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FAQ Wildtiere
 
 

Ihre Fragen

1. Verletztes Wildtier gefunden - was tun?
2. Marder stören auf dem Dachboden
3. Kann ich Marder von meinem Auto fern halten?
4. Wie kann ich meinen Garten tiergerecht gestalten?
5. Was muss bei Renovierungen beachtet werden?
6. Sollen wir Igel über den Winter ins Haus aufnehmen?
7. Was ist bei der Vogelfütterung zu bedenken?
8. Ist die Fütterung von Schwänen und Enten sinnvoll?
9. Hilfe! Eine Ente brütet auf dem Balkon
10. Was kann ich gegen Maulwurfshügel unternehmen?
11. Darf ich Vogelnester entfernen?
12. Wildtiere sterben durch Erntemaschinen. Was tun?
 
 

1. Verletztes Wildtier gefunden - was tun?

Haben Sie den Verdacht, dass ein gefundenes Tier krank oder verletzt ist, sollten Sie das Tier zunächst aus sicherer Entfernung beobachten - es sei denn Sie erkennen, dass akute Gefahr im Verzug ist. Nicht immer braucht ein Tier die Hilfe der Menschen. Nur verwaiste Jungtiere, verletzte oder kranke Tiere sind wirklich hilfsbedürftig.
 
Sind Sie in die Situation geraten, rasch Hilfe für verwaiste Wildtiere finden zu müssen, empfiehlt es sich, zunächst Kontakt zum örtlichen Tierschutzverein aufzunehmen. Auch wenn dieser selber keine Aufnahmemöglichkeit haben sollte, können die Mitarbeiter doch meist gute Pflegeadressen in der Nähe vermitteln. Darüber hinaus kann auch die örtliche Naturschutzbehörde mit geeigneten Adressen weiterhelfen.
 
Dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zufolge ist es generell verboten, Tiere der besonders geschützten Arten – dazu zählen beispielsweise Vögel, Igel oder Eichhörnchen - der Natur zu entnehmen. Paragraph 43 (6) BNatSchG zufolge ist es allerdings zulässig, kranke oder verletzte Tiere vorübergehend aufzunehmen um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich wieder in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort selbständig erhalten können. Im Übrigen sind sie an die zuständige Untere Naturschutzbehörde abzugeben. Handelt es sich um Tiere der streng geschützten Arten, ist die Aufnahme des Tieres unverzüglich der Unteren Naturschutzbehörde zu melden. Informationen zum Schutzstatus stehen auf der Website www.wisia.de.
 
Nicht nur der Fund einer besonders geschützten Wildtierart muss gemeldet werden. Wenn Sie ein verletztes oder verlassenes Wildschwein, einen Fuchs, einen Hasen, ein Reh oder ein anderes dem Jagdrecht unterliegendes Tier finden, müssen Sie die Jagdbehörde verständigen.
 

 

 
 

2. Marder stören auf dem Dachboden

Steinmarder, siedeln sich zunehmend häufiger in bewohnten Gebieten an. Dies zeigt, dass die Lebensbedingungen für diese Tiere dort offenbar besonders günstig sind, und als wichtiger Bestandteil des Ökosystems haben sie hier auch eine ökologische Bedeutung.
 
Davon abgesehen, dass das Einfangen und Aussetzen für die Tiere mit großem Stress verbunden wäre, muss auch immer damit gerechnet werden, dass nach der Entfernung eines Tieres Marder aus anderen Bereichen einwandern und den offenbar günstigen Lebensraum wieder besetzen.
 
Sinnvoller ist es daher, die Bedingungen so zu verändern, dass der Marder sich dort, wo er Sie stört, nicht mehr wohl fühlt. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Marder aus dem Haus zu vertreiben. Beispielsweise werden verschiedene Gerüche, Geräusche oder auch die häufige Anwesenheit des Menschen von Mardern auf Dauer nicht toleriert. So kann ein mehrmals am Tag laut rasselnder Wecker oder auch ein Radio, welches in unregelmäßigen Zeitabständen den Dachboden beschallt, einen Marder zum Auszug bewegen. Vor allem das täglich mehrfache Betreten des Dachbodens durch den Menschen und energisches Klopfen an die Dachverschalungen wirkt irritierend auf den Marder und lässt ihn nach anderen Unterkünften suchen. Als wirkungsvoll hat sich auch erwiesen einen Bewegungsmelder mit einer defekten Leuchtstofflampe auf dem Dachboden zu installieren, die immer dann geflackert hat, wenn der Marder kam.
 
Wir hoffen, dass Sie mit Hilfe dieser Tricks die Marder auf tierschutzgerechte Weise zu einem Umzug bewegen können. Grundsätzlich müssen wir Menschen aber auch versuchen, die Bedürfnisse der Tiere, deren natürliche Lebensräume wir immer weiter einschränken und zerstören, zu berücksichtigen und soweit als möglich ein Zusammenleben zu tolerieren.

 
 

3. Kann ich Marder von meinem Auto fern halten?

Um Marder aus dem Motorraum von Autos fernzuhalten, werden im Fachhandel verschiedene Abschreckmittel angeboten, die jedoch nicht immer die gewünschte Wirksamkeit zeigen. Als einfacher Trick kann ein ca. 1 qm großes Stück Maschendraht lose auf den Boden unter den Motorraum des geparkten Autos gelegt werden. Da Steinmarder sehr vorsichtig sind und Dinge, die sie nicht kennen, eher meiden, führt dies in der Regel dazu, dass der Marder von diesem Auto fern bleibt.

 
 

4. Wie kann ich meinen Garten tiergerecht gestalten?

Was gibt es Schöneres als einen Garten voller Leben? Damit sich neben Ihnen und Ihrer Familie auch Ihre Haustiere und die frei lebenden Tiere in Ihrer Umgebung wohl fühlen, sollte das Grundstück möglichst gefahrenfrei gestaltet sein. Mit ein paar kleinen Tricks können Sie Ihren Garten auch zur sicheren Zone für Tiere machen.

 
 

5. Was muss bei Renovierungen beachtet werden?

Wenn Sie zum Beispiel umfangreichere Renovierungsarbeiten planen, inbesondere im Keller oder Dachboden, sollten sie vorher klären, ob dies eventuell Rückzugsorte von Wildtieren sind. Gerade nicht ausgebaute Dachböden sind beliebte Winterquartiere. Verschließen sie den Tieren nicht die Zugänge und renovieren sie außerhalb der Winterruhe. Ziehen Sie im Zweifelsfall Fachleute zu Rate.
 
Weitere Informationen

 
 

6. Sollen wir Igel über den Winter ins Haus aufnehmen?

Igel dürfen nicht vorschnell in menschliche Obhut genommen werden. Vor gut gemeinter, aber falsch verstandener Tierliebe. müssen wir dringend warnen. Wichtig ist , dass man den Tieren Schutzmöglichkeiten im Garten belässt - beispielsweise aufgehäufte Gartenabfälle -, damit sie dort den Winter unbeschadet überstehen können.
 
Dem Bundesnaturschutzgesetz zufolge ist es generell verboten, Tiere der besonders geschützten Arten – und dazu zählt der Igel – aus der Natur zu entnehmen.

 

 
 

7. Was ist bei der Vogelfütterung zu bedenken?

Die Umweltbedingungen für unsere Vögel sind so schlecht, dass es sehr sinnvoll ist, ihnen zusätzliches Futter anzubieten. Dies muss jedoch regelmäßig an einem sicheren Ort geschehen.


 
 

8. Ist die Fütterung von Schwänen und Enten sinnvoll?

Die Fütterung von Schwänen und Enten an Teichanlagen ist in Deutschland sehr verbreitet. Viele Menschen glauben den Tieren damit zu helfen bzw. versuchen damit einen Kontakt zu den Tieren zu bekommen, was den Tieren eine soziale Funktion zukommen lässt.
 
Für das Überleben der Tiere sind diese direkten Fütterungen grundsätzlich nicht notwendig, da viele Wasservogelarten wie Gänse und Schwäne einen großen Teil ihrer Nahrung außerhalb der Gewässer aufnehmen. Viele Gründe sprechen sogar gegen eine direkte Fütterung von Wasservögeln. So wird das Wasser – insbesondere in kleineren Gewässern - durch den Eintrag von Nährstoffen schnell verschmutzt, was mit gesundheitlichen Gefahren für die Wasservögel verbunden ist. Oftmals werden auch Futtermittel eingesetzt, die für Wasservögel ungeeignet sind. Zudem verlernen die Tiere, sich selber um ihr Futter zu kümmern.

 
 

9. Hilfe! Eine Ente brütet auf dem Balkon

Weil es immer wenig natürliche Brutplätze gibt, suchen Enten häufiger nach sicheren Nistplätzen in Gärten oder gar auf einem Balkon. Dort sind sie zwar vor Raubfeinden sicherer, aber der Weg zurück zum Gewässer ist oft schwierig. Wie Sie brütenden Enten und ihren Küken helfen können, erfahren Sie hier.

 
 

10. Was kann ich gegen Maulwurfshügel unternehmen?

Maulwürfe stehen nach der Bundesartenschutzverordnung und dem Bundesnaturschutzgesetz unter Schutz und dürfen weder gestört, gefangen noch getötet werden. Gärtner finden die Maulwurfshügel oft störend, dabei sind die Tiere für sie durchaus nützlich: Sie vertilgen Schnecken, Raupen, Energling und Schnakenlarven und sorgen durch ihre Grabungen für einen gelockerten Boden.
 
Es gibt nur wenige Möglichkeiten, Maulwürfe aus einem Garten zu vertreiben. Vereinbar mit dem Artenschutzrecht sind allenfalls Vergrämungsmethoden, beispielsweise die Verwendung abstoßender Substanzen (Repellentien). Die regelmäßige Nutzung des Gartens führt jedoch in aller Regel bereits dazu, dass Maulwürfe in ruhigere Gefilde abwandern.  
 
Mehr Informationen zum Thema Maulwürfe


 
 

11. Darf ich Vogelnester entfernen?

Nein, das Beschädigen oder Zerstören von Nestern und Bruthöhlen ist grundsätzlich untersagt. Wenn Jungvögel dabei getötet oder verletzt werden, macht sich der Übeltäter strafbar – Geldbußen bis zu 50.000 Euro können von den Behörden verhängt werden. Wenn überhaupt Nester entfernt werden müssen, dann nur im Herbst oder Winter. Aber Achtung! Manche Vogelarten brüten den Sommer über und bis in den Herbst hinein.
 
Weitere Informationen
 

 
 

12. Wildtiere sterben durch Erntemaschinen. Was tun?

Dass beim Mähen und Ernten von Wiesen und Feldern massenhaft Wildtiere sterben, hängt mit der Intensivierung der Landwirtschaft zusammen. So werden schnell wachsende Grass-Sorten angepflanzt, die häufig schon sehr früh im Jahr und anschließend alle eineinhalb Monate gemäht werden. Leidtragende sind Bodenbrüter und Tiere wie Rehe oder Hasen, die sich, ihrem Instinkt folgend, vor der sich nähernden Gefahr ducken und daraufhin von den Mähmaschinen getötet werden. Durch andere Mähmethoden und Geräte zur Ortung der Tiere könnten viele von ihnen gerettet werden. Weitere Informationen

 
  Mehr zu diesem Thema:
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FAQ Allgemeine und rechtliche Fragen
FAQ Heimtiere
FAQ Landwirtschaft und Tiertransporte
FAQ Tierversuche und Alternativen
FAQ Tierschutz im Ausland
 
 

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