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Urlaub mit Hund und Katze |
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Die Mitnahme von Hunden und Katzen im Reiseverkehr außerhalb der Europäischen UnionDie EU-Verordnung, die den Reiseverkehr mit Heimtieren regelt (Verordnung (EG) Nr. 998/2003 des Europäischen Parlaments und des vom 26. Mai 2003 über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken), teilt Drittländer in zwei Kategorien ein. "Gelistete Drittländer" und "Nicht gelistete Drittländer". Für beide Kategorien gelten unterschiedliche Bestimmungen.
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"Gelistete Drittländer"In dieser Kategorie sind diejenigen Länder aufgelistet, deren Status in Bezug auf die Tollwut zufriedenstellenden ist, sowie Länder, die Bekämpfungsprogramme gegen Tollwut nachweisen können. Die vollständige Liste kann auf der Website des Bundesverbraucherschutzministeriums eingesehen werden. Dazu zählen folgende beliebte Urlaubsländer:
Australien, Bosnien-Herzegowina, Kanada, Kroatien, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, USA Wer mit seinem Hund/ seiner Katze in eines dieser Länder reisen möchte, muss daran denken, dass er bei der Rückkehr wieder in die EU einreist. Es ist daher wichtig, bereits vor der Abreise in das jeweilige Drittland sicherzustellen, dass nachfolgende Bedingungen für die EU erfüllt sind:
- Gültige Tollwutimpfung (Impfung mind. 30 Tage alt, die Gültigkeitsdauer des Impfschutzes richtet sich nach den Angaben des Herstellers, sie muss im EU-Heimtierausweis vermerkt werden; die meisten Impfstoffe sind nun drei Jahre gültig, manche sogar vier Jahre.)
- Kennzeichnung mit Mikrochip oder gut lesbarer Tätowierung (Tätowierung ist anerkannt bis Mitte 2011)
- Im Heimtierausweis werden vom Tierarzt die Impfung, Kennzeichnung und Beschreibung des Tieres eingetragen.
Zusätzlich zur gültigen Tollwutimpfung, zur Kennzeichnung und zum Heimtierausweis haben einzelne Länder darüber hinaus gehende Anforderungen, die ebenfalls einzuhalten sind.
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"Nicht gelistet Drittländer"Ist das Land nicht gelistet, ist die die dortige Tollwutsituation unklar oder bedenklich. Welche Länder hierzu zählen, darüber informiert die Website des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Einige Urlaubsländer, die unter die Kategorie „Nicht gelisteten Länder“ fallen:
Serbien/Montenegro und TürkeiWegen der unklaren Tollwutlage müssen die Tiere vor der Einreise zusätzlich einer Blutuntersuchung auf Antikörper gegen die Tollwut unterzogen worden sein. Diese Untersuchung muss mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens drei Monate vor der Einreise erfolgen. Das Blut muss ein in dem jeweiligen Drittland autorisierter Tierarzt abnehmen. Die Blutprobe selbst muss ein von der Europäischen Kommission zugelassenes Labor untersuchen.
Wer einen Urlaub mit seinem Hund / seiner Katze in einem solchen Land plant, sollte daher eine Vorbereitungszeit von einem halben Jahr einplanen.
Zusätzlich zur gültigen Tollwutimpfung / Blutuntersuchung, zur Kennzeichnung und zum amtstierärztlichen Gesundheitszeugnis haben einzelne Länder darüber hinaus gehende Anforderungen.
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Mehr zu diesem Thema:
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Schützen Sie Ihr Tier auch im Ausland und melden Sie es beim Deutschen Haustierregister an.
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Wir helfen Straßenhunden in der Ukraine im Tierschutzzentrum Odessa.
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Wie Sie bei Tierschutzfällen im Ausland helfen können:
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