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"Gelistete Drittländer" |
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Zusätzlich zur gültigen Tollwutimpfung, zur Kennzeichnung und zum Heimtierausweis haben einzelne Länder darüber hinaus gehende Anforderungen, die ebenfalls einzuhalten sind:
AustralienQuarantänevorschriften (d.h. Einreise praktisch nicht möglich).
Bosnien-HerzegowinaDie gültige Tollwutimpfung darf nicht älter als 6 Monate sein. Staupeimpfung ist ebenfalls Vorschrift.
KroatienEin tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis im internationalen Impfpass ist ausreichend. Die Tollwutschutzimpfung darf nicht länger als ein Jahr und muss mindestens 30 Tage zurückliegen. Eine tierärztliche Untersuchung kann gegen Entgelt auch an der Grenze vorgenommen werden. Leine und Maulkorb mitführen; für große Hunde - z.B. auch Dogge und Schäferhund - gilt Maulkorb- und Leinenpflicht.
NeuseelandNeuseeland hat sehr strenge Einfuhrbestimmungen. Es wird dringend geraten, sich frühzeitig und ausführlich zu informieren.
Die Mikrochip-Kennzeichnungsnummer muss in allen Gesundheits-
dokumenten vermerkt sein. Die Tollwutimpfung muss mindestens sechs Monate vor der Einreise erfolgen, drei Monate vorher bedarf es der Tollwuttiterbestimmung. Mindestens zwei Monate vor der Einreise muss ein Platz in einer Quarantäne-Einrichtung in Neuseeland reserviert werden. Zusätzlich muss ein Antrag für die Einreise gestellt werden.
Innerhalb von 30 Tagen vor der Einreise sind folgende Behandlungen durchzuführen: Parasitenbehandlung gegen äußere und innere Parasiten, Herzwurmtest, Leptospirose-Testung und Impfung. Innerhalb von vier Tagen vor der Einreise erfolgen eine Herzwurmbehandlung und die zweite Behandlung gegen innere Parasiten. Innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise wird ein offizielles Dokument vom Amtstierarzt in Englisch ausgefüllt und die zweite Behandlung gegen äußere Parasiten vorgenommen.
Angekommen in Neuseeland werden alle Dokumente überprüft, die veterinärmedizinische Untersuchung wird durchgeführt und das Tier kommt mindestens zehn Tage in Quarantäne.
Innerhalb von 16 Tagen vor der Einreise nach Australien sind folgende Behandlungen notwendig: Babesiose-Testung oder Behandlung und ein Test auf Brucella canis.
NorwegenEin Hund muss bei der Einreise mindestens sieben Monate, eine Katze mindestens 16 Monate alt sein. Es ist eine Gesundheitsbescheinigung erforderlich, die maximal zehn Tage für die Einreise gültig ist und von einem Tierarzt unterschrieben sein muss. Die Bescheinigung dient zum Nachweis darüber, dass das Tier keine ansteckenden Krankheiten hat und dass eine Behandlung gegen Bandwürmer (Echinococcus multilocularis) durchgeführt worden ist.
Tollwut: Hunde müssen bei der ersten Impfung mindestens drei Monate alt sein, Katzen mindestens zwölf Monate. Die Blutprobe zur Kontrolle der Tollwutantikörper kann frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der zuletzt durchgeführten Tollwutimpfung vorgenommen werden. Die Blutentnahme muss durch einen Tierarzt erfolgen und von einem anerkannten Labor ausgewertet werden. Die Probe muss mindestens einen Antikörper von 0,5 IU/ml Serum zeigen. Falls das Tier diesen Antikörpertiter nicht erreicht, muss die Tollwutimpfung nochmals durchgeführt werden. Eine zweite Blutentnahme kann dann allerdings wieder erst nach frühestens 120 Tagen erfolgen. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass bei jungen Hunden die erforderliche Titerhöhe nicht erreicht wird. Eine zweimalige Impfung im Abstand von vier Wochen ist daher bei jungen Hunden, die nach Skandinavien reisen sollen, empfehlenswert.
Zusätzlich beim Hund: gültige Leptospirose- und Staupeimpfung. Pitbullterrier, Tosa Inu, Dogo Argentino, Fila Brasiliero oder Kreuzungen mit diesen dürfen nicht nach Norwegen eingeführt werden. Bei Hunderassen, die mit den angeführten verwechselt werden können (z.B. American Staffordshire Terrier), muss mit der Stammtafel nachweisbar sein, dass das Tier nicht von einer dieser Rassen stammt. Die Einfuhr von Bengalkatzen ist ebenfalls verboten.
In Norwegen besteht Leinenpflicht.
Russische FöderationAmtstierärztliches Gesundheitszeugnis nicht älter als 10 Tage.
SchweizKennzeichnungspflicht mit Mikrochip; ein tierärztliches Tollwutimpfzeugnis ist erforderlich. Die Impfung sollte mindestens 21 Tage und höchstens 12 Monate zuvor erfolgt sein. Für nachweislich nachgeimpfte Tiere ist die Wartefrist nicht erforderlich. Werden mehr als drei Tiere eingeführt oder sind die Tiere unbegleitet, so ist eine grenztierärztliche Untersuchung erforderlich. Ohne Tollwutimpfzeugnis dürfen Hunde und Katzen im Alter bis zu drei Monaten eingeführt werden, wenn sie von einem tierärztlichen Gesundheitszeugnis begleitet sind, aus welchem auch das Alter des Tieres hervorgeht.
Beim Durchreiseverkehr mit der Bahn oder im Luftverkehr ohne Zwischenaufenthalt ist kein Tollwutimpfzeugnis erforderlich. Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und/oder Rute ist verboten. Dies gilt nicht bei Kurzaufenthalt oder Ferien in der Schweiz. Der Zoll entscheidet, ob Kriterien für Ausnahmen erfüllt sind.
USAHunde und Katzen benötigen ein amtlich anerkanntes Gesundheitszeugnis mit dem Eintrag, dass sie frei von auf den Menschen übertragbaren Krankheiten sind. Hunde müssen mindestens 30 Tage vor der Einreise gegen Tollwut geimpft sein, es sei denn, sie sind jünger als drei Monate oder halten sich seit mindestens sechs Monaten in einem von der U.S. Public Health Service Behörde für tollwutfrei erklärten Bezirk auf. Die Impfung darf bei der Einreise nicht länger als zwölf Monate zurückliegen. Ist die Impfung nicht vollständig oder das Zertifikat nicht gültig, wird das Tier an einen Ort nach Wunsch des Besitzers verbracht, wo es innerhalb von vier Tagen und spätestens zehn Tagen nach Grenzübertritt geimpft werden und an dem es 30 Tage eingesperrt verbleiben muss.
Wurde die Impfung weniger als 30 Tage vor der Einreise durchgeführt, muss das Tier an einem Ort nach Wunsch des Besitzers unter Verschluss so lange verbleiben, bis 30 Tage nach der Impfung vergangen sind. Welpen im Alter unter zwölf Wochen können ohne Impfung in die Vereinigten Staaten einreisen; die Tollwutimpfung muss dann in den Vereinigten Staaten erfolgen, die Tiere müssen dann mindestens 30 Tage nach erfolgter Impfung an einem Ort nach Wunsch des Besitzers unter Verschluss verbleiben.
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