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1. Wie kann ich vermeiden, dass für meine Kosmetik Tierversuche durchgeführt werden?Es gibt Kosmetika, für die heute keine Tiere mehr gequält werden oder sterben müssen. Herstellerfirmen unserer Kosmetik-Positivliste haben dem Deutschen Tierschutzbund rechtsverbindlich erklärt, dass seit dem 01.01.1979 weder für ihre Produkte noch für die darin enthaltenen Rohstoffe Tierversuche durchgeführt wurden, und dass dies auch in Zukunft nicht geschehen wird. Die Liste dieser Hersteller mit Adressen in unserer kostenlosen Broschüre „Tierversuche in der Kosmetik“ senden wir Ihnen auf Anforderung gerne zu (gegen Einsendung eines mit 1,44 Euro frankierten Rückumschlags), oder downloaden:
Nehmen Sie unsere Kosmetik-Positivliste bei Ihrem Einkauf mit – die Kurzfassung am Ende der Informationsbroschüre passt auch in den Geldbeutel - und achten Sie auf das Warenzeichen für tierversuchsfreie Produkte.
Die der zur Kosmetik-Positivliste zugrunde liegenden Richtlinien finden Sie hier.
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2. Warum gibt der Deutsche Tierschutzbund eine Kosmetik-Positivliste heraus?Das deutsche Tierschutzgesetz verbietet zwar seit 1998 Tierversuche für die Entwicklung von Kosmetika , für die Neuzulassung von chemischen Substanzen, also auch für neue Inhaltsstoffe für kosmetische Mittel, müssen aber nach dem Chemikaliengesetz so genannte Sicherheitsprüfungen zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit vorgenommen werden. Für diese Sicherheitsprüfungen sind immer noch Tierversuche gesetzlich vorgeschrieben.
Darüber hinaus können Firmen auch Inhaltsstoffe verwenden, die außerhalb Deutschlands in Tierversuchen getestet werden. Auf EU-Ebene ist ein Tierversuchsverbot für die Prüfung von kosmetischen Inhaltsstoffen jedoch leider erst 2009 anvisiert.
Kosmetische Mittel, also die fertigen Produkte, werden über das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz geregelt. Kosmetische Mittel müssen für den Verbraucher gesundheitlich unbedenklich sein. Im Gesetzestext werden dazu jedoch keine Tierversuche vorgeschrieben, das heißt, diese Sicherheitsprüfung kann an schmerzfreier Materie durchgeführt werden. Innerhalb der EU sind nach langem Kampf der Tierschützer Tierversuche für die gesundheitliche Unbedenklichkeitsprüfung von kosmetischen Produkten ab September 2004 endlich verboten. Bedauerlicherweise werden jedoch in Ländern außerhalb der EU auch für die Endproduktprüfung häufig noch Tierversuche durchgeführt. Diese Kosmetika können innerhalb der EU weiterhin uneingeschränkt verkauft werden.
Der Deutsche Tierschutzbund beschloss Anfang 1979 eine Kosmetik-Positivliste zu erstellen, die Firmen aufführt, die unter anderem ab dem Stichtag 01.01.1979 keine neu zugelassenen Inhaltsstoffe bei der Herstellung ihrer kosmetischen Mittel verwenden. Den Firmen unserer Positivliste stehen alle Substanzen, die vor diesem Datum zugelassen wurden, sowie natürliche und essbare Rohstoffe, die nicht im Tierversuch getestet wurden, zur Verfügung. Dies ist ein reichhaltiges Sortiment, mit dem sich eine ausreichende Menge an kosmetischen Mitteln herstellen lässt, ohne sich an immer neuen Tierversuchen mitschuldig zu machen. Aufgrund der oben aufgeführten gesetzlichen Lage ist es aus unserer Sicht immer noch erforderlich, eine Kosmetik-Positivliste zu führen.
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3. Gibt es eine Positivliste für Arzneimittel?Eine Positivliste von tierversuchsfrei hergestellten Arzneimitteln gibt es unseres Wissens nicht.
Seit 1978 müssen in Deutschland Arzneimittel, die neu auf den Markt kommen, nach dem Arzneimittelgesetz zugelassen werden. Dafür muss der Hersteller der zuständigen Behörde Angaben über die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit des Produktes vorlegen. Die Prüfung der Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Medikamente sieht explizit die Durchführung von Tierversuchen vor. Darunter fallen z.B. Giftigkeitsprüfungen oder auch die Verteilung und Verstoffwechselung des Medikaments im Tierkörper. Die Versuche erfolgen z.B. an Mäusen, Ratten, Meerschweinchen, Hamstern, Kaninchen, Katzen, Hunden und Affen. In Deutschland werden nach offiziellen Angaben fast 50% aller statistisch erfassten Versuchstiere für die Entwicklung und Prüfung von Arzneimitteln verwendet.
Es ist davon auszugehen, dass alle Mittel, die mit einer Heilwirkung werben, also auch Naturheilmittel und homöopathischer Mittel, deren Beipackzettel therapeutische Angaben enthalten, Wirksamkeits- und Unbedenklichkeitsprüfungen durchlaufen haben. Homöopathische Arzneimittel, für die vom pharmazeutischen Unternehmen keine therapeutischen Anwendungsgebiete genannt werden, werden lediglich registriert. Im Normalfall müssen hierfür weder Angaben über Wirkung und Anwendungsgebiete noch Unterlagen und Gutachten über die pharmakologisch-toxikologische und klinische Prüfung vorgelegt werden.
Eine definitive Klärung, ob für ein Mittel Tierversuche durchgeführt wurden, ist im Einzelfall über eine Anfrage beim Hersteller bzw. dem Bundesinstitut für Risikobewertung in Berlin möglich.
Eine Sonderstellung nehmen die Nachahmerprodukte, so genannte Generika, ein. Diese müssen als solche nicht mehr die Arzneimittelzulassung durchlaufen, da sie mit bereits existierenden zugelassenen Produkten identisch sind. Für deren Entwicklung und Zulassung wurden jedoch zahllose Tierversuche durchgeführt, ohne die auch die Generika nicht ihre Zulassung bekommen hätten. Hinzu kommt, dass die neuen Arzneimittel von heute die Generika von morgen darstellen.
Der Deutsche Tierschutzbund setzt sich dafür ein, dass bei der Entwicklung und Prüfung von Arzneimitteln tierversuchsfreie Verfahren eingesetzt werden. Zahlreiche Teilerfolge konnten hierbei mittlerweile erzielt werden. Auch als Verbraucher kann man etwas zur Vermeidung von immer neuen Tierversuchen für diesen Bereich beitragen. Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker, ob nicht alt bewährte Hausmittel oder alternative Heilverfahren, für die keine Tierversuche durchgeführt wurden, Ihr Leiden beheben können. Mit einer gesunden Lebensführung kann man dazu beitragen, dass zumindest keine Medikamente zur Beseitigung selbstverschuldeter Krankheitssymptome benötigt werden.
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