| Immer noch wird bei vielen Fohlen ein Brandzeichen am Schenkel angebracht, obwohl die Jungtiere dadurch eine hochgradige Verbrennung erleiden. Durch die gezielte Verbrennung bleibt die Brandnarbe als permanentes Markenzeichen, mit dem das jeweilige Zuchtgebiet repräsentiert wird, zurück.
Der Eingriff ist schmerzhaft und die Schmerzen halten mehrere Tage an. Das Brandzeichen dient in erster Linie als Werbezweck für den jeweiligen Zuchtverband und stellt keine unverwechselbare Kennzeichnungsmethode dar. Eine individuelle und unverwechselbare Kennzeichnung ist nur durch einen Transponderchip gewährleistet, mit dem seit dem 1. Juli 2009 alle Fohlen EU-weit gekennzeichnet werden müssen.
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Im Oktober 2010 hatte der Bundesrat einem Antrag von Rheinland-Pfalz auf Verbot des Schenkelbrandes zugestimmt. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) unterstützt aktuell das Anliegen des Bundesrates, den Schenkelbrand bei Pferden aus Gründen des Tierschutzes zu verbieten. Hierzu ist eine Änderung des Tierschutzgesetzes notwendig, die gegenwärtig im BMELV in Vorbereitung ist. Der Deutsche Tierschutzbund fordert bereits seit Jahren das Verbot dieser Tierqual und hatte im Vorfeld die Diskussion im Bundesrat aktiv begleitet.