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Kälber

 
 


© diana neureiter/pixelio

Die Haltung von Kälbern bis zum Alter von sechs Monaten ist seit 1998 in der EU einheitlich geregelt. Kälber müssen demnach die ersten zwei Lebenswochen auf Stroh und ab der achten Woche in Gruppen gehalten werden, sie müssen Raufutter erhalten und dürfen nicht angebunden werden.
 
Insbesondere die Anbindehaltung war trotzdem noch jahrelang verbreitet, hauptsächlich in Süddeutschland, ohne dass Landwirte wegen dieser Missachtung des Gesetzes mit Strafen rechnen mussten. Erst die Einführung der Cross Compliance Regelung im Jahr 2007 bewirkte eine Verbesserung: Dieser Regelung zufolge werden die Betriebe stichprobenartig auf die Einhaltung der bestehenden Vorschriften kontrolliert, bevor sie Subventionen erhalten. Wenn Verstöße festgestellt werden, hat das eine Kürzung der Subventionen zur Folge.
 
Obwohl die EU-Verordnung keine Ausnahmen vom Verbot der Anbindung vorsieht, wird das Anbindeverbot in Bayern teilweise immer noch ignoriert. Der Freistaat Bayern toleriert die dauerhafte Anbindehaltung. Die Landwirte werden nicht bestraft, sondern erhalten sogar Subventionen, die aus Steuergeldern finanziert werden.
 
Es ist nicht nachvollziehbar, warum für einige Landwirte Sonderrechte gelten sollen und warum man ihnen nicht zumuten kann, Bestimmungen umzusetzen, die seit mehr als zehn Jahren gültig sind..  
 
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