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Kupieren verboten

 
 
Unter dem Eingriff Kupieren versteht man die operative Kürzung der Ohrmuschel bzw. der Rute.
 
Früher waren solche Verstümmelungen bei vielen Rassen (z.B. Dobermann, Boxer, Schnauzer, Doggen und Pinscher) durch die Rassestandards gefordert. Ein „Schönheitsideal“ mit fatalen Folgen für die betroffenen Tiere.
 
Bei der Ohrkupierung werden einem ca. 7 Wochen alten Hund eine Kupierschablone angelegt. Überstehende Teile des Ohres werden mit einem Skalpell abgeschnitten. Mehrere Adern und Nervenstränge werden dabei durchtrennt, die durchtrennten Adern abgedrückt und die Reste des Ohres vernäht. Über zwei bis drei Wochen wird das übrig gebliebene Drittel des Ohres mit Klebeband hochgebunden.
 
Abgesehen davon, dass dieser Eingriff extrem schmerzhaften ist und möglicherweise chronischen Gesundheitsschädigungen zur Folge hat, nimmt man den kupierten Tieren auch typische Ausdrucksmittel. Dies kann zu Kommunikationsproblemen mit Artgenossen und zu Verhaltensstörungen führen.
 
Heute ist das Amputieren von Körperteilen nach §  6 des Tierschutzgesetzes in Deutschland verboten. Das Kupieren der Ohren ist bereits seit 1986 verboten. Als zwölf Jahre später das  Tierschutzgesetz novelliert wurde, hat der Gesetzgeber auch ein Kupierverbot für Hunderuten aufgenommen.
 
Ausnahmen von diesem Verbot sind nur zulässig, wenn eine Indikation aus medizinischer Sicht vorliegt. Die Rute darf zudem ausnahmsweise bei jagdlich geführten Hunden kupiert werden.
 
Mit Inkrafttreten der Tierschutz-Hundeverordnung am 01. September 2001 ist es zudem verboten, Hunde, deren Ohren oder Rute zum Erreichen bestimmter Rassemerkmale vollständig oder teilweise amputiert wurden, auszustellen oder Ausstellungen mit solchen Tieren zu veranstalten.

 
  Mehr zu diesem Thema:
FAQ: Warum sieht man in Deutschland immer noch kupierte Hunde
 
 

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