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FAQ Tierhandel

Ihre Fragen - unsere Antworten: Tierhandel

 
 
Ihre Fragen - unsere Antworten: Tierhandel
1. Wer überprüft Zoofachgeschäfte?
2. Wer kontrolliert Tierbörsen?
3. Dürfen Tiere im Internet zum Handel angeboten werden?
4. In der Zeitung werden Hundewelpen angeboten/gesucht
 
 

1. Wer überprüft Zoofachgeschäfte?

Das Veterinäramt ist die Behörde, welche für die Überprüfung von Zoohandlungen als gewerbliche Tierhaltungsbetriebe zuständig ist. Sofern Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen vorliegen, kann das Veterinäramt dem Betreiber einer Zoohandlung Auflagen zur Verbesserung derselben erteilen. Werden diese Auflagen nicht erfüllt, können weitere Schritte von Seiten der Behörde unternommen werden. Dem Tierschutzgesetz zufolge muss derjenige, der gewerbsmäßig mit Wirbeltieren handeln will, die Erlaubnis der zuständigen Behörde einholen. Voraus­setzung für die Erteilung der Erlaubnis ist unter anderem, dass die verantwortliche Person die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hat und diese gegenüber der zuständigen Behörde nachgewiesen hat. Außerdem müssen die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen eine den Anforderungen des Tierschutzgesetzes entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen und diese auch umgesetzt werden.

 
 

2. Wer kontrolliert Tierbörsen?

Nach § 11 Abs. 1 Ziffer 2c Tierschutzgesetz benötigt der Veranstalter einer Tierbörse die Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Regelung über die Zuständigkeit ist gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 TierSchG den Ländern vorbehalten. Zuständig ist danach in der Regel das Ordnungsamt. In manchen Bundesländern sind aber auch die Landratsämter bzw. Kreisverwaltungsbehörden zuständig. Der Amtsveterinär überprüft als sachverständiger Zeuge, ob der Antragsteller die hierzu erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt und die hierfür gewählten Veranstaltungsräume den Anforderungen an eine artgerechte Haltung der Tiere während der Tierbörse genügen. Aber auch der einzelne Tierhändler, derjenige, der mit Wirbeltieren gewerbsmäßig handelt und diese zur Schau stellt, benötigt eine solche Erlaubnis. Die einschlägige Vorschrift der Behörde ist in § 11 Abs. 1 Ziffer 3 b (Handel) oder 3 d (zur Schau Stellen) Tierschutzgesetz zu finden.
 
Um tierschutzwidrige Missstände möglichst zu unterbinden, haben auch der Deutsche Tierschutzbund und die ihm angeschlossenen Tierschutzvereine in Zusammenarbeit mit den örtlichen Veterinärbehörden verstärkt größere Tierbörsen und Tiermärkte kontrolliert. Dabei wurden Händler von exotischen Vögeln des Platzes verwiesen und wegen Tierquälerei angezeigt. Für zukünftige Veranstaltungen wurden verschärfte Auflagen durchgesetzt. So dürfen z.B. auf der Tierbörse in Wasserburg keine Exoten mehr ausgestellt und verkauft werden.
 
Um mögliche Missstände auf Tiermärkten zu erkennen, hat der Deutsche Tierschutzbund eine umfangreiche Checkliste zur kritischen Beurteilung von Tierbörsen und Tiermärkten erarbeitet, die Sie in der Bundesgeschäftsstelle des Deutschen Tierschutzbundes oder unter Kontakt anfordern können. Sollten Sie Missstände feststellen, so wäre es am sinnvollsten, sich mit dem örtlichen Tierschutzverein in Verbindung zu setzen um gemeinsam das zuständige Veterinäramt zu informieren.

 
 

3. Dürfen Tiere im Internet zum Handel angeboten werden?

Es ist nicht verboten, Tiere über das Internet zu versteigern, zu verkaufen oder zu versenden. Dies wird dem ethischen Stellenwert, den ein Tier nach den Vorgaben des Tierschutzgesetzes einnehmen sollte, jedoch nicht gerecht. Es wird damit auf einen rein kommerziellen Gegenstand reduziert. Kritisch aus der Sicht des Tierschutzes ist insbesondere, dass die Zuverlässigkeit des neuen Tierbesitzers und das Vorhandensein der notwendigen Voraussetzungen für eine artgerechte Tierhaltung nicht überprüft werden kann. Wenn die Tiere an x-beliebige Personen verkauft werden, sehen sie einem ungewissen Schicksal entgegen. Auch dem kommerziellen Tierhandel ist damit Tür und Tor geöffnet.
 
Auch für den Käufer birgt diese Art des Handels unter Umständen erhebliche Gefahren. So ist es beim Kauf von Tiere im Internet in der Regel nicht möglich oder zumindest nicht üblich, die Tiere vor dem Kauf zu besichtigen. Es muss dem Glauben geschenkt werden, was der Verkäufer auf seiner Homepage verspricht. Darüber hinaus werden gerade die bestellten Tiere oft versendet bzw. zum Käufer transportiert, wobei darauf zu achten ist, dass die Bestimmungen der Tierschutztransportverordnung beachtet werden.
 
Grundsätzlich ist zu sagen, dass ein Tierhandel immer von der Nachfrage lebt. Werden keine Tiere über einen solchen Händler verkauft, wird er auch kein Geschäft machen und somit sein Gewerbe aufgeben. Durch Aufklärungskampagnen in den Medien appelliert der Deutsche Tierschutzbund immer wieder, Tiere nicht von Händlern zu kaufen. Der erste Weg sollte immer ins Tierheim führen.
 
Wer unbedingt eine ganz bestimmte Rasse sucht, sollte nur seriöse Züchter unterstützen, deren Tiere auch Familienanschluss haben und nicht als Gebärmaschinen missbraucht werden. Händler haben vor allem bei Menschen Chancen, die sich spontan – ohne längere Zeit der Vorbereitung – ein Tier anschaffen wollen. Der Deutsche Tierschutzbund setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass das Verantwortungsbewusstsein in der Bevölkerung gegenüber Tieren steigt und damit solchen skrupellosen Tierhändlern der Verdienst und damit die Existenz entzogen wird.

 
 

4. In der Zeitung werden Hundewelpen angeboten/gesucht

Leider finden sich Anzeigen, in denen mehrere Welpen mehrerer Hunderassen angeboten oder gesucht werden, immer wieder in den unterschiedlichsten Publikationen. In solchen Fällen sind Zweifel daran, dass dem Züchter/Händler das Wohl der Tiere am Herzen liegt, sicherlich angebracht. Die meisten Anbieter sind unseren örtlichen Tierschutzvereinen und den zuständigen Veterinärämtern seit langem bekannt.
 
Soweit der Verdacht besteht, dass sich der jeweilige Züchter oder Händler nicht an die bestehenden rechtlichen Grundlagen für den Umgang und die Zucht mit Hunden hält, werden regelmäßig Kontrollen durch das zuständige Veterinäramt und auch von Mitarbeitern des jeweiligen Tierschutzvereins durchgeführt. Wenn Verstöße festgestellt werden können, werden diese geahndet. Leider sind die Möglichkeiten gegen solche Hundezucht- und Vermehrungsanstalten vorzugehen, damit auch schon erschöpft.
 
Der Deutsche Tierschutzbund spricht sich grundsätzlich gegen die kommerzielle Massenzüchtung von Tieren aus. Wir haben daher auch wiederholt sowohl bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes als auch bei der Erarbeitung der neuen Hundehaltungsverordnung für ein Verbot plädiert bzw. uns für Vorschriften eingesetzt, die eine kommerzielle Hundezucht finanziell unrentabel machen würden. Mit diesen Forderungen konnten wir uns leider nicht in vollem Umfang durchsetzen. Daher bleibt uns zurzeit als beste Möglichkeit, diejenigen die sich einen Hund anschaffen wollen, davor zu warnen, ein Tier aus einer Massenzucht oder Tierhändlers einzukaufen. Händler haben vor allem bei Menschen Chancen, die sich spontan – ohne längere Zeit der Vorbereitung – ein Tier anschaffen wollen. Oft werden solche Tiere gekauft und anschließend als Geschenk (z.B. Weihnachten) weitergegeben. Wir setzen uns mit Nachdruck dafür ein, dass das Verantwortungsbewusstsein in der Bevölkerung gegenüber Tieren steigt, damit solchen skrupellosen Tierhändlern der Verdienst und damit die Existenz entzogen wird.

 
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