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Pressemeldungen April 2006

 
 

26.04.06

Studie belegt: Tierversuche halten nicht, was sie versprechen

Tierversuche sind umstritten. Tierschützer lehnen sie aus ethischen Gründen ab. Auch aus wissenschaftlicher Sicht wird immer wieder Kritik geäußert. So zum Beispiel bei dem Fall des Test-Medikamentes TGN 1412 der Firma TeGenero, bei dem kürzlich sechs menschliche Probanden lebensbedrohlich erkrankten. Dies geschah trotz unbedenklicher Tierversuchsergebnisse im Rahmen der klinischen Mittel-Erprobung. Die Frage nach der Übertragbarkeit von Tierversuchen auf den Menschen wurde damit auf dramatische Weise in die Öffentlichkeit getragen. Die Akademie für Tierschutz des Deutschen Tierschutzbundes beteiligte sich an einer Langzeitstudie, in der die Ergebnisse tierexperimenteller Forschungen an drei bayrischen Universitäten untersucht wurden.
 
Die Studie, die sich auf die Analyse von mehr als 1000 Fachartikeln stützt, beweist, dass Anspruch und Wirklichkeit weit auseinander klaffen: Es konnte nachgewiesen werden, dass in gerade einmal 0,3 % aller untersuchten Versuchsvorhaben die Übertragung von Tierversuchsergebnissen auf den Menschen gelang. Doch selbst aus diesen Forschungsvorhaben resultierte nach zehn Jahren keinerlei klinische Therapie für den Menschen. Und dies, obwohl genau diese in den damaligen Tierversuchsanträgen in Aussicht gestellt wurde. Die Ergebnisse der Studie wurden inzwischen publiziert1 und werden im Sommer bei einem internationalen wissenschaftlichen Kongress in Linz (Österreich) der Fachwelt präsentiert2. Angesichts der katastrophalen Bilanz fordert die Akademie für Tierschutz Konsequenzen seitens des Gesetzgebers.
 
„Die Ergebnisse unserer Studie stellen nicht nur eine Bankrotterklärung für die tierexperimentelle Forschung an den untersuchten Universitäten, sondern auch für die Genehmigungspraxis bei Tierversuchen in der Bundesrepublik Deutschland dar“, konstatiert Diplombiologe Roman Kolar, stellvertretender Leiter der Akademie für Tierschutz und Co-Autor der Studie. „Unser Tierschutzgesetz verlangt, dass ein Tierversuch unverzichtbar ist und einen klaren Nutzen haben muss. In den untersuchten Fällen war dies eindeutig nicht der Fall. Auch im Hinblick auf das grundgesetzlich verankerte Staatsziel Tierschutz kann das Ergebnis der Studie für die Genehmigungspraxis nicht folgenlos bleiben“, so Kolar weiter.
 
Nach Auffassung der Akademie für Tierschutz ist jetzt zumindest strenger zu kontrollieren, ob die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes auch tatsächlich eingehalten werden. Tierversuche und Genehmigungsverfahren müssen einer regelmäßigen Qualitätskontrolle unterzogen werden, und im Einzelfall muss auch die Möglichkeit bestehen, die Rechtmäßigkeit eines Tierversuches vorab durch ein Gericht prüfen zu lassen. Die Akademie für Tierschutz befürwortet daher die Einführung des Verbandsklagerechtes für seriöse Tierschutzorganisationen.
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1 Lindl, Toni; Völkel, Manfred und Kolar, Roman: Tierversuche in der biomedizinischen Forschung . Eine Bestandsaufnahme der konischen Relevanz von genehmigten Tierversuchsvorhaben: Nach 10 Jahren keine Umsetzung in der Humanmedizin nachweisbar. ALTEX 22, 3/05
2 13. Kongress über Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen, Universität Linz, Österreich, 2.-4. Juni 2006

 
  Mehr zu diesem Thema:
Tierversuche
Akademie für Tierschutz: Kritik an Tierversuchen
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