
EuropÀische Versuchstierrichtlinie |
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Die Ăberarbeitung der EU-Versuchstierrichtlinie ist auf europĂ€ischer Ebene fast abgeschlossen. Die EuropĂ€ische Kommission hatte im November 2008 den ersten Entwurf einer neuen Richtlinie veröffentlicht, die zum Schutz von Tieren beitragen soll, die fĂŒr Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendet werden. Sie sollte die derzeitigen, bereits 22 Jahre alten Vorschriften, ersetzen. Einige der Regelungen der Kommission hĂ€tten zu notwendigen Verbesserungen zum Schutz von Versuchstieren in der EU beigetragen, auch wenn sie aus Tierschutzsicht nicht weit genug gingen.
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Doch die Inhalte des derzeit diskutierten Kompromisstextes bleiben weit hinter den Erwartungen zurĂŒck. Einige Regelungen, die nach langen Verhandlungen zwischen EU-Kommission, EU-Parlament, EU-Ministerrat und EU-PrĂ€sidentschaft im Dezember 2009 veröffentlicht wurden, bedeuten einen echten RĂŒckschritt:
- Primaten dĂŒrften weiterhin nahezu ungezĂŒgelt verwendet werden.
- VerfĂŒgbare, tierversuchsfreie Methoden anstatt des Tierversuchs mĂŒssten nicht verbindlich angewendet werden.
- Neuerdings dĂŒrften Mitgliedstaaten keine strengeren nationalen Regelungen mehr erlassen.
- In Deutschland wĂŒrde das schon jetzt viel zu lasche Genehmigungsverfahren fĂŒr Tierversuche fĂŒr einen GroĂteil der Versuche sogar noch vereinfacht werden.
Daher fordert der Deutsche Tierschutzbund gemeinsam mit seinen Partnern in Deutschland und Europa erhebliche Nachbesserungen des vorliegenden Gesetzesentwurfs. |
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Die Rolle DeutschlandsNicht nur das seit 2002 im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz sondern auch der Koalitionsvertrag verpflichtet die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene und in Deutschland fĂŒr die Tiere einzusetzen. Doch ausgerechnet Deutschland hat in den zurĂŒckliegenden, monatelangen Verhandlungen dringend notwendige Regelungen gekippt oder ihnen die Zustimmung verweigert. Diese Blockadehaltung zeigt sich besonders beim Bundesforschungsministerium, das Tierschutz im Zusammenhang mit der EU-Versuchstierrichtlinie nur als Hindernis fĂŒr die Forschungsfreiheit sieht.
Am 24. MĂ€rz 2010 hat der Ausschuss fĂŒr ErnĂ€hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages federfĂŒhrend ĂŒber die EU-Versuchstierrichtlinie beraten. Die Bundestagsfraktion BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen legte einen Antrag zur Nachbesserung der Richtlinie im Sinne des Tierschutzes vor, der jedoch leider abgelehnt wurde. Der Deutsche Tierschutzbund, der ihm angeschlossene Tierschutzverein fĂŒr Berlin und die Tierversuchsgegner Berlin und Brandenburg hatten die Ausschusssitzung fĂŒr eine gemeinsame Protestaktion vor dem Paul-Löbe-Haus genutzt.
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Bilder mit Klick vergröĂern. © Deutscher Tierschutzbund/Sabine MĂŒnch
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Wir bleiben dranDas gesamte Gesetzesverfahren wird vermutlich schon 2010 abgeschlossen sein. Bevor die Verhandlungsparteien offiziell dem derzeit diskutierten Kompromisstext zustimmen, werden wir weiterhin alles in unserer Macht stehende unternehmen, um wichtige Nachbesserungen durchzusetzen. Wir haben uns wĂ€hrend des gesamten Verfahrens immer wieder beim Bundesministerium fĂŒr ErnĂ€hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz fĂŒr strengere EU-weite Regelungen eingesetzt. Die fĂŒr diese Richtlinie zustĂ€ndigen AusschĂŒsse des Bundesrates und Bundestages haben wir ebenfalls ĂŒber unsere Forderungen informiert. Auf europĂ€ischer Ebene stehen wir, gemeinsam mit unseren Partnerorganisationen Eurogroup for Animals und der European Coalition to End Animal Experiments, mit Vertretern des EuropĂ€ischen Parlaments, des EU-Ministerrats und der EU-Kommission in Kontakt.
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© 2010 Deutscher Tierschutzbund e.V.
Quelle: http://www.tierschutzbund.de/ |
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