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Tierversuche in der Kosmetik

 
 

Lückenhafte Verbote für Schönheitsmittel



Es gibt genug Auswahl an Lippenstiften.
© Klicker / pixelio.de

Die Palette kosmetischer Produkte ist unüberschaubar: Tausende von Shampoos mit unterschiedlichen Düften, Pflegesubstanzen oder für verschiedene Haarfarben, Tausende von Hautcremes mit unterschiedlichen Schutzeffekten gegen Umwelteinflüsse oder mit Antifaltenwirkstoffen, oder Tausende von Lippenstiften in modischen Farbnuancen, mit Glanz- und Glimmereffekten oder in diversen Geschmacksrichtungen. Es besteht daher prinzipiell keine Notwendigkeit immer neue kosmetische Mittel auf den Markt zu bringen. Darüber hinaus gibt es bereits über 8.000 bekannte und altbewährte Inhaltsstoffe. Mit dieser Fülle von Substanzen ließen sich auch weiterhin innovative und sichere kosmetische Mittel auf den Markt bringen. 
 
 


Kaninchen beim Draize-Test zur Schleimhautverträglichkeit von Stoffen.

Aus der Sicht des Deutschen Tierschutzbundes gibt es daher keine Rechtfertigung weiterhin Tiere zu quälen und zu töten, um ständig neue Kosmetika zu entwickeln. Tierversuche für Kosmetika müssen konsequent und umfassend verboten werden. Dass es auch ohne immer neues Tierleid geht, zeigt die Kosmetik-Positivliste des Deutschen Tierschutzbundes. Die darin aufgeführten Hersteller führen keine Tierversuche durch und verwenden nur Inhaltsstoffe, die seit 1979 nicht mehr im Tierversuch getestet wurden.
 
In Deutschland hatte der jahrzehntelange Kampf des Deutschen Tierschutzbundes bereits 1998 Erfolg: Das deutsche Tierschutzgesetz verbietet Tierversuche für die Entwicklung von Kosmetika seitdem. Innerhalb der EU war im September 2004 der erste kleine Teilerfolg zu verzeichnen.Tierversuche für die Prüfung fertiger kosmetischer Mittel wurden verboten. Tierversuche für neue kosmetische Inhaltsstoffe sind seit dem 11. März 2009 in der EU verboten. Auch fertige Kosmetika aus Drittländern, die in Tierversuchen getestet wurden, dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr in der EU vermarktet werden. Doch Kosmetika, deren Inhaltsstoffe außerhalb der EU in Tierversuchen getestet wurden, können hierzulande noch bis 2013 uneingeschränkt verkauft werden.
 
 
Doch leider bleibt ein Schlupfloch bei all den Verboten: Tierversuche können zur Prüfung von Rohstoffen uneingeschränkt durchgeführt werden, wenn diese nicht nur in Kosmetika, sondern auch in anderen Produkten verwendet werden. Es gibt jedoch kaum eine Substanz, die nur für den kosmetischen Bereich entwickelt und zugelassen wird. Somit muss man davon ausgehen, dass auch zukünftig neu entwickelte Inhaltsstoffe von Kosmetikprodukten im Tierversuch getestet wurden. Diese rechtliche Grauzone kann erst dann beseitigt werden, wenn für alle Bereiche der Giftigkeitsprüfung von chemischen und natürlichen Substanzen tierversuchsfreie Testverfahren anerkannt sind.

 
  Mehr zu diesem Thema:
Chronologie: Kampf für ein Ende der Tierversuche in der Kosmetik
Aktuelle Kosmetik-Positivliste (fortlaufend aktualisiert)
Kampagne: Stoppt Tierversuche in der Kosmetik
Akademie  für Tierschutz: Fachlicher Hintergrund
Botox
 
Pressemeldung
Verbot von Tierversuchen in der Kosmetik (09.03.09)
 
Downloads
Broschüren: Tierversuche und Alternativen (PDF)
Bestellliste (PDF)
Infoblatt: Neue EU-Bestimmungen für Tierversuche in der Kosmetik (PDF)
 
 

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