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Schenkelbrand

 
 


Unser neues Motiv, mit dem wir unsere Forderung nach einem Verbot des Schenkelbrandes verstärken. Mit Klick vergrößern.

Immer noch wird bei vielen Fohlen ein Brandzeichen am Schenkel angebracht, obwohl die Jungtiere dadurch eine hochgradige Verbrennung erleiden. Durch die gezielte Verbrennung bleibt die Brandnarbe als permanentes Markenzeichen, mit dem das jeweilige Zuchtgebiet repräsentiert wird, zurück.
 
Der Eingriff ist schmerzhaft und die Schmerzen halten mehrere Tage an. Das Brandzeichen dient in erster Linie als Werbezweck für den jeweiligen Zuchtverband und stellt keine unverwechselbare Kennzeichnungsmethode dar. Eine individuelle und unverwechselbare Kennzeichnung ist nur durch einen Transponderchip gewährleistet, mit dem seit dem 1. Juli 2009 alle Fohlen EU-weit gekennzeichnet werden müssen.

Aktuelle Tierschutzinitiativen auf Bundesebene



Brandzeichen am Hinterlauf eines Pferdes.

Im Oktober 2010 hatte der Bundesrat einem Antrag von Rheinland-Pfalz auf Verbot des Schenkelbrandes zugestimmt. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) unterstützt aktuell das Anliegen des Bundesrates, den Schenkelbrand bei Pferden aus Gründen des Tierschutzes zu verbieten. Hierzu ist eine Änderung des Tierschutzgesetzes notwendig, die gegenwärtig im BMELV in Vorbereitung ist. Der Deutsche Tierschutzbund fordert bereits seit Jahren das Verbot dieser Tierqual und hatte im Vorfeld die Diskussion im Bundesrat aktiv begleitet.
 
Losgelöst vom Beschluss der Länderkammer und der politischen Arbeit im BMELV haben sich auch die SPD-Bundestagsfraktion und die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen mit zwei Entschließungsanträgen für ein Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden ausgesprochen. Beide Anträge sind jedoch im Ausschussverfahren des Deutschen Bundestages durch die Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP gescheitert. Der Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde am 25. März bereits in 2./3. Lesung im Plenum des Deutschen Bundestages abgelehnt. Die finale Abstimmung über Antrag der SPD-Bundestagsfraktion ist noch offen.
 
 


Ein Fohlen wird mit einem Brandzeichen versehen.

Der Deutsche Tierschutzbund ist enttäuscht, dass es keine klare Position in den Fachausschüssen des Bundestages gibt, obwohl der Bundesrat parteiübergreifend ein Verbot des Schenkelbrandes beschlossen hat. Wir machen uns jedoch weiterhin für ein Verbot stark und und setzen nun darauf, dass die Bundesministerin ein Verbot forciert.
 
Der Schenkelbrand fügt den Tieren aus Tierschutzsicht völlig unnötig Leid zu und ist spätestens mit Inkrafttreten der Verordnung aus dem Jahr 2009 und der verpflichtenden Kennzeichnung der Fohlen mit Mikrochip überflüssig geworden.
 
  Mehr zu diesem Thema:
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Aktuelle Debatte im Bundestag: Tierschutz nicht ausbremsen (25.03.11)
Bundestag: Tierschutzdebatte im Ausschussverfahren (15.03.11)
Tierschutz-Paket von Ilse Aigner: Lob und Mahnung zur Eile (07.02.11)
Brandzeichenverbot hoffentlich im Pferdegalopp (27.01.11)
Durchbruch: Bundesrat stimmt für Brandzeichenverbot (15.10.10)
Bundesrat: Verbot des Brandzeichens bei Pferden gefordert (23.09.10)
Ende der Qual: Verbot des Branzeichens bei Fohlen in Sicht (03.09.10)
 
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