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Kampagnen und Aktionen

Ich kann nicht klagen!

 
 


Bis vor den Bundesrat zogen Vertreter des Bremer Tierschutzvereins und des Deutschen Tierschutzbundes (Wolfgang Apel, Bildmitte), um das Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände einzufordern.

Gemeinsam mit dem Staatsziel Tierschutz hat der Deutsche Tierschutzbund immer auch die Einführung eines Klagrechts für seriöse Tierschutzverbände gefordert. Die Politiker in Bund und Ländern haben dem Staatsziel 2002 mit überwältigender Mehrheit zugestimmt. Ein Verfassungsgut aber, das nicht auch eingeklagt und durchgesetzt werden kann, ist entscheidend geschwächt. Wenn die Politiker es mit dem Staatsziel Ernst gemeint haben, müssen sie jetzt auch der Verbandsklage zustimmen. Das war beim Naturschutz so und das kann und darf beim Tierschutz nicht anders sein.
 
Unmittelbar nach Annahme des Staatsziels Tierschutz hat der Deutsche Tierschutzbund seinen Einsatz für die Verbandsklage forciert und diese Zusammenhänge in Politik und Öffentlichkeit verdeutlicht. Im Februar 2004 reagierte das damals rot-grün geführte Bundesland Schleswig-Holstein und präsentierte dem Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Einführung eines bundesweiten Klagerechts im Tierschutz.
 
Am 5. November 2004 hatte die Länderkammer über den Entwurf zu entscheiden. Sie lehnte ihn mehrheitlich ab. Bündnis 90/Die Grünen haben daraufhin in zahlreichen Landtagen Gesetzentwürfe eingebracht, um die Verbandsklage in einzelnen Bundesländern einzuführen und ihr auf diesem Weg zum Durchbruch zu verhelfen. Fast alle wurden in den Jahren 2005 bis 2007 von der jeweiligen Regierungsmehrheit abgelehnt. 
 


Unter dem Motto "Ich kann nicht klagen" kämpfen die Mitgliedsvereine des Deutschen Tierschutzbundes gemeinsam mit dem Bündnis Tierschutz für die bundesweite Einführung der Tierschutz-Klage.

Der Deutsche Tierschutzbund, seine Landesverbände und Mitgliedsvereine haben die gesamten Beratungen als Anlass genutzt, um – ungeachtet der Ablehnung durch die Landesregierungen – ihre Kampagne für die Verbandsklage voranzutreiben.  Am 5. Mai 2004 haben wir in Berlin unser neues Kampagnenmotiv „Ich kann nicht Klagen“ der Öffentlichkeit vorgestellt und es seither mit großer Resonanz in ganz Deutschland eingesetzt.  Wir haben an zahlreichen Tagungen und Diskussionsrunden teilgenommen und gemeinsam mit unseren Landesverbänden auch die Gesetzgebungsverfahren auf Landesebene begleitet. Unter anderem haben wir dazu juristische Stellungnahmen vorgelegt und an Anhörungen in den Landtagen teilgenommen.
 
Wir haben maßgeblich dazu beigetragen, dass die Verbandsklage eines der meist diskutierten Tierschutzthemen in Politik, Gesellschaft und juristischen Fachkreisen ist.  Gemeinsam mit dem Bremer Tierschutzverein haben wir in Bremen unter anderem auch ein Bürgerbegehren zur Einführung der  Tierschutz-Klage auf Landesebene initiiert.  Der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes und Vorsitzende des Bremer Tierschutzvereins, Wolfgang Apel, hat den Bürgerantrag am 2. März 2007 mit 14.600 Unterschriften an die Bremische Bürgerschaft übergeben.
 
Die Bremische Bürgerschaft hat unseren Bürgerantrag aufgegriffen und  mit den Stimmen der rot-grünen Regierungskoalition am 20. September 2007 die Einführung der tierschutzrechtlichen Verbandsklage auf Landesebene beschlossen. Konkret heißt es in dem Beschluss: „ Der Bremischen Bürgerschaft liegt der vom Bremer Tierschutzverein e.V. initiierte Bürgerantrag  „Klagerecht für den Tierschutz“ vor, den rund 14.600 Bremer Bürgerinnen und Bürger unterzeichnet haben. Die Bremische Bürgerschaft befürwortet nachdrücklich das durch die beeindruckende Anzahl von Unterschriften gestützte Anliegen
Verfassung und Gesetze zu schützen und ergreift die in ihrer Kompetenz liegenden Maßnahmen.“  
 
Anders als die bislang in den Ländern diskutierten Initiativen sieht das in Bremen beschlossene Gesetz vor, dass anerkannte Tierschutzverbände behördliche Maßnahmen im Nachhinein überprüfen lassen können („Feststellungsklage“). Stellt das Gericht fest, dass die Behörde gegen das geltende Tierschutzrecht verstoßen hat, muss sie dies bei künftigen Entscheidungen zugunsten der Tiere berücksichtigen.
 

Da die Landesregierung in einem Begleitantrag aufgefordert wird, eine Bundesratsinitiative zu starten, um auch auf Bundesebene ein Tierschutz-Klagerecht einzuführen, bestehen gute Chancen den Tierschutz noch weiter zu stärken: Wir wollen ein bundesweites
Klagerecht, das es uns ermöglicht einzuschreiten, bevor die  Entscheidung einer Behörde rechtskräftig ist (Anfechtungs- und Verpflichtungsklage).
 
Der Deutsche Tierschutzbund, seine Landesverbände und Mitgliedsvereine bleiben dran!
 
  Mehr zu diesem Thema:
Das Tierschutz-Klagerecht
Landtag NWR entscheidet über Gesetzentwurf zur Einführung der Verbandsklage (20.01.10)
Schleswig-Holstein: Tierschützer fordern Recht auf Verbandsklage (15.12.09)
Deutscher Tierschutzbund fordert Verbandsklagerecht für seriöse Tierschutzverbände in Sachsen (11.11.08)
Tierschützer fordern Verbandsklage in Hamburg (12.03.08)
Bremen führt Verbandsklage im Tierschutz ein (20.09.07)
Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände in Bremen vor Durchbruch (19.09.07)
Ländermehrheit will Tiere rechtlos lassen (05.11.2004)
Das Staatsziel Tierschutz
 
Weiterführende Links
Akademie für Tierschutz - Hintergrundinformationen
 
Downloads
Petition: Ich kann nicht klagen (PFD)
 
 

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