Gekochte und vorgefärbte Eier sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen. Vielen Verbrauchern, die gefärbte Oster- oder Partyeier erwerben, ist das nicht bewusst. Doch hinter der Farbschicht verbergen sich häufig Käfigeier. Wir appellieren daher an die Verbraucher, Eier selbst zu färben und setzen uns darüber hinaus auch für die Aufhebung dieser Ausnahmevorschrift ein.