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Stiftung des Deutschen Tierschutzbundes

 
 

Stiften und Helfen - Sie können noch mehr für die Tiere tun


Die gemeinnützige “Stiftung des Deutschen Tierschutzbundes” ist Ende Dezember 2000 von der Bezirksregierung Köln genehmigt worden. Sie wurde - laut Satzung - eingerichtet, um die Abschaffung von Tierversuchen zu fördern, Projekte zur Erforschung bzw. Anwendung von Methoden, die Tierversuche ersetzen bzw. erübrigen, zu fördern, einen Tierschutz-Förderpreis zu vergeben.
 
Der Deutsche Tierschutzbund finanziert seine Arbeit für die Tiere ausschließlich aus den Beiträgen der Mitgliedsvereine und Fördermitglieder, Spenden und Nachlässen. Er erhält keine staatlichen Zuschüsse.
 
Der Gesetzgeber hat spendenwilligen Bürgern jedoch enge Grenzen gesetzt. Ein Spender kann nicht mehr als 5 Prozent seines Einkommens als Spende für gemeinnützige Zwecke steuerlich absetzen. Zusätzlich können weitere 5 Prozent als Spende für wissenschaftliche Zwecke abgesetzt werden, zum Beispiel zweckgebundene Spenden für das Forschungslabor in unserer Akademie für Tierschutz.
 
Im Frühjahr 2000 hat der Gesetzgeber allerdings das Stiftungs-Steuerrecht erweitert. Danach können, unabhängig von den Spenden an gemeinnützige Organisationen oder zu wissenschaftlichen Zwecken, bis zu 20.000 Euro pro Jahr steuerbegünstigt an eine bestehende gemeinnützige Stiftung gespendet werden.
 
 

Sie können uns helfen, den Tieren zu helfen

Tierfreunde, die den Deutschen Tierschutzbund oder eines seiner speziellen Projekte nicht erst durch eine Klausel in ihrem Testament, sondern bereits zu Lebzeiten stärker unterstützen möchten, können eine entsprechende Spende an die “Stiftung des Deutschen Tierschutzbundes” geben.
 
Wer über drei Jahre den erlaubten steuerbegünstigten Höchstbetrag spendet, hat zudem Anspruch auf einen Sitz im Kuratorium dieser Stiftung. Gleiches gilt für Zustiftungen ab 100.000 Euro.
 
Durch die Einrichtung der Stiftung erhält der Deutsche Tierschutzbund mehr Planungssicherheit, denn die Kapitalerträge der Stiftung sind langfristiger einzuplanen.
 
Haben Sie Fragen? Schreiben Sie uns.

 
  Mehr zu diesem Thema:
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Stiftungssatzung
 
 

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