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Urlaub mit Hund und Katze |
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Reiesen mit Hunden und Katzen innerhalb der Europäischen Union
Die Mitnahme von Hunden und Katzen im Reiseverkehr auf grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Europäischen Union (außer Irland, Großbritannien, Schweden, Malta) wurde ab 1. Oktober 2004 vereinheitlicht. Wer mit seinem Hund / seiner Katze von Deutschland in sein Urlaubsland innerhalb der Europäischen Union einreisen will, benötigt:
- Gültige Tollwutimpfung (Impfung mindestens 21 Tage alt, die Gültigkeitsdauer des Impfschutzes richtet sich nach den Angaben des Herstellers, sie muss im EU-Heimtierausweis vermerkt werden; die meisten Impfstoffe sind nun drei Jahre gültig, manche sogar vier Jahre)
- Kennzeichnung mit Mikrochip oder gut lesbarer Tätowierung (Tätowierung ist anerkannt bis Mitte 2011)
- Im Heimtierausweis werden vom Tierarzt die Impfung, Kennzeichnung und Beschreibung des Tieres eingetragen.
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Darüber hinaus zu beachtende Hinweise und zusätzlich spezielle Länderregelungen
DänemarkSeit dem 1. Juli 2010 ist die Haltung, Zucht und Einfuhr (auch in Begleitung von Touristen) der folgenden 13 Hunderassen in Dänemark verboten, wenn sie nach dem 1. Juli 2010 angeschafft wurden: Pitbull Terrier, Tosa Inu, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Amerikanische Bulldogge, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Owtscharka, Kaukasischer Owtscharka, Südrussischer Owtscharkaa, Tornjak, Sarplaninac, ebenso deren Mischlinge.
FinnlandAlle Hunde, die älter als drei Monate sind, benötigen Bandwurdmbehandlung (Echinococcus), längstens 30 Tage vor Einreise (ist durch Tierarzt im Heimtierausweis zu bestätigen)
FrankreichDie Einreise mit bestimmten Hunderassen, fälschlicherweise oft als „Kampfhunde" bezeichnet, ist in Frankreich verboten bzw. nur unter bestimmten Auflagen erlaubt. Detaillierte Informationen zu den verbotenen Hunderassen und Auflagen finden Sie auf der Website der Französischen Botschaft.
Großbritannien/Irland/MaltaZusätzlich zur Tollwutimpfung muss eine Bluttiteruntersuchung auf Tollwutantikörper erfolgen; die Kennzeichnung darf ausschließlich mit Mikrochip erfolgen (Tätowierung wird nicht akzeptiert); Nachweis einer Zecken- und Bandwurmbehandlung; amttierärztliches Attest im Heimtierausweis nötig.
Wichtig: Für die Einreise soll der Tierbesitzer mit einer Vorbereitungszeit von mind. einem halben Jahr rechnen!
ItalienEin Maulkorb und eine Leine sind mitzuführen.
NiederlandeBisher war die Einreise mit Pitbullterriern und deren Kreuzungen in den Niederlanden verboten. Sie konnten beschlagnahmt und nach einem Gerichtsbeschluss getötet werden. Seit dem 30. Mai 2008 ist dieses Verbot aufgehoben: Nach vielfachem Protest gegen diese Tötung unschuldiger Tiere werden die zu diesem Zeitpunkt beschlagnahmten Tiere an ihre Besitzer zurückgegeben.
ÖsterreichEin Maulkorb und eine Leine sind mitzuführen.
PortugalEin Maulkorb und eine Leine sind mitzuführen. In Bussen dürfen Hunde nicht mitgeführt werden.
SchwedenZusätzlich zur Tollwutimpfung muss eine Bluttiteruntersuchung auf Tollwutantikörper erfolgen; Kennzeichnung mit Mikrochip oder gut lesbarer Tätowierung; Nachweis einer Zecken- und Bandwurmbehandlung; amttierärztliches Attest im Heimtierausweis nötig.
Wichtig: Für die Einreise soll der Tierbesitzer mit einer Vorbereitungszeit von mind. einem halben Jahr rechnen!
TschechienEine Leine und ein Maulkorb ist mitzuführen. In allen öffentlichen Verkehrsmitteln besteht Leinen- und Maulkorbzwang.
UngarnDie Einreise mit so genannten Kampfhunderassen und deren Kreuzungen ist verboten. Auf öffentlichen Plätzen besteht Leinenzwang, in öffentlichen Verkehrsmitteln zusätzlich Maulkorbpflicht.
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Weitere Informationen zu Einreisebestimmungen in den einzelnen Ländern finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes - wählen Sie in der Gesamtländerliste ein Land aus und klicken Sie dann auf "Reise- und Sicherheitshinweise". Unter dem Punkt Einreisebestimmungen finden Sie dann jeweils weitere Informationen.
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Mehr zu diesem Thema:
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Schützen Sie Ihr Tier auch im Ausland und melden Sie es beim Deutschen Haustierregister an.
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Wir helfen Straßenhunden in der Ukraine im Tierschutzzentrum Odessa.
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Wie Sie bei Tierschutzfällen im Ausland helfen können:
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