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Ihre Fragen - unsere Antworten: |
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1. Was kann ich tun, wenn ich im Ausland Tierquälerei beobachte?Wenn Sie beobachten, dass ein Tier schlecht behandelt oder gehalten wird, empfehlen wir zunächst den Verantwortlichen selbst darauf anzusprechen und zu versuchen, ihn freundlich aber bestimmt auf die Leidensfähigkeit des Tieres hinzuweisen.
Hilft das nicht, sollte man unverzüglich einen Bericht, möglichst durch Fotos dokumentiert, an die örtliche Polizeibehörde richten und falls ein örtlicher Tierschutzverein bekannt ist, diesen unterrichten. Wichtig ist, dass die Beweislage eindeutig ist: Sie müssen den genauen Ort, Datum, und die detaillierte Beschreibung der beobachteten Tierquälerei, sowie die Verantwortlichen der Tat und gegebenenfalls Zeugen nennen. Der unmittelbare Protest vor Ort ist weitaus wirkungsvoller als später vom Heimatort aus etwas ändern zu wollen. Im Nachhinein ist es meistens unmöglich, den Tieren effektiv zu helfen.
Eine Anschriftenliste der Mitgliedsorganisationen unserer europäischen Dachorganisation, der EUROGROUP for Animal Welfare können Sie über die Webseite www.eurogroupanimalwelfare.org abrufen.
Adressen von Tierschutzorganisationen, die in Ländern außerhalb der Europäischen Union tätig sind, finden Sie unter der Internet-Adresse der World Society for the Protection of Animals, WSPA: www.wspa-international.org.
Scheuen Sie sich nicht, die jeweilige Organisation innerhalb des Urlaubslandes bei Tierschutzproblemen um Unterstützung zu bitten.
Bemerken Sie Missstände, bei denen Sie den Eindruck haben, dass es sich nicht um die Tat eines Einzelnen handelt, dann protestieren Sie auch gegen diese Missstände bei der Botschaft des Landes und appellieren Sie an den Botschafter, seinen Einfluss gegen das beobachtete Tierelend geltend zu machen. Haben Sie entschieden, Ihren Urlaub aufgrund der Missstände nicht mehr in diesem Land zu verbringen, dann teilen Sie diesen Entschluss unbedingt Ihrem Reiseunternehmen mit. Der Tourismus ist die einzige Einnahmequelle dieser Unternehmen und deshalb können Sie hier durchaus Einfluss nehmen.
Je häufiger die Behörden und Tourismusverbände mit Beschwerden konfrontiert werden, desto weniger können sie die Augen vor dem Thema „Tierschutz“ verschließen. Auch wenn Sie den Eindruck haben, dass die Polizei Ihre Beschwerde nicht ernst nimmt, oder befürchten, dass die Botschaft auf Ihren Brief nicht reagieren wird, tragen Sie damit doch viel dazu bei, dass der Schutz von Tieren – egal, in welchem Land der Welt – nicht totgeschwiegen werden kann.
Ausführlichere Informationen sind in unserer Broschüre „Tierschutz im Ausland – Wie jeder seinen Beitrag leisten kann“ festgehalten.
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2. Sollte man Straßentiere im Urlaub füttern?Wenn Touristen während ihres Urlaubs damit beginnen, frei lebende Hunde oder Katzen anlocken, indem sie sie füttern, kann dies für die Tiere sehr problematisch werden. Füttern Sie daher nur dann, wenn gewährleistet ist, dass die Tiere nach Ihrer Abreise weiterhin gut versorgt werden. Hier finden Sie weitere Informationen
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