Der Handel mit Fleisch und Milch aus der Klontierzucht bleibt in Europa erlaubt. Auch eine Kennzeichnung für Klonprodukte wird es vorläufig nicht geben. Alle Vorschläge des EU-Parlaments die Klonregelungen zu verschärfen, haben Kommission und Ministerrat bislang abgelehnt. Daran ist zuletzt auch die Neufassung der Novel-Food-Verordnung aus dem Jahr 1997 gescheitert.