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Rechtsstreit um die Bremer Affenversuche |
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Der Bremer Senat hat im Frühjahr 2007 beschlossen, dass bis 2008 der Ausstieg aus den Affen-Experimenten erfolgen soll. Dem entsprechend hat die Genehmigungsbehörde im Oktober 2008 den Antrag des Forschers zur Fortsetzung seiner Affenversuche abgelehnt (Ablehnungsbescheid, PDF).
Gegen diese Entscheidung legte der Forscher Prof. Andreas Kreiter Widerspruch ein und setzte vor Gericht durch, dass er bis zur Antwort der Behörde seine bisherigen Versuche fortsetzen kann. Die Bremer Gesundheitsbehörde blieb konsequent und lehnte im August 2009 den Widerspruch des Forschers erneut ab. Daraufhin erhob Kreiter beim Bremer Verwaltungsgericht Klage gegen diesen Bescheid. |
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Weitere Gutachten geplantDas Gericht entschied im Oktober 2009 im Rahmen einer einstweiligen Verfügung, dass Kreiter seine laufenden Versuche an Affen und Ratten vorläufig fortführen darf. Bei der Verhandlung am 28. Mai 2010 hob das Gericht die Entscheidung der Bremer Behörde auf Nichtgenehmigung auf - die Affenversuche dürfen also weiterlaufen. Allerdings wurde nicht etwa gerichtlich eine grundsätzliche Genehmigung für die Versuche erteilt.
Das Gericht hat vielmehr mit diesem Urteil weitere „Sachaufklärung" gefordert und damit diese Aufgabe an die Bremer Gesundheitsbehörde zurückgegeben. Sie soll die Belastung der Affen und den Wert der Forschung Kreiters eingehender untersuchen. Die Gesundheitsbehörde hat gegen dieses Urteil im Juni 2010 Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt, da das Gericht ihr keinen Ermessensspielraum bei der Abwägung der Belastungen und des möglichen Nutzens der Versuche zugestehen würde. Auch der gesellschaftliche Wertewandel sei nicht akzeptiert worden. Trotzdem kündigte die Behörde an, weitere Gutachten einzuholen.
Kreiters Tierversuchsgenehmigung ist Ende 2011 abgelaufen. Um weiter Tierversuche durchführen zu können, hat der Professor im August 2011 einen erneuten Antrag auf Genehmigung von Tierversuchen eingereicht. In der Öffentlichkeit hat Kreiter behauptet, sein neuer Antrag sei stärker an den Bedürfnissen kranker Menschen orientiert. Dies ist offenbar eine Reaktion auf den bislang ausgebliebenen therapeutischen Nutzen seiner Versuche. Dieser Antrag wurde im November 2011 wie vor drei Jahren erneut von der Behörde abgelehnt. Kreiter hat wiederum beim Bremer Oberverwaltungsgericht eine einstweilige Verfügung beantragt, um die Versuche dennoch fortsetzen zu können. Das Gericht hat diese für ein weiteres Jahr, bis Ende 2012, gewährt.
Der Deutsche Tierschutzbund wird sich weiter für das Ende der Tierquälerei in Kreiters Laboratorium einsetzen.
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| Expertenkommission zu den Bremer Affenversuchen
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| - eine Auseinandersetzung
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