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"Nicht gelistete Drittländer" |
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Zusätzlich zur gültigen Tollwutimpfung / Blutuntersuchung, zur Kennzeichnung und zum amtstierärztlichen Gesundheitszeugnis haben einzelne Länder darüber hinaus gehende Anforderungen, die ebenfalls einzuhalten sind:
Serbien/MontenegroTierärztliches Impf- und Gesundheitszeugnis sind erforderlich. Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise erfolgt sein. Beide Bescheinigungen müssen im internationalen Impfpass eingetragen sein. Bluttiteruntersuchung auf Tollwutantikörper muss vor der Abreise erfolgen. Kennzeichnung mit Mikrochip ist verpflichtend.
TürkeiVor einer vorübergehenden Einreise zusammen mit dem Tierhalter sind Hunde, die älter als drei Monate sind, mindestens 15 Tage vor der Einreise gegen Parvovirose, Staupe, Hepatitis, Leptospirose sowie gegen Tollwut und Katzen gegen Tollwut geimpft sein. Diese Impfungen müssen im Impfpass des Tieres eingetragen sein. Die Immunitätsdauer zuvor im Impfpass eingetragener Impfungen darf nicht überschritten sein. Für die Tiere muss bis 15 Tage vor Einreise ein tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis ausgestellt und bei der Einreise in die Türkei den Amtstierärzten am Zoll vorgelegt werden. Wichtig: Um nach dem Urlaub zurück nach Deutschland einreisen zu können, ist die Kennzeichnung mit Mikrochip und Bluttiteruntersuchung auf Tollwut vor Abreise in den Urlaub nötig.
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