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Qualzucht bei Heimtieren

 
 


Der Mops: Eine beliebte Rasse, deren Zuchtmerkmale dem Hund das Leben schwer machen können.

Heimtiere werden immer häufiger Modetrends unterworfen und ihr Aussehen den Wünschen der Menschen entsprechend gezüchtet. Zum Extrem getrieben kann das zu einer Tierquälerei werden: der Qualzucht. Vieler dieser extremen Rassen können kein problemloses Leben mehr führen, einige leiden unter den Besonderheiten ihres Körperbaus.
 
Bekanntes Beispiel sind die Nackthunde: Die haarlos gezüchteten Hunde haben eine Immunschwäche, Gebissfehlstellungen, frieren schnell und bekommen rasch einen Sonnenbrand. Kreuzt man Nackthunde, sind ihre Nachkommen oft nicht lebensfähig. Aber auch innerhalb gängiger Züchtungen, wie beim beliebten Mops, gibt es Probleme: Häufig ist der Kopf beim Mops so verkürzt, dass er unter Atemnot leidet und zu Augenkrankheiten neigt.
 


Shar Peis leiden häufig unter tränenden und entzündeten Augen.

An Augenproblemen leiden auch Hunde, bei denen besonders häufig ein Auswärtsrollen des unteren Augenlidrandes (Ektropium) vorkommt. Rassetypisch tritt dies z. B. beim Basset Hound, Bernhardiner, Cocker Spaniel, Bluthund und Shar Pei auf. Die Tiere können ihre Lider nicht richtig schließen und leiden dadurch unter Tränenfluss, Bindehaut-Entzündungen und teilweise an Hornhaut-veränderungen.
 
Bei Katzen gibt es problematische Züchtungen wie rein weiße Perser, die aufgrund einer genetischen Kopplung mit der Fellfärbung taub sein können.
 
 

Tierschutzgesetz zu lasch

Eigentlich sind extreme Züchtungen nach dem deutschen Tierschutzgesetz verboten, wenn dadurch bei den Tieren erblich bedingt Körperteile oder Organe fehlen, untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten. Aber die Formulierung im Tierschutzgesetz ist zu schwammig und die Behörden haben Schwierigkeiten, die Qualzuchten rechtlich zu verfolgen.
 
Es gibt zwar ein Qualzucht-Gutachten des damaligen Bundesminsteriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten von 1999, an dem der Deutsche Tierschutzbund von Anfang an mitgearbeitet hat. Es soll den Behörden helfen, Qualzuchten zu erkennen und dagegen vorzugehen. Doch die Veterinärämter und Juristen waren bei diesem Thema häufig überfordert. Das Problem wird auch dadurch gefördert, dass die Rassestandards größtenteils immer noch so konzipiert sind, dass die Zuchtziele mit einer Qualzüchtung verbunden sind.

 
 

Verbindliche Regeln gefordert

Vor dem Hintergrund dieser Probleme fordert der Deutsche Tierschutzbund eine rechtlich verbindliche Verordnung, die klar definiert, was als Qualzucht gilt. Nicht nur die Zucht, sondern auch die Haltung und der Verkauf von Qualzuchten sollte verboten werden.
 
Die Kontrollbehörden müssen härter durchgreifen und auch die Justiz ist gefordert, die vorhandenen gesetzlichen Grundlagen stärker auszuschöpfen. Das Tierschutzgesetz ist zu allgemein gefasst und erschwert dadurch konkrete Verbote. Im Moment können Ämter und Gerichte immer nur Einzelfallentscheidungen treffen, nicht aber bestimmte Zuchtlinien generell ausschließen.

 
  Mehr zu diesem Thema:
Heimtiere
 
Pressemitteilungen
Haubenenten-Urteil: Qualzucht theoretisch verboten, praktisch erlaubt (20.01.11)
 
Downloads
Hintergrundpapier Qualzucht bei Heimtieren (PDF, 1.12.2010)
 
Weiterführende Links
Qualzucht-Gutachten (1999 - vom damaligen Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten)
 
 

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