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Die Mitgliederversammlung |
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Transparenz und demokratische Strukturen sind das Markenzeichen des Deutschen Tierschutzbundes.
Oberstes Beschluss fassendes Organ ist die Mitgliederversammlung. Sie wird grundsätzlich alle zwei Jahre einberufen und bestimmt über die Grundsätze der Tierschutzarbeit im Deutschen Tierschutzbund. Die Umsetzung der Beschlüsse erfolgt durch das Präsidium.
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Mehr zu diesem Thema:
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| Sie haben eine Frage zu einem bestimmten Tierschutzproblem? Dann probieren Sie doch erst einmal unsere Rubrik "FAQ", mit den häufigsten Tierschutzfragen und unseren Antworten.
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| Unsere Schaltzentrale in Bonn
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| Unsere Ideenfabrik in Neubiberg bei München
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| Unser Tierschutzzentrum im Norden
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| Hier haben Bären ein schönes Leben.
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| Hilfe zur Selbsthilfe jenseits Grenzen
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| SpendenkontoSparkasse KölnBonn BLZ 370 501 98 Konto Nr. 40 444 Spenden sind steuerlich absetzbar. Gemeinnützigkeit anerkannt. Sie können auch gerne das Online-Spendenformular verwenden.
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