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Problemfall Biopatente

 
 


Früher kannte man Patente vor allem für technische Erfindungen. Heute gibt es auch Patente auf Tiere.
© adulau/flickr.com

Patente auf Tiere gehören in den Bereich der Biopatente. Dabei erhält der Patentinhaber zum einen die Verwertungsrechte an der Technik zur Analyse oder Veränderung der Tiere. Zum anderen kann er aber auch die Verwertungsrechte an den veränderten Tieren erhalten, gegebenenfalls sogar an deren Nachkommen. Das hängt vom Einzelfall ab und kann bedeuten, dass ein Züchter über viele Jahre hinweg Lizenzgebühren an den Patentinhaber zahlen muss.
 
 

Ursprung im Technikrecht

Eigentlich werden Patente nur auf Erfindungen vergeben und was noch wichtiger ist: Bei der Erfindung muss es sich um eine echte Neuheit handeln. Wenn ein Gerät patentiert werden soll, muss es sich von den bereits existierenden Modellen soweit unterscheiden, dass es tatsächlich als neu gelten kann. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von der „Erfindungshöhe".

 
 

Technikstreit mit Gott und der Natur?

Wer das Patent auf die Herstellung von Lebewesen innehat, war bis vor wenigen Jahren dagegen unbestritten: Gott beziehungsweise die Natur. In der Pflanzenzucht hatte man zwar ein Sortenschutzrecht etabliert, damit Züchter sich eine neue Weizen- oder  Rosensorte eintragen lassen können. Aber dass ein Züchter dann gleich für sich reklamiert, er habe die Rose oder den Weizen „erfunden", schien abwegig.
 
Erst mit dem Aufkommen der Gentechnik in den 1980er Jahren haben die Patentämter und später auch die Gesetzgeber die Patenrechtsidee systematisch auf die belebte Natur übertragen, auch auf Tiere. Die Probleme, die man sich damit eingehandelt hat, sind schnell beschrieben:
  • Ein Schwein bleibt ein Schwein, auch wenn ihm eine neue Eigenschaft bzw. Erbeinheit aus einem anderen Lebewesen einpflanzt wird. Das Tier ist nicht vom Menschen erfunden.
  • Auch die Eigenschaft/der Erbabschnitt, der von Lebewesen A auf Lebewesen B übertragen wird, ist nicht erfunden, sondern nur gefunden und zwar in Lebewesen A wie es von der Natur erschaffen wurde.
  • Die Gentechnik  schließlich, mit der die Eigenschaft von A nach B transportiert wird, ist für den Prozess der Lebensentstehung nicht von Bedeutung. Nur weil der Mensch der Natur etwas hinzufügt, ist er noch längst nicht deren Schöpfer oder Erfinder.

Nichts an einem genmanipulierten Tier besitzt also die notwendige Erfindungshöhe, um im Sinne der Patentrechtsidee als Erfindung eines Menschen zu gelten. Erst Recht gilt dies für Patente im Bereich der konventionellen Tierzucht, wie dem "Schweinepatent".

 
 

Die Folgen

Die landwirtschaftliche Tierzucht wird schon heute von wenigen Monopolisten dominiert. Vor allem kleine Zuchtverbände fürchten, dass durch Patente für die konventionelle Zucht nun die letzten Rückzugsgebiete  besetzt werden und eine unabhängige Tierzucht gänzlich unmöglich wird.
 
Aus Sicht des Tierschutzes ist bedenklich, dass diese Patente zusätzliche Anreize schaffen, um die Tiere einseitig zu überzüchten, statt wieder zur Zucht von gesunden, ausgeglichenen und naturnahen Tieren zurückzugelangen. Besonders dramatisch ist die Entwicklung auch deshalb, weil immer mehr grausame Laborexperimente mit Mäusen und Ratten stattfinden, um herauszufinden, welche Erbabschnitte für die Tierzucht  interessant sein könnten.

 
  Mehr zu diesem Thema:
Schweinepatent
Verbot von Tierpatenten (16.06.09)
Deutscher Tierschutzbund wendet sich gegen das „Schweinepatent“ des Europäischen Patentamtes (14.04.09)
Biopatente: Deutscher Tierschutzbund unterstützt hessische Bundesratsinitiative gegen Patente auf Pflanzen und Tiere (02.04.09)
 
 

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