlachthofen führen.
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DVD: Tierschutz bei der SchlachtungEin Lehrfilm des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zeigt, wie man Tiere bei der Schlachtung schonend behandeln kann, damit sie nicht unnötig leiden müssen. Aus unserer Sicht ist die DVD auch für Beschäftigte an Schlachthöfen außerhalb Bayerns interessant. Sie kann für 20 Euro bei der Akademie für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie über den unten stehenden Link.
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