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Anbindehaltung von PferdenStrafanzeige des Deutschen Tierschutzbundes erfolgreich |
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Die Strafanzeige des Deutschen Tierschutzbundes gegen die Anbindehaltung einer Reitschule in Bayern hatte Erfolg: Der Betreiber ist der Staatsanwaltschaft zuvorgekommen und hat die Ständerhaltung sofort beendet, nachdem er bereits durch Journalisten erfahren hatte, dass gegen die Haltung eine Anzeige vorliege. In einem Fernsehbeitrag von TV Bayern live berichtete er, dass er durch den Wegfall der Ständer zwar sieben Stallplätze verloren habe, aber er wollte nicht warten, bis die Regierung aktiv werde. In der Stallanlage im Kloster Seligenporten in Mittelfranken standen elf Schulpferde, auf denen Reitschüler das Reiten erlernen, angebunden in Ständern. Die Pferde können sich so lediglich ablegen und aufstehen, aber weder frei bewegen noch wälzen oder ausgestreckt liegen. |
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Ministerium reagiertDer Deutsche Tierschutzbund setzt sich seit vielen Jahren für die Abschaffung der Anbindehaltung von Pferden ein. Inzwischen ist sie in fast allen Bundesländern verboten und wird nur noch in Bayern praktiziert. Laut einem Gutachten im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit halten dort noch 140 Betriebe etwa 1.000 Pferde in Ständern. Die meisten davon sind Kaltblüter für Festumzüge und Schulpferde in Reitbetrieben.
Nach dem Erfolg der Strafanzeige haben wir das Ministerium erneut aufgefordert, die Anbindehaltung in Bayern zeitnah abzuschaffen. Im Mai 2010 teilte das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit mit, es werde die Anbindehaltung von Pferden verbieten - allerdings erst ab dem 1. Januar 2014.
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Wie wissenschaftliche Studien beweisen, zeigen über die Hälfte aller in Ständern gehaltenen Pferde gravierende Verhaltensstörungen. Die Tiere können weder ihr Bedürfnis nach Bewegung, Körperpflege und Kontakt zu anderen Pferden stillen, noch können sie sich auf die Seite legen, um richtig zu schlafen. Auch in den vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichten Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten vom 9. Juni 2009 wird die Anbindehaltung von Pferden als tierschutzwidrig beurteilt.
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