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Urlaub mit Hund und Katze

 
 

Reisen mit Hunden und Katzen innerhalb der Europäischen Union



Die Regelungen für das Mitnehmen von Hunden und Katzen auf Reisen innerhalb der Europäischen Union wurden seit dem 1. Oktober 2004 vereinheitlicht. Wer mit seinem Hund/seiner Katze von Deutschland in ein Urlaubsland innerhalb der Europäischen Union einreisen will, benötigt:
  • Gültige Tollwutimpfung (Impfung mindestens 21 Tage alt, die Gültigkeitsdauer des Impfschutzes richtet sich nach den Angaben des Herstellers, sie muss im EU-Heimtierausweis vermerkt werden; die meisten Impfstoffe sind nun drei Jahre gültig, manche sogar vier Jahre)
  • verpflichtende Kennzeichnung mit Mikrochip; Heimtiere, die vor Juli 2011 mit einer gut lesbaren Tätowierung gekennzeichnet wurden, müssen nicht zusätzlich mit einem Transponder nachgechippt werden
  • Heimtierausweis: Tierarzt trägt Impfung, Kennzeichnung und Beschreibung des Tieres ein; amtliches Dokument, das mitgeführt werden muss

Seit dem 1. Januar 2012 haben auch die bisherigen Ausnahmeländer Großbritannien, Malta, Schweden und Irland ihre Einreisebestimmungen gelockert: Hund, Katze und Frettchen müssen demnach nun keinen Bluttest für Tollwut mehr über sich ergehen lassen, auch die Zeckenbehandlung fällt weg. Tierbesitzer, die nach Finnland, Malta, Großbritannien und Irland reisen wollen, müssen ihre Tiere allerdings nach wie vor gegen Bandwürmer behandeln lassen und dies bei Einreise bestätigen können.
 
Wer einen so genannten Kampfhund (z.B. Pitbull, Bullterrier) oder ähnliche Hunde (z.B. Rottweiler, Dobermann) auf Reisen mitnehmen will, dem empfehlen wir dringend, sich vor Einreise nach den aktuellen Bestimmungen bei der Botschaft/Konsulat des jeweiligen Landes zu erkundigen.

 
 

Darüber hinaus zu beachtende Hinweise und zusätzliche spezielle Länderregelungen


Belgien Malta 
Dänemark Portugal  
Finnland Schweden 
Frankreich Tschechien 
Großbritannien Ungarn 
Irland Zypern 
Italien  
 
 

Belgien

Allgemeine Leinenpflicht sowie Maulkorbpflicht für gefährliche Hunde.


 
 

Dänemark

Seit dem 1. Juli 2010 ist die Haltung, Zucht und Einfuhr (auch in Begleitung von Touristen) der folgenden 13 Hunderassen in Dänemark verboten, wenn sie nach dem 1. Juli 2010 angeschafft wurden: Pitbull Terrier, Tosa Inu, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Amerikanische Bulldogge, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Owtscharka, Kaukasischer Owtscharka, Südrussischer Owtscharkaa, Tornjak, Sarplaninac, ebenso deren Mischlinge. Außerdem gilt auch hier die Leinenpflicht.
 
Weitere Informationen der Dänischen Botschaft

 
 

Finnland

Alle Hunde, die älter als drei Monate sind, benötigen Bandwurdmbehandlung (Echinococcus), längstens 30 Tage vor Einreise (ist durch Tierarzt im Heimtierausweis zu bestätigen)
 
Weitere Informationen der Finnischen Botschaft

 
 

Frankreich

Die Einreise mit bestimmten Hunderassen, fälschlicherweise oft als „Kampfhunde" bezeichnet, ist in Frankreich verboten bzw. nur unter bestimmten Auflagen erlaubt. Detaillierte Informationen zu den verbotenen Hunderassen und Auflagen finden Sie auf der Website der Französischen Botschaft.

 
 

Großbritannien/Irland/Malta

Für die Einreise gilt das so genannte Pet Travel Scheme (PETS). Vor Einreise muss das Tier
  1. gechippt
  2. gegen Tollwut geimpft

Eine Behandlung gegen Bandwürmer (Echinococcus) muss bei jeder Einreise zwischen 24 und 120 Stunden vor der Ankunft im Reiseland erfolgen. Dokumentation durch den Tierarzt im Heimtierausweis.
 
Hunde und Katzen dürfen nur durch zugelassene Verkehrsunternehmen auf bestimmten Routen einreisen. So genannte Kampfhundrassen dürfen nicht einreisen.
 
Für die Reiseplanung unbedingt ein Jahr veranschlagen und bei dem Konsulat immer die neuesten Bestimmungen zu bestimmten Hunderassen und Verkehrsunternehmen beachten.
 
Weitere Informationen der Britischen Botschaft
 
Weitere Informationen der Irischen Botschaft
 
Kontakt zur Botschaft von Malta

 
 

Italien

Ein Maulkorb und eine Leine sind mitzuführen.
 
Weitere Informationen der Italienischen Botschaft

 
 

Portugal

Ein Maulkorb und eine Leine sind mitzuführen.

 
 

Schweden

Vor der Einreise muss das Tier
  1. gechippt
  2. gegen Tollwut geimpft

Eine Impfung gegen Leptospirose und Staupe ist Pflicht. Eine Behandlung gegen Bandwürmer (Echinococcus) muss innerhalb von zehn Tagen vor Einreise vorgenommen werden und der Tierarzt muss dies im Heimtierausweis dokumentieren.
Es gilt die Leinenpflicht.
 
Weitere Informationen der Schwedischen Botschaft

 
 

Tschechien

Es gelten die allgemeinen EU-Bestimmungen. Die Leinen- und Maulkorbpflicht werden von Städten und Gemeinden in Ortsverordnungen geregelt.
 
Weitere Informationen der Tschechischen Botschaft

 
 

Ungarn

Die Einreise mit so genannten Kampfhunderassen und deren Kreuzungen ist verboten. Auf öffentlichen Plätzen besteht Leinenzwang, in öffentlichen Verkehrsmitteln zusätzlich Maulkorbpflicht.
 
Weitere Informationen der Ungarischen Botschaft

 
 

Zypern

Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer muss zwischen 24 und 48 Stunden vor Abreise vorgenommen werden. Einfuhr so genannter Kampfhunde ist nicht erlaubt.
 
Weitere Informationen der Botschaft von Zypern

 
 
Weitere Informationen zu Einreisebestimmungen in den einzelnen Ländern finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes - wählen Sie in der alphabetischen Liste der "Reise- und Sicherheitshinweise" ein Land aus. Unter dem Punkt Einreisebestimmungen finden Sie - falls vorhanden - die Einreisebestimmungen für Tiere.

 
  Mehr zu diesem Thema:
Urlaub mit Hund und Katze außerhalb der Europäischen Union
FAQ Tier und Urlaub
Urlaubshilfe für Tierfreunde
Die Haltung von Hunden
Die Haltung von Katzen
 
 
Pressemitteilung
Wohin mit dem Haustier in der Urlaubszeit? (26.04.10)
 
Downloads
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